Wann kann die Auszahlungsphase beginnen?
Der Beginn der Auszahlungsphase hängt davon ab, um welche Generation von Altersvorsorgevertrag es geht. Für die neue Produktwelt, deren gesetzliche Regeln ab 1. Januar 2027 gelten, liegt der reguläre Start grundsätzlich zwischen dem vollendeten 65. und dem vollendeten 70. Lebensjahr. Eine frühere gesetzliche Altersversorgung kann eine Ausnahme eröffnen. Bei einem bestehenden Riester-Vertrag gelten dagegen dessen eigene Vertrags- und Übergangsregeln. Deshalb reicht das Geburtsdatum allein nicht: Entscheidend sind auch Vertragsart, Abschlussdatum und die vereinbarte Wahlmöglichkeit.
Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neuen Regeln der Produktwelt gelten im Wesentlichen ab 1. Januar 2027. Für bestehende Riester-Verträge sind die jeweilige Gesetzesfassung, Übergangsregeln und Vertragsbedingungen maßgeblich.
- 1. Für neue Verträge nach der ab 2027 geltenden Rechtslage darf die Auszahlungsphase grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres und nicht erstmals nach Vollendung des 70. Lebensjahres beginnen.
- 2. Eine vor dem 65. Geburtstag beginnende Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem kann nach dem Gesetz einen früheren Auszahlungsbeginn ermöglichen. Welche Systeme und Leistungen darunterfallen, ist gesondert zu prüfen.
- 3. Bei einem gesetzlich definierten Altersvorsorgedepot muss der Vertrag ein mindestens fünfjähriges Zeitfenster zur Wahl des Auszahlungsbeginns vorsehen; der gewünschte Termin ist dem Anbieter spätestens drei Monate vorher mitzuteilen.
- 4. Für ältere Riester-Verträge gelten nicht automatisch die neuen Altersgrenzen: Vor 2012 abgeschlossene Verträge können unter den gesetzlichen Übergangsregeln ab 60 starten; für spätere Altverträge gilt grundsätzlich die Grenze von 62 Jahren.
- 5. Die gesetzliche Altersgrenze ist kein automatischer Auszahlungstermin. Maßgeblich sind zusätzlich die Vertragsbedingungen, eine gegebenenfalls nötige Mitteilung und die Übergangsregeln bei einem Wechsel.
Wichtig: Die künftige Altersgrenze von 65 bis 70 Jahren gilt nicht pauschal für jeden alten Riester-Vertrag. Prüfe vor einer Planung Abschlussdatum, Vertragsart und spätere Änderungen.
Was bedeutet „Beginn der Auszahlungsphase“?
Die Auszahlungsphase ist der vertraglich vorgesehene Abschnitt, in dem das angesparte Altersvorsorgevermögen für die vereinbarten Leistungen verwendet wird. Ihr Beginn ist ein Termin im Altersvorsorgevertrag. Er ist nicht automatisch dasselbe wie der Beginn einer gesetzlichen Altersrente, der letzte Arbeitstag oder der Zeitpunkt, an dem du dich selbst als im Ruhestand befindlich ansiehst.
Die gesetzliche Altersgrenze bestimmt, ab wann ein zertifizierter Vertrag die Leistung frühestens beziehungsweise spätestens vorsehen darf. Sie zahlt das Guthaben aber nicht von selbst aus. Der Vertrag legt fest, welche Leistung angeboten wird und wie der Starttermin gewählt oder angekündigt wird. Prüfe deshalb immer Vertragsunterlagen und Anbieterinformationen, statt allein aus deinem Geburtsjahr einen Auszahlungstag abzuleiten.
Dieses Kapitel erklärt zunächst die zeitlichen Grenzen. Welche vorzeitige gesetzliche Altersversorgung den Start vor 65 beeinflussen kann und welche Nachweise wichtig sind, muss im Einzelfall anhand der gesetzlichen Regeln geprüft werden. Die Formen und Folgen der späteren Leistung – etwa lebenslange Leibrente oder Auszahlplan – sind davon getrennte Entscheidungen.
Neue Produktwelt ab 2027: grundsätzlich zwischen 65 und 70
Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet. Seine neuen Regeln für die Produktwelt der geförderten privaten Altersvorsorge treten im Wesentlichen am 1. Januar 2027 in Kraft. Für einen Altersvorsorgevertrag nach dieser neuen Rechtslage darf die Altersversorgung grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen. Sie darf außerdem nicht erstmals nach Vollendung des 70. Lebensjahres einsetzen. Die Formulierung begrenzt also sowohl einen zu frühen als auch einen zu späten regulären Beginn.
