Vor dem Abschluss: vollständige AVD-Checkliste
Ein Altersvorsorgedepot ist kein gewöhnliches Wertpapierdepot mit staatlichem Bonus, sondern ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit eigenen Förder-, Anlage- und Auszahlungsregeln. Vor der Unterschrift solltest du deshalb nicht nur die Zulage oder eine Renditegrafik betrachten. Diese Checkliste führt dich von Förderberechtigung und Sparziel über Produkt, Risiko und Kosten bis zu Vertrag und Auszahlungsphase. Rechts- und Informationsstand ist der 3. November 2026; neue Produkte können nach amtlicher Auskunft ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Die neuen Produkte können ab dem Beitragsjahr 2027 angeboten werden; eine Verfügbarkeit bei jedem Anbieter ist damit nicht zugesagt.
- 1. Kläre zuerst Beitragsjahr und Förderberechtigung. Die neue Förderung gilt grundsätzlich ab 2027; ein neuer Vertrag kann nicht schon 2026 nach den neuen Regeln abgeschlossen werden.
- 2. Berechne den eigenen Beitrag, die mögliche Grund- und Kinderzulage sowie die steuerliche Behandlung getrennt und mit den richtigen Personendaten.
- 3. Prüfe Zertifizierung, Anlageform, Garantieversprechen und Verlustrisiko anhand der konkreten Vertragsunterlagen – nicht anhand einer Werbeaussage.
- 4. Vergleiche das individuelle Produktinformationsblatt und alle Kosten. Die Effektivkostengrenze von 1 Prozent gilt für das Standardprodukt, nicht automatisch für jedes AVD-Angebot.
- 5. Unterschreibe erst, wenn Beitragsänderungen, Pausen, Anbieterwechsel, Auszahlung und Kosten verständlich dokumentiert sind.
Wichtig: Eine angekündigte Zertifizierung oder Modellrechnung ersetzt weder das individuelle Produktinformationsblatt noch die Prüfung deiner Förderberechtigung und der tatsächlichen Vertragskosten.
1. Stichtag und Förderwelt festhalten
Schreibe zuerst auf, für welches Beitragsjahr du planst und ob es um einen neuen Altersvorsorgevertrag oder einen bestehenden Riester-Vertrag geht. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet, aber die neue Förderung ist grundsätzlich für Beitragsjahre ab 2027 vorgesehen. Im Jahr 2026 gelten für Riester-Verträge weiterhin die bisherigen Regeln. Der Wechsel eines Altvertrags in die neue Förderung ist eine eigene Entscheidung mit Übergangsvorschriften; ein neuer Vertrag und ein bestehender Vertrag dürfen nicht unbesehen gleichbehandelt werden.
Das Bundesfinanzministerium nennt den 1. Januar 2027 als frühesten Start für das Angebot neuer Produkte. Das Bundeszentralamt für Steuern weist ergänzend darauf hin, dass Verträge nach dem neuen Recht vor diesem Datum nicht abgeschlossen werden können – auch nicht mit einem späteren Starttermin. Ein angekündigtes Produkt ist außerdem nicht automatisch bereits zertifiziert oder bei jedem Anbieter verfügbar. Prüfe deshalb, ob du wirklich ein bestehendes Riester-Angebot oder ein neues Produkt nach dem Altersvorsorgereformgesetz vor dir hast.
Halte fest, welche Regeln für deinen Fall bereits gelten und welche erst ab dem neuen Beitragsjahr greifen. Nutze keine 2027-Werte für einen Beitrag des Jahres 2026 und lass dir bei einem Bestandsvertrag schriftlich erklären, ob und wodurch sich sein Förderregime ändern würde. Kapitel 111, 112 und 117 behandeln diese Übergangsfragen vertieft.
