Riester kündigen: welche Folgen hat eine schädliche Verwendung?
Wer einen Riester-Vertrag kündigt und sich das geförderte Guthaben vorzeitig auszahlen lässt, muss mit der Rückforderung staatlicher Förderung rechnen. Das Gesetz nennt dies schädliche Verwendung. Wie viel nach der Kündigung tatsächlich übrig bleibt, hängt aber nicht nur von Zulagen ab: Auch der vom Anbieter ermittelte Vertragswert, mögliche Kosten und die Besteuerung von Erträgen spielen eine Rolle. Vor einer Kündigung solltest du deshalb zwei konkrete Zahlen einholen: den Rückkaufswert beim Anbieter und den Rückzahlungsbetrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; neue Förderregeln gelten grundsätzlich ab dem Beitragsjahr 2027.
- 1. Eine Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung des geförderten Riester-Vermögens ist regelmäßig schädliche Verwendung nach § 93 EStG; ein bloßer Beitragsstopp ist etwas anderes.
- 2. Zurückzuzahlen sind die auf das ausgezahlte geförderte Vermögen entfallenden Zulagen und die von der ZfA festgestellten zusätzlichen Steuerermäßigungen – nicht pauschal jede frühere Einzahlung.
- 3. Der Auszahlungsbetrag kann nach Kosten und Rückzahlung deutlich niedriger als der Vertragswert sein; Erträge können zusätzlich steuerpflichtig sein.
- 4. Der Anbieter meldet die schädliche Verwendung vor der Auszahlung. Die ZfA berechnet den Rückzahlungsbetrag, den der Anbieter grundsätzlich einbehält und abführt.
- 5. Beitragsfreistellung und direkte Übertragung auf einen anderen eigenen Altersvorsorgevertrag können Alternativen sein. Sie haben andere Voraussetzungen und Vertragsfolgen.
Wichtig: Kündige nicht allein auf Grundlage eines Online-Kontostands. Lass dir Rückkaufswert, ZfA-Rückzahlungsbetrag, Kosten und mögliche Steuerfolgen schriftlich getrennt ausweisen.
Was bedeutet schädliche Verwendung bei einer Riester-Kündigung?
Riester-Verträge werden staatlich gefördert, weil das Vermögen grundsätzlich für die Altersvorsorge verwendet werden soll. Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Auszahlungsregeln an dich ausgezahlt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Eine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung ist dafür der typische Fall. Maßgeblich ist nicht allein, welche Überschrift du auf dein Schreiben setzt, sondern ob und in welcher Höhe gefördertes Vermögen ausgezahlt wird.
Eine Kündigung ist nicht dasselbe wie ein Beitragsstopp. Wenn du den Vertrag beitragsfrei stellst, wird das Guthaben nicht an dich ausgezahlt. Die bislang gutgeschriebene Förderung muss deshalb nicht allein wegen der Beitragsfreistellung zurückgezahlt werden. Für die spätere Auszahlung gelten weiterhin die Bedingungen des Vertrags und die dann maßgeblichen gesetzlichen Regeln; laufende Vertragskosten können während des Ruhens weiter anfallen.
Auch ein direkter Übertrag des geförderten Guthabens auf einen anderen auf deinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag ist gesetzlich grundsätzlich keine schädliche Verwendung. Das ist etwas anderes als eine Überweisung auf dein Girokonto mit anschließendem Neuabschluss. Wenn du nur den Anbieter wechseln willst, muss die Übertragung als solcher Vorgang abgewickelt werden. Ein möglicher Teilabruf kann ebenfalls Förderfolgen auslösen; die ZfA ordnet die Förderung dem tatsächlich ausgezahlten geförderten Vermögen zu.
Welche Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert?
§ 93 EStG nennt als Rückzahlungsbetrag die Zulagen und die nach § 10a Absatz 4 EStG gesondert festgestellten Beträge, die auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallen. Dazu gehören die gutgeschriebenen Grund- und Kinderzulagen sowie gegebenenfalls die zusätzliche Steuerermäßigung aus dem Sonderausgabenabzug. Die ZfA ermittelt die maßgeblichen Beträge anhand des Zulagenkontos und der steuerlichen Feststellungen.
Die steuerliche Rückforderung ist nicht automatisch gleich der Summe aller Beträge, die du in früheren Steuererklärungen als Sonderausgaben eingetragen hast. Bei der Riester-Förderung werden Zulage und möglicher zusätzlicher Steuervorteil über die Günstigerprüfung miteinander verrechnet. Entscheidend ist, welche Beträge tatsächlich festgestellt wurden und welcher Anteil auf das ausgezahlte geförderte Vermögen entfällt. Lass dir den Betrag deshalb nicht aus einer pauschalen Faustformel ableiten.