„Vollendung des 65. Lebensjahres“ bedeutet den 65. Geburtstag, nicht den Beginn des Kalenderjahres, in dem du 65 wirst. Ohne eine gesetzliche Ausnahme kann die neue reguläre Auszahlungsphase daher frühestens am oder nach diesem Geburtstag starten. Die Obergrenze ist ebenfalls an den Geburtstag gebunden: Der erste Leistungsbeginn darf nicht auf einen Zeitpunkt nach Vollendung des 70. Lebensjahres verschoben werden.
Für Verträge, die rechtlich als Altersvorsorgedepot im Sinne des § 1 Absatz 1b AltZertG gestaltet sind, schreibt das Gesetz zusätzlich ein Zeitfenster von mindestens fünf Jahren vor, innerhalb dessen die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber den Beginn frei wählen kann. Der gewünschte Termin muss dem Anbieter spätestens drei Monate im Voraus mitgeteilt werden. Das ist eine Vorgabe an die Vertragsgestaltung, keine allgemeine Zusage, dass jeder Anbieter denselben Starttag oder dieselben Abläufe verwendet. Lies daher die konkreten Vertragsbedingungen und die Aufforderung des Anbieters genau.
Kann die Auszahlung vor 65 beginnen?
Ja, aber nicht allein deshalb, weil du früher aufhören möchtest zu arbeiten oder bereits eine private Rente beziehst. Das neue Gesetz lässt einen Beginn vor 65 zu, wenn eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem der betreffenden Person bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt. Ob eine konkrete Leistung diese gesetzliche Ausnahme erfüllt, muss anhand des Versorgungssystems, der Art des Anspruchs und des tatsächlichen Leistungsbeginns geprüft werden.
Eine bloße Möglichkeit, eine gesetzliche Rente zu beantragen, ein privater Rentenvertrag oder ein selbst gewählter Ruhestand ersetzt diese Prüfung nicht. Die Ausnahme verschiebt auch nicht pauschal jede Altersgrenze im Vertrag. Wenn du dich darauf stützen willst, kläre mit dem Anbieter, welche konkrete Bescheinigung er verlangt und ob dein Vertragsmodell den früheren Start zulässt. Kapitel 91 ordnet die gesetzlichen Altersversorgungssysteme und die Abgrenzung zu anderen Leistungen gesondert ein.
Wichtig ist die zeitliche Trennung: Das Altersvorsorgereformgesetz ist am hier genannten Rechtsstand bereits verkündet, aber seine neuen Regelungen gelten noch nicht vor dem 1. Januar 2027. Bis dahin darf die künftige 65-bis-70-Regel nicht so behandelt werden, als hätte sie schon für alle bestehenden Riester-Verträge die bisherigen Grenzen ersetzt.
Beispiel: Altersgrenzen in konkrete Termine übersetzen
Angenommen, eine Person ist am 20. August 1967 geboren und hat einen Vertrag der neuen Produktwelt. Sie vollendet ihr 65. Lebensjahr am 20. August 2032 und ihr 70. Lebensjahr am 20. August 2037. Ohne die gesetzliche Ausnahme für eine frühere Leistung aus einem Alterssicherungssystem liegt der reguläre Startkorridor somit zwischen diesen beiden Geburtstagen; welcher Termin innerhalb des Vertragsfensters gilt, richtet sich nach dem Vertrag und der Wahl der Person.
Wählt sie den 20. August 2032 als Beginn, muss sie diesen gewünschten Termin nach der gesetzlichen Vorgabe für das Altersvorsorgedepot spätestens drei Monate vorher mitteilen. Rechnerisch ist das der 20. Mai 2032. Die Frist sagt nicht, dass die Auszahlung genau an diesem Tag auf dem Konto eingeht: Sie betrifft die Mitteilung an den Anbieter. Bearbeitung, erster Zahlungslauf und mögliche weitere Unterlagen richten sich nach dem Vertrag und den Anbieterinformationen.
Beginnt vor dem 65. Geburtstag eine möglicherweise einschlägige gesetzliche Altersversorgung, reicht es nicht, den Kalender selbst auf ein früheres Datum umzustellen. Erst die Prüfung, ob genau diese Leistung die gesetzliche Ausnahme erfüllt und welche Vertragsregel greift, klärt den zulässigen Termin. Die Berechnung des Beispiels veranschaulicht nur die Altersgrenze; sie ist keine Zusage über einen individuellen Anspruch oder eine konkrete Auszahlung.