2. Förderberechtigung und persönliche Daten prüfen
Ein Vertragsabschluss allein begründet noch keinen Anspruch auf Zulage oder Sonderausgabenabzug. Prüfe, ob du im jeweiligen Beitragsjahr zum begünstigten Personenkreis gehörst und ob dein beruflicher oder sozialversicherungsrechtlicher Status richtig eingeordnet ist. Die Reform erweitert den Kreis unmittelbar Förderberechtigter; pauschale Aussagen wie „selbständig ist immer ausgeschlossen“ oder „jeder Arbeitnehmer ist automatisch berechtigt“ sind daher keine verlässliche Prüfung. Kapitel 14 bietet den Schnellcheck, die Kapitel 15 bis 24 erklären einzelne Statusgruppen.
Bist du über deinen Ehegatten mittelbar berechtigt, prüfe die Voraussetzungen gesondert. Nach dem ab 2027 geltenden § 79 EStG müssen unter anderem der andere Ehegatte unmittelbar begünstigt sein, ihr dürft nicht dauernd getrennt leben, die gesetzlichen Wohnsitzvoraussetzungen müssen erfüllt sein und du brauchst einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 Euro Beitrag. Die Auszahlungsphase des Vertrags darf noch nicht begonnen haben. Diese Sonderregel darf nicht mit zwei unmittelbar Berechtigten gleichgesetzt werden. Näheres steht in Kapitel 31.
Kontrolliere außerdem Namen, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, Anschrift, Familienstand und – falls relevant – Kinder- und Kindergelddaten. Frage den Anbieter, welche Angaben er für den Zulagenantrag benötigt, welche Daten er an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt und wie du die Übermittlung später kontrollierst. Bei Kindern zählt nicht nur die Anzahl: Anspruch, Beitragsjahr und Zuordnung der Kinderzulage müssen zusammenpassen. Die Kapitel 27 bis 32 erläutern diese Punkte.
3. Sparziel, Laufzeit und Beitrag realistisch planen
Formuliere, welche Versorgungslücke du schließen möchtest, ab wann du das Geld voraussichtlich brauchst und welchen monatlichen Betrag du dauerhaft tragen kannst. Altersvorsorgevermögen ist langfristig gebunden; es sollte nicht die Notfallreserve ersetzen oder Geld aufnehmen, das du in absehbarer Zeit für Miete, Schuldenabbau oder größere Ausgaben brauchst. Prüfe daher zuerst, ob eine liquide Rücklage vorhanden ist und ob der geplante Beitrag auch bei schwankendem Einkommen tragbar bleibt.
Im neuen Förderrecht beträgt die Grundzulage für unmittelbar Berechtigte 50 Prozent der ersten 360 Euro Jahresbeitrag und 25 Prozent der weiteren Beiträge bis 1.800 Euro. Rechnerisch ergibt das höchstens 540 Euro Grundzulage im Jahr. Für die Grund- und Kinderzulage gilt ab dem Beitragsjahr 2027 grundsätzlich ein eigener Mindestbeitrag von 120 Euro. Diese Werte beschreiben die neue Förderung, nicht eine Rendite und nicht den Gesamtbetrag, den jede Person sicher erhält. Berechtigung und weitere Voraussetzungen bleiben entscheidend.
Beispiel: Leistet eine unmittelbar berechtigte Person im Beitragsjahr 1.200 Euro selbst, ergibt sich für die Grundzulage rechnerisch 360 × 50 Prozent = 180 Euro und 840 × 25 Prozent = 210 Euro, zusammen 390 Euro. Kinderzulage, ein möglicher einmaliger Berufseinsteigerbonus, Kosten und individuelle Steuerwirkung sind darin nicht enthalten. Die Rechnung ist eine Orientierung, keine Förderzusage. Prüfe die passende eigene Einzahlung und die Kinderzuordnung mit den Kapiteln 25 bis 32; Beiträge und Steuerfragen behandelt auch Kapitel 33.
