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Teil XVII · Kapitel 141 9 Minuten Lesezeit

Riester-Wechsel-Rechner verstehen: Annahmen und Vergleichsgrenzen

Ein Riester-Wechsel-Rechner kann zeigen, wie stark ein Ergebnis von Förderannahmen, Kosten und Rendite abhängt. Er kann aber nicht wissen, welchen garantierten Rentenfaktor dein Vertrag bietet, welche individuellen Bedingungen gelten oder welche Förderung eine Behörde später festsetzt. Dieses Kapitel erklärt am vorhandenen Riester-Wechsel-Rechner, was er vergleicht, wie seine Standardwerte wirken und wo seine Empfehlung endet. Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Die neue Förderwelt ist beschlossen, gilt aber grundsätzlich erst ab 2027.

Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026.

In 20 Sekunden verstanden
  1. 1