Deine eigenen Beiträge werden nicht als staatliche Förderung zurückverlangt. Das bedeutet aber nicht, dass du sie bei einer Kündigung vollständig zurückerhältst: Der Vertragswert kann durch Kosten oder eine ungünstige Wertentwicklung niedriger sein als die Summe deiner Einzahlungen. Außerdem können Anbieterentgelte anfallen. Die Förder-Rückzahlung, der aktuelle Vertragswert und Vertragskosten sind daher getrennte Positionen, die du in einer Beispielabrechnung einzeln prüfen solltest.
Was bleibt nach Rückzahlung und Kosten übrig?
Bitte den Anbieter vor der Kündigung um den aktuellen Rückkaufswert beziehungsweise eine schriftliche Kündigungsabrechnung. Frage dabei, ob Abschluss-, Vertriebs- oder sonstige Vertragskosten bereits abgezogen sind und ob bis zum Auszahlungstermin noch Wertänderungen möglich sind. Der Kontostand im Onlineportal ist nicht zwingend der Betrag, den der Anbieter bei einer Kündigung tatsächlich auszahlt.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Der Anbieter nennt einen voraussichtlichen Auszahlungswert von 18.900 Euro, nachdem die in diesem Beispiel anfallenden Vertragskosten berücksichtigt wurden. Die ZfA weist einen Rückzahlungsbetrag von 4.800 Euro aus. Vor einer möglichen Einkommensteuer auf Erträge blieben rechnerisch 18.900 Euro minus 4.800 Euro, also 14.100 Euro. Die Zahlen sind nur Beispielwerte; insbesondere die 4.800 Euro lassen sich nicht aus einer pauschalen Zulagenformel ableiten.
Reicht das geförderte Vertragsvermögen für den Rückzahlungsbetrag nicht aus, ist die Rückforderung nicht automatisch auf den vorhandenen Vertragswert begrenzt. Beispiel: Stehen nach der Abrechnung 4.300 Euro zur Verfügung, während der festgesetzte Rückzahlungsbetrag 4.800 Euro beträgt, verbleibt rechnerisch eine Differenz von 500 Euro. Ob und in welcher Höhe du diese tatsächlich zahlen musst, ergibt sich aus dem Bescheid der ZfA; bereits einbehaltene Beträge werden darin berücksichtigt.
Der Rückzahlungsbetrag ist außerdem nicht zwingend die letzte steuerliche Folge. Die ZfA weist darauf hin, dass Erträge wie Zinsen nach der Auszahlung zu versteuern sein können. Diese Besteuerung ist von der Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile zu unterscheiden. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt von der Vertragsabrechnung und dem individuellen Steuerfall ab. Plane deshalb nicht mit dem Brutto-Rückkaufswert als frei verfügbarem Nettobetrag.
Wie läuft die Rückforderung durch Anbieter und ZfA ab?
§ 94 EStG regelt das Verfahren: Vor der Auszahlung muss der Anbieter die schädliche Verwendung der ZfA melden. Die ZfA ermittelt den Rückzahlungsbetrag und teilt ihn dem Anbieter mit. Dieser behält den Betrag grundsätzlich vom auszuzahlenden geförderten Vermögen ein, führt ihn ab und bescheinigt dir die einbehaltenen Beträge. Du erhältst daher meist nicht erst den vollen Betrag auf dein Konto, um die Förderung später selbst zurückzuüberweisen.
Kann die Rückzahlung ganz oder teilweise nicht einbehalten werden oder ist sie nicht erfolgt, kann die ZfA den verbleibenden Betrag festsetzen. Nach einem Rückforderungsbescheid ist der darin verbleibende Betrag grundsätzlich innerhalb eines Monats zu zahlen. Die Bescheinigung des Anbieters und ein späterer Bescheid sind wichtig: Vergleiche, welche Beträge schon einbehalten wurden, und bewahre Abrechnung, Zulagenübersicht und Steuerunterlagen auf.
Wenn du die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrags für falsch hältst, kannst du eine Festsetzung durch die ZfA beantragen. Die ZfA nennt dafür eine Frist von einem Jahr nach Erhalt der Bescheinigung über die einbehaltenen Beträge. Prüfe immer die aktuelle Bescheinigung und die dortigen Hinweise und reiche einen Antrag rechtzeitig ein. Die Frist für diesen Antrag ist nicht mit der gesetzlichen Frist zu verwechseln, innerhalb derer die ZfA den Rückzahlungsbetrag festsetzen kann.
Welche Auszahlungen sind nicht schädlich?