Bestehender Riester-Vertrag: Abschlussdatum und Bedingungen prüfen
Ein vor 2027 abgeschlossener Riester-Vertrag wird nicht allein durch das Inkrafttreten der Reform automatisch zu einem Vertrag der neuen Produktwelt. Für Bestandsverträge sind die jeweils maßgebliche Gesetzesfassung, Übergangsregelungen und der individuelle Vertrag entscheidend. Auch eine spätere Vertragsänderung, ein Wechsel in ein neues Produkt oder eine Übertragung kann eine andere Einordnung erfordern. Bevor du einen Termin festlegst, lass dir vom Anbieter schriftlich bestätigen, welche Vertragsregel auf deinen Vertrag angewendet wird.
Nach dem bisherigen AltZertG durfte die Leistung bei Verträgen grundsätzlich nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Für Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, sieht § 14 Absatz 2 AltZertG eine Übergangsregel mit einer Altersgrenze von 60 Jahren vor. Das sind gesetzliche Untergrenzen für die Vertragsgestaltung, keine automatische Zusage, dass dein Vertrag tatsächlich genau ab diesem Alter auszahlt. Die konkreten Bedingungen können einen späteren Beginn festlegen.
Die 60-Jahre-Regel ist an das Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2012 gebunden; entscheidend ist nicht, wann du erstmals eine Zulage erhalten hast oder wann du den Vertrag beitragsfrei gestellt hast. Bei Übertragungen, Vertragsänderungen oder einem Wechsel in die neue Förderung solltest du nicht ohne Prüfung annehmen, dass die alte Grenze unverändert fortgilt. Bewahre Abschlussunterlagen, Nachträge und Anbieterbestätigungen auf und frage nach der konkreten Zertifizierungs- und Übergangsregel.
Wenn du einen bestehenden Vertrag fortführst, beitragsfrei stellst oder Vermögen in einen neuen Vertrag überträgst, sind das unterschiedliche Wege mit möglicherweise unterschiedlichen Folgen. Ein Wechsel sollte daher nicht allein mit dem Ziel erfolgen, einen bestimmten Auszahlungsbeginn zu erreichen. Kapitel 97 behandelt den Anbieterwechsel nahe der Auszahlungsphase; Kapitel 89 erklärt, welche Vertrags- und Förderunterlagen sich regelmäßig abgleichen lassen.
So prüfst du deinen persönlichen Starttermin
Notiere zuerst Vertragsart, Abschlussdatum und gegebenenfalls Datum eines späteren Wechsels oder einer Änderung. Prüfe dann, ob du einen älteren Riester-Vertrag nach den bisherigen Regeln fortführst oder ob du einen Vertrag der neuen Produktwelt nutzt. Der Produktname in einer Werbung reicht dafür nicht; entscheidend sind Vertragsunterlagen und die rechtliche Einordnung des Anbieters.
Vergleiche anschließend deinen Geburtstag mit der für diesen Vertrag geltenden Altersgrenze. Bei einem neuen Altersvorsorgedepot prüfst du zusätzlich das vertragliche Wahlfenster, die Mitteilungsfrist und die Unterlagen, die der Anbieter verlangt. Wenn du einen Start vor 65 erwägst, kläre schriftlich, welche gesetzliche Altersversorgung die Ausnahme begründen soll und welcher Nachweis nötig ist.
Bitte den Anbieter um eine nachvollziehbare Bestätigung des frühestmöglichen und spätestmöglichen Termins, der erforderlichen Erklärung und des erwarteten Ablaufs bis zur ersten Zahlung. Lass dir auch erläutern, ob eine Frist vom gewünschten Beginn, vom Eingang vollständiger Unterlagen oder von einem bestimmten Stichtag gerechnet wird. So vermeidest du, dass eine gesetzliche Altersgrenze mit einer vertraglichen Meldefrist oder dem tatsächlichen Zahlungslauf verwechselt wird.
Wenn sich dein Fall auf einen Vertrag vor 2012, einen früheren gesetzlichen Rentenbeginn oder eine Übertragung zwischen alter und neuer Produktwelt bezieht, können Details entscheidend sein. Hole in Zweifelsfällen eine schriftliche Auskunft des Anbieters ein und lass individuelle Rechts- oder Steuerfragen fachlich prüfen. Dieses Kapitel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine verbindliche Einzelfallprüfung.