Lege nicht nur einen Zielbeitrag fest, sondern frage, wie sich Beitragserhöhungen, Beitragssenkungen oder Zahlungspausen im konkreten Vertrag auswirken. Prüfe, ob Mindestbeiträge oder feste Raten vereinbart sind, ob Änderungen beantragt werden müssen und ob eine Pause Kosten oder Leistung verändert. Plane konservativ: Ein Beitrag, den du nur unter optimistischen Einkommens- oder Renditeannahmen halten kannst, ist keine robuste Altersvorsorgeplanung.
4. Produkt, Anlage und Verlustrisiko verstehen
Lass dir die Produktart eindeutig nennen: Handelt es sich um ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, ein Garantieprodukt oder ein Standardprodukt? Das neue Recht ermöglicht renditeorientierte Depots ohne Garantie, daneben gibt es Produkte mit vertraglich festgelegten Garantien. Eine Zertifizierung bestätigt die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen; sie ist keine Empfehlung des Staates für den Anbieter, keine Renditezusage und kein Urteil, dass das Produkt zu deiner persönlichen Situation passt. Prüfe Zertifizierungsnummer und Vertragsmuster anhand der Angaben des Anbieters und der Informationen des BZSt.
Bei einem Depot ohne Garantie kann der Wert der Anlagen schwanken und auch unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Frage, in welche Anlageklassen und konkreten Fonds investiert werden darf, wer die Auswahl trifft, ob du sie selbst ändern kannst und wie die Zusammensetzung überwacht oder angepasst wird. Ein breit gestreutes Portfolio beseitigt weder Marktrisiken noch Verluste zum falschen Zeitpunkt. Verwechsle eine historische Entwicklung, eine Modellrechnung und ein Werbeszenario nicht mit einer zugesagten Leistung.
Falls ein Angebot eine Garantie nennt, prüfe schriftlich, worauf sie sich bezieht, wann sie gilt, welche Beiträge oder Kosten ausgenommen sind und ob die Garantie zum Beginn der Auszahlungsphase oder zu einem anderen Zeitpunkt greift. Eine höhere Garantie kann die Anlagechancen verändern; entscheidend sind Vertragsbedingungen und Produktinformationsblatt. Kapitel 12 erklärt das Standarddepot, Kapitel 50 und 51 die Kennzahl Effektivkosten und den besonderen Kostendeckel für das Standardprodukt.
5. Produktinformationsblatt und sämtliche Kosten vergleichen
Fordere das individuelle Produktinformationsblatt rechtzeitig an und lies es vor der Vertragserklärung. § 7 AltZertG sieht insbesondere Angaben zu Produkt, Anbieter, Zertifizierungsnummer, wesentlichen Vertragsbestandteilen, Chancen-Risiko-Klasse, Kosten, Preis-Leistungs-Verhältnis sowie zu Wechsel, Kündigung und Beitragsfreistellung vor. Die Kosten müssen nach den gesetzlichen Gliederungspunkten aufgeführt sein. Vergleiche nicht nur eine zusammengefasste Effektivkostenkennzahl, sondern auch, welche Kosten in Euro oder als Prozentsatz berechnet werden und wann sie anfallen.
Erfasse Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten, Kosten der Kapitalanlage, mögliche anlassbezogene Gebühren für Kündigung oder Übertragung und Kosten in der Auszahlungsphase. § 2a AltZertG begrenzt, welche Kostenarten ein solcher Vertrag vorsehen darf; die konkrete Höhe und Belastungswirkung ergeben sich aber aus dem Angebot. Kosten, die nach § 7 im individuellen Produktinformationsblatt nicht ausgewiesen und auf die nicht hingewiesen wurde, sind nach dem Gesetz nicht geschuldet. Bewahre das Blatt in der Fassung auf, die du vor Abschluss erhalten hast.
Die häufig genannte Grenze von 1 Prozent ist kein allgemeiner Kostendeckel für alle Altersvorsorgedepots. Nach der BMF-Information ist die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten beim Standardprodukt auf 1,0 Prozent begrenzt. Andere Depot- oder Garantieprodukte sind damit nicht automatisch gleich günstig. Frage bei jedem Angebot nach den individuellen Gesamtkosten und prüfe, ob die ausgewiesenen Werte zur gleichen Laufzeit und denselben Annahmen berechnet wurden.