Nicht jede Verfügung über Riester-Vermögen ist eine schädliche Verwendung. § 93 EStG nimmt unter anderem bestimmte Übertragungen auf einen anderen eigenen Altersvorsorgevertrag aus. Auch die gesetzlich vorgesehene Nutzung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag löst nicht die Rückzahlung nach § 93 Absatz 1 aus. Für Wohn-Riester gelten allerdings eigene Regeln, insbesondere zum Wohnförderkonto und zur späteren Besteuerung; „keine Rückzahlung nach § 93“ bedeutet nicht automatisch „steuerfrei“.
Auch eine Auszahlung, die zu Beginn der Auszahlungsphase nach den für den Vertrag geltenden Regeln zulässig ist, ist von einer vorzeitigen Kündigung zu unterscheiden. Bei bestehenden Riester-Verträgen kann der Vertrag beispielsweise eine begrenzte Kapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase vorsehen. Ob eine Option besteht, wann sie ausgeübt werden muss und welche Steuerfolgen entstehen, richtet sich nach Gesetz und konkretem Vertrag. Eine erlaubte Auszahlung ist nicht automatisch steuerfrei.
Das Gesetz enthält außerdem besondere Regeln für Hinterbliebene und für die Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase. Die Voraussetzungen sind eng und hängen unter anderem von der Auszahlungsform und der persönlichen Situation ab. Eine selbst veranlasste Auszahlung während der Ansparphase wird dadurch nicht nachträglich unschädlich. Wenn einer dieser Sonderfälle auf dich zutrifft, kläre die Voraussetzungen vor einer Verfügung mit Anbieter oder ZfA.
Rechtsstand 2026 und die Änderung ab 2027
Rechtsstand dieses Kapitels ist der 3. November 2026. Für eine Kündigung im Jahr 2026 ist die für den konkreten Vertrag und die Auszahlung geltende Fassung maßgeblich. Das Altersvorsorgereformgesetz ist zwar verkündet, die neuen Förderregeln gelten aber grundsätzlich für Beitragsjahre ab 2027; neue Produkte können frühestens ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Ein bestehender Riester-Vertrag wird nicht allein durch den Jahreswechsel automatisch in ein neues Produkt oder in ein neues Förderregime umgestellt; die Übergangsregeln und eine etwaige Erklärung sind gesondert zu prüfen.
Für § 93 EStG ist ab 2027 eine eng begrenzte Erweiterung bei Kleinbetragsleistungen relevant: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine kleine Monatsleistung aus einem Auszahlungsplan abgefunden werden, ohne dass dies als schädliche Verwendung gilt. Die Regel knüpft an den Beginn der Auszahlungsphase und eine gesetzliche Höchstgrenze an. Sie schafft kein allgemeines Recht, einen laufenden Riester-Vertrag vorzeitig zu kündigen und das Guthaben ohne Rückforderung auszahlen zu lassen.
Welche Alternativen solltest du vor einer Kündigung prüfen?
Wenn vor allem die monatliche Belastung zu hoch ist, kann eine Beitragsfreistellung statt einer Auszahlung infrage kommen. Das vorhandene geförderte Vermögen bleibt dann im Vertrag; für Zeiten ohne Beiträge gibt es grundsätzlich keine neue Zulage auf nicht geleistete Beiträge. Prüfe, welche Verwaltungskosten weiterlaufen und ob sich die erwartete spätere Leistung verändert. Wie sich ein ruhender Riester-Vertrag neben einem neuen Produkt verhält, behandelt Kapitel 115.
Wenn du mit dem Anbieter oder den Konditionen unzufrieden bist, prüfe einen direkten Anbieter- oder Vertragswechsel. Eine unmittelbare Übertragung auf einen anderen eigenen Altersvorsorgevertrag gilt nach § 93 Absatz 2 EStG grundsätzlich nicht als schädliche Verwendung. Sie kann dennoch Kosten und neue Vertragsbedingungen mit sich bringen. Kapitel 114 ordnet die Übertragung und mögliche Wechselkosten ein; vergleiche vorher schriftliche Angebote beider Anbieter.
Geht es dir um eine andere Auszahlungsform oder einen geänderten Auszahlungsplan, ist eine Vertragsänderung nicht automatisch dasselbe wie eine Kündigung. Welche Optionen du hast und ob der Anbieter zustimmen muss, erläutert Kapitel 118. Lass dir bei jeder Alternative schriftlich bestätigen, ob das Guthaben ausgezahlt, übertragen oder lediglich im bisherigen Vertrag belassen wird und welche steuerlichen Folgen der Anbieter erwartet.
Diese Zahlen solltest du vor der Kündigung schriftlich anfordern
Bitte den Anbieter um den Rückkaufswert zu einem konkreten Stichtag, eine vollständige Aufstellung aller Kündigungs- und Abschlusskosten sowie eine Beispielabrechnung nach Abzug der von der ZfA zurückgeforderten Förderung. Frage außerdem, ob der angegebene Betrag bereits mögliche Wertänderungen bis zum Auszahlungstermin berücksichtigt. Eine unverbindliche Hochrechnung ist nicht dasselbe wie eine finale Abrechnung.