Die Altersgrenze ist der Rahmen – der Vertrag bestimmt den Ablauf
Für neue Verträge der ab 2027 geltenden Produktwelt gilt als Regelfall: Start nicht vor dem 65. Geburtstag und nicht erstmals nach dem 70. Geburtstag. Eine vor dem 65. Geburtstag beginnende Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem kann eine frühere Auszahlung ermöglichen; sie muss aber im konkreten Fall die gesetzliche Voraussetzung erfüllen. Für das gesetzlich definierte Altersvorsorgedepot kommen ein mindestens fünfjähriges Wahlfenster und eine Mitteilung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn hinzu.
Bei älteren Riester-Verträgen gelten eigene Übergangsregeln: grundsätzlich 62 Jahre, bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen unter den gesetzlichen Voraussetzungen 60 Jahre. Diese Grenzen sind keine Auszahlungsgarantie. Prüfe daher Abschlussdatum, Vertragsklauseln, mögliche Änderungen und die Frist des Anbieters, bevor du mit einem bestimmten Zahlungstermin planst.
Kurze Fragen zum Kapitel
Ab welchem Alter kann ein neues Altersvorsorgedepot ausgezahlt werden?
Nach der ab 1. Januar 2027 geltenden Rechtslage grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag und nicht erstmals nach dem 70. Geburtstag. Eine frühere Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem kann eine Ausnahme ermöglichen; der konkrete Anspruch muss geprüft werden.
Kann ich den Auszahlungsbeginn frei zwischen 65 und 70 wählen?
Beim gesetzlich definierten Altersvorsorgedepot muss der Vertrag ein mindestens fünfjähriges Wahlfenster vorsehen. Den gewünschten Beginn musst du dem Anbieter spätestens drei Monate vorher mitteilen. Maßgeblich sind außerdem die konkreten Vertragsbedingungen.
Gilt die neue Altersgrenze ab 65 auch für meinen alten Riester-Vertrag?
Nicht automatisch. Für bestehende Verträge sind die geltende Gesetzesfassung, Übergangsregelungen und der individuelle Vertrag maßgeblich. Nach bisherigem Recht gilt grundsätzlich die Grenze von 62 Jahren; für vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossene Verträge kann § 14 Absatz 2 AltZertG eine Grenze von 60 Jahren vorsehen.
Reicht es für einen Start vor 65, wenn ich früher in Rente gehe?
Nicht ohne Weiteres. Das neue Gesetz knüpft die Ausnahme an eine vor dem 65. Geburtstag beginnende Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem. Ob deine konkrete Altersversorgung und dein Vertrag darunterfallen und welche Nachweise nötig sind, sollte der Anbieter schriftlich bestätigen.
Muss ich die Auszahlung beim Anbieter beantragen?
Die gesetzliche Altersgrenze löst die Zahlung nicht automatisch aus. Je nach Vertrag musst du den gewünschten Beginn innerhalb des Wahlfensters mitteilen und Unterlagen einreichen. Prüfe die Vertragsbedingungen und halte die Mitteilungsfrist – beim gesetzlich definierten Altersvorsorgedepot spätestens drei Monate vorher – ein.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Reformregeln treten grundsätzlich erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Für bestehende Verträge gelten die jeweils einschlägige Gesetzesfassung, Übergangsvorschriften und der konkrete Vertrag. Die Quellen geben den Rechtsstand vom 3. November 2026 wieder.
- § 1 AltZertG – Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag
Primärquelle: ab 1. Januar 2027 geltende Altersgrenzen, gesetzliche Ausnahme und Wahlfenster beim Altersvorsorgedepot.
- § 1 AltZertG – geltende Fassung
Primärquelle: bisherige Altersgrenze von 62 Jahren für Altersvorsorgeverträge nach geltendem Recht.
- § 14 Absatz 2 AltZertG – Übergangsregel für vor 2012 geschlossene Verträge
Primärquelle: Sonderregel mit Altersgrenze von 60 Jahren für vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossene Altersvorsorgeverträge.
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
Primärquelle: verkündetes Gesetz, Inkrafttreten und Übergangsrecht zur Reform der privaten Altersvorsorge.
- BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge: Auszahlungsphase
Amtliche Erläuterung zur Auszahlungsphase im neuen System und zur Abgrenzung gegenüber bestehenden Verträgen.
Zu jährlichen Anbieterunterlagen und Vertragsdaten geht es in Kapitel 89. Informationen zu Fristen und einem Anbieterwechsel zum Auszahlungsbeginn findest du in Kapitel 57. Zur Übersicht geht es zurück zur Altersvorsorgedepot-Bibel, Teil XII.
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