Vergleiche mindestens zwei Angebote mit identischen Beiträgen, Einzahlungsterminen, Laufzeiten, Renditeannahmen und Auszahlungsformen. Bitte um eine Darstellung vor und nach Kosten und frage nach den Folgen eines späteren Anbieterwechsels. Eine niedrigere Gebühr ist nicht allein ausschlaggebend, wenn Anlage, Flexibilität oder Leistung anders ausfallen; umgekehrt ersetzt ein guter Vertriebsservice keine transparente Kostenrechnung. Kapitel 50 bis 54 und 58 helfen, Kennzahlen und Vertragsunterlagen systematisch zu prüfen.
6. Vertragsregeln, Änderungsmöglichkeiten und Anbieter prüfen
Lies neben dem Produktinformationsblatt die Vertragsbedingungen, Anlagebedingungen, Preisverzeichnisse und gegebenenfalls die Bedingungen ergänzender Versicherungen. Prüfe, ob du den Vertrag ruhen lassen kannst, wie Beiträge geändert werden, ob ein Wechsel der Anlage möglich ist und welche Fristen dafür gelten. Achte auch auf Mindestbeiträge, Mitwirkungspflichten, Formvorgaben und darauf, ob der Anbieter für eine gewünschte Änderung eine Gebühr erhebt.
Kläre vorab, was bei einem Anbieterwechsel oder einer Kündigung passiert: Welche Frist gilt, welche Kosten können anfallen, wird der Vertrag übertragen oder ausgezahlt, und welche Auswirkungen hat das auf Förderung und Anlage? Frage außerdem, an wen du dich bei fehlerhaften Zulagendaten oder einer Rückfrage wenden kannst und welche Dokumente du erhältst. Gesetzliche Ansprüche und konkrete Vertragsabläufe sind nicht dasselbe. Kapitel 53, 54, 56 und 58 erläutern Vergleich, Vertragsunterlagen und Wechsel.
Prüfe, wer rechtlich Vertragspartner ist und wer Depotführung, Anlageverwaltung und Zulagenkommunikation übernimmt. Bei einem Angebot über Vermittler oder Plattform solltest du wissen, welche Gesellschaft die Anlage verwahrt und welche für Vertragsfragen zuständig ist. Verlasse dich nicht allein auf eine mündliche Aussage: Bitte bei unklaren oder für dich wichtigen Punkten um eine schriftliche Antwort und gleiche sie mit dem Vertrag ab.
7. Die Auszahlungsphase schon beim Abschluss mitdenken
Ein Vertrag ist nicht allein wegen einer guten Ansparprognose passend. Prüfe, wann die Auszahlungsphase nach Gesetz und Vertrag beginnen kann, welche Auszahlungsformen dein Anbieter vorsieht und welche Bedingungen für eine Teilkapitalauszahlung oder laufende Leistung gelten. Nicht jedes Produkt bietet dieselbe Auswahl. Lass dir zeigen, ob eine Prognose eine lebenslange Rente, einen Auszahlplan oder eine andere Leistung abbildet und wie lange Zahlungen voraussichtlich laufen.
Frage, welche Kosten während der Auszahlung entstehen, ob ein Anbieterwechsel zu diesem Zeitpunkt möglich ist und welche Regelungen bei Tod oder Wohnsitzwechsel gelten. Unterscheide dabei zwischen gesetzlichem Anspruch, vertraglicher Option und einer unverbindlichen Beispielrechnung. Für einen fairen Vergleich müssen Kosten, Garantie, angenommene Rendite und Auszahlungsform zusammenpassen; ein hoher prognostizierter Kapitalstand allein sagt nicht, wie viel dir später monatlich netto bleibt.