Fordere bei der ZfA vorab eine Übersicht der für deine Verträge gespeicherten Zulagen und steuerlichen Feststellungen an. Vergleiche sie mit deinen Steuerbescheiden und den Bescheinigungen des Anbieters. Prüfe, ob ein förderunschädlicher Übertrag oder ein Beitragsstopp dein Ziel ebenfalls erreichen könnte. Erst wenn Vertragswert, Rückzahlungsbetrag, mögliche Steuer und Alternative nebeneinanderstehen, lässt sich die finanzielle Folge der Kündigung belastbar einschätzen.
Kurze Fragen zum Kapitel
Muss ich bei einer Riester-Kündigung alle Zulagen zurückzahlen?
Bei einer Kündigung mit schädlicher Auszahlung werden die Zulagen und festgestellten zusätzlichen Steuerermäßigungen zurückgefordert, soweit sie auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallen. Den Betrag berechnet die ZfA; er ist nicht pauschal für alle Verträge gleich.
Ist ein beitragsfreier Riester-Vertrag schädlich?
Nein, ein bloßer Beitragsstopp mit Verbleib des Guthabens im Vertrag ist nicht allein deshalb schädliche Verwendung. Es können aber weiter Vertragskosten anfallen, und für nicht geleistete Beiträge gibt es grundsätzlich keine neue Förderung.
Kann ich nach der Rückzahlung noch Steuern zahlen?
Ja, die Rückzahlung von Zulagen und Steuerermäßigungen ist von der Besteuerung möglicher Erträge zu unterscheiden. Die ZfA weist darauf hin, dass Erträge wie Zinsen nach der Auszahlung zu versteuern sein können. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom Vertrag und deinem Einzelfall ab.
Was kann ich tun, wenn der Rückzahlungsbetrag falsch ist?
Du kannst bei der ZfA eine Festsetzung des Rückzahlungsbetrags beantragen. Die ZfA nennt dafür ein Jahr ab Erhalt der Bescheinigung über die einbehaltenen Beträge. Prüfe die Bescheinigung und die dortigen Hinweise und versäume die Frist nicht.
Macht die Reform ab 2027 eine Riester-Kündigung förderunschädlich?
Nein. Die ab 2027 geltende Kleinbetragsregel betrifft nur bestimmte Abfindungen zu Beginn der Auszahlungsphase. Sie ist keine allgemeine Ausnahme für eine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Für die Rückforderung sind insbesondere §§ 93 und 94 EStG maßgeblich. Die Informationen der ZfA beschreiben das Verfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher; für Vertragswert und Kosten sind zusätzlich die eigenen Unterlagen des Anbieters zu prüfen.
- § 93 EStG – Schädliche Verwendung
Primärquelle: Voraussetzungen, Rückzahlungsbetrag und gesetzliche Ausnahmen.
- § 94 EStG – Verfahren bei schädlicher Verwendung
Primärquelle: Meldung, Einbehalt, Bescheinigung und Festsetzung durch die ZfA.
- § 10a EStG – Steuerliche Förderung von Altersvorsorgebeiträgen
Primärquelle: Sonderausgabenabzug und steuerliche Feststellungen.
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte
Primärquelle: Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen.
- § 1 AltZertG – Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen
Primärquelle: Auszahlungsbedingungen zertifizierter Verträge.
- ZfA: Riester-Rente kündigen oder nicht kündigen?
Amtliche Verbraucherinformation zu Rückkaufswert, Förderung, Kosten, Steuern und Alternativen.
- ZfA: Festsetzung des Rückzahlungsbetrags beantragen
Amtliche Information zur Überprüfung des Rückzahlungsbetrags und zur Antragsfrist.
- ZfA: Riester-Vertrag ruhen lassen
Amtliche Verbraucherinformation zur Beitragsfreistellung als Alternative.
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
Verkündete Primärquelle zu Übergangsrecht und Änderungen ab 2027.
- § 52 EStG ab 1. Januar 2027
Deutsche Rentenversicherung: dokumentierte Übergangsregeln für Bestandsverträge.
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz
Amtliche Verbraucherinformation zu Reform und zeitlichem Start der neuen Altersvorsorge.
Einen direkten Wechsel ohne Auszahlung behandelt Kapitel 114; die Beitragsfreistellung neben einem neuen Produkt Kapitel 115. Welche Änderungen am Auszahlungsplan Zustimmung erfordern, erklärt Kapitel 118. Zur Übersicht von Teil XV.
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