Die Leistung aus gefördertem Altersvorsorgevermögen ist steuerlich einzuordnen. Beziehe daher nicht nur die Förderung während der Ansparzeit, sondern auch die Besteuerung der späteren Auszahlung in deine Entscheidung ein. Kapitel 90 bis 98 behandeln Beginn und Formen der Auszahlungsphase; Kapitel 103 erläutert die Steuerbescheinigung. Eine abschließende Prognose bleibt von deinem Vertrag, der späteren Rechtslage und deiner persönlichen Steuersituation abhängig.
8. Abschluss-Check: erst unterschreiben, wenn alles belegt ist
1. Ich habe das Beitragsjahr und die für dieses Jahr geltenden Förderregeln notiert. Bei einem neuen Produkt nach der Reform berücksichtige ich, dass es erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden kann; eine Vorabzusage oder ein bedingter Abschluss ersetzt den zulässigen Vertragsstart nicht.
2. Mein Förderstatus ist anhand meiner tatsächlichen Beschäftigung, Versicherung, Selbständigkeit oder Familienkonstellation geprüft. Bei mittelbarer Berechtigung und mehreren Verträgen habe ich die zusätzlichen Voraussetzungen geklärt und die Auskunft dokumentiert.
3. Ich kenne meinen eigenen Jahresbeitrag, die mögliche Grund- und Kinderzulage sowie gegebenenfalls den Bonus. Ich weiß, welche Voraussetzungen noch offen sind und habe eine Förderrechnung nicht als garantierte Zulage oder Rendite missverstanden.
4. Mein Sparbetrag passt zu Ziel, Laufzeit und Haushaltsbudget. Notfallreserve und kurzfristiger Finanzbedarf sind berücksichtigt; ich weiß, wie Beitragsänderung und Pause im angebotenen Vertrag funktionieren.
5. Produktart, Zertifizierung, Anlage, Risiko und gegebenenfalls Garantie sind anhand des konkreten Angebots geprüft. Ich verstehe, ob Verluste möglich sind und welche Leistung tatsächlich vertraglich zugesagt ist.
6. Das individuelle Produktinformationsblatt lag vor meiner Erklärung vor. Ich habe die Kostenarten, ihre Höhe und den Zeitpunkt der Belastung mit mindestens einem vergleichbaren Angebot abgeglichen. Der 1-Prozent-Deckel wurde nur dann angesetzt, wenn es tatsächlich um das Standardprodukt geht.
7. Ich kenne die Regeln für Ruhendstellung, Beitragsänderung, Wechsel, Kündigung, Auszahlung und mögliche Zusatzabsicherungen. Wichtige Antworten des Anbieters liegen schriftlich vor und stimmen mit den Vertragsunterlagen überein.
8. Ich habe die Auszahlungsformen, Kosten und steuerliche Behandlung zumindest grundsätzlich geprüft. Die Prognose zeigt denselben Zeitraum und dieselben Annahmen wie beim Vergleichsangebot.
Wenn Zertifizierungsstatus, Kosten, Garantien, Förderfähigkeit oder Auszahlungsbedingungen unklar bleiben, unterschreibe nicht unter Zeitdruck. Bitte um fehlende Dokumente und unabhängige Beratung. Bei steuerlichen oder rechtlichen Sonderfällen kann eine individuelle Prüfung erforderlich sein; diese Checkliste ersetzt sie nicht.
Kurze Fragen zum Kapitel
Kann ich ein neues Altersvorsorgedepot schon 2026 abschließen?
Nein. Das BMF nennt den 1. Januar 2027 als frühesten Start für das Angebot neuer Produkte. Nach der BZSt-Information dürfen Verträge nach dem neuen Recht auch nicht vor diesem Datum mit späterem Wirksamwerden abgeschlossen werden. Ein bestehender Riester-Vertrag ist davon zu unterscheiden.
Wie hoch ist die neue Grundzulage maximal?
Für unmittelbar Berechtigte sind es rechnerisch bis zu 540 Euro pro Jahr: 50 Prozent der ersten 360 Euro Beitrag und 25 Prozent der weiteren Beiträge bis 1.800 Euro. Förderberechtigung und grundsätzlich mindestens 120 Euro eigener Jahresbeitrag müssen zusätzlich vorliegen.
Gilt der 1-Prozent-Kostendeckel für jedes Altersvorsorgedepot?
Nein. Die BMF-Information bezieht die Begrenzung der durchschnittlichen jährlichen Renditeminderung durch Kosten auf das Standardprodukt. Für andere Depot- und Garantieprodukte musst du die individuellen Kosten aus dem Produktinformationsblatt prüfen.
Beweist eine Zertifizierung, dass ein Produkt für mich geeignet ist?
Nein. Die Zertifizierung bezieht sich auf gesetzliche Produktanforderungen. Sie ist weder eine persönliche Empfehlung noch eine Zusage für Rendite, Kosten oder eine bestimmte spätere Leistung.
Was sollte ich vor der Unterschrift unbedingt erhalten?
Lass dir das individuelle Produktinformationsblatt und die Vertragsbedingungen rechtzeitig vor deiner Erklärung geben. Prüfe darin Produktart, Zertifizierungsnummer, Risiko, Kosten, Preis-Leistungs-Angaben sowie die Regeln für Änderungen, Kündigung und Anbieterwechsel.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Für den konkreten Abschluss ist die am Vertragstag geltende Gesetzesfassung maßgeblich. Die hier genannten Fassungen ab 2027 sind als künftiges Recht gekennzeichnet; die amtlichen Verbraucherinformationen erläutern den Produktstart, ersetzen aber keine Prüfung der individuellen Vertragsunterlagen.
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
Amtlich verkündetes Gesetz; maßgeblich für Inkrafttreten, Übergangsregeln und die neuen gesetzlichen Förder- und Produktregeln.
- BMF-FAQ: Wann gehen die neuen Altersvorsorgeprodukte an den Start?
Amtliche Verbraucherinformation: neue Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
- BZSt: Informationen zum Start der Altersvorsorgereform
Amtliche Information zur Zertifizierung und zum frühestmöglichen Abschluss nach neuem Recht.
- BMF-FAQ: Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?
Amtliche Erläuterung der Zertifizierung und ihrer Bedeutung.
- BMF-FAQ: Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Amtliche Beschreibung der neuen Produktkategorie und ihrer Anlageform.
- BMF-FAQ: Was ist ein Standarddepot?
Amtliche Erläuterung des Standardprodukts und der nur dafür geltenden Effektivkostengrenze.
- § 79 EStG ab 1. Januar 2027 – Deutsche Rentenversicherung
Dokumentierte künftige Gesetzesfassung zur unmittelbaren und mittelbaren Zulageberechtigung.
- § 84 EStG ab 1. Januar 2027 – Deutsche Rentenversicherung
Dokumentierte künftige Gesetzesfassung zur beitragsabhängigen Grundzulage.
- § 86 EStG ab 1. Januar 2027 – Deutsche Rentenversicherung
Dokumentierte künftige Gesetzesfassung zum Mindestbeitrag von 120 Euro ab dem Beitragsjahr 2027.
- § 2a AltZertG – Kosten
Amtliche Gesetzesfassung zu zulässigen Kostenarten zertifizierter Altersvorsorgeverträge.
- § 7 AltZertG – Individuelles Produktinformationsblatt
Amtliche Gesetzesfassung zu Informationen und Kostenangaben, die vor der Vertragserklärung bereitzustellen sind.
Förderstatus und Zulagen erläutern Kapitel 14 und Kapitel 25 bis Kapitel 32. Produkt- und Kostenvergleiche findest du in Kapitel 50 bis Kapitel 54 sowie Kapitel 58. Die Auszahlungsphase behandeln Kapitel 90 bis Kapitel 98 und Kapitel 103. Zur Übersicht von Teil XVI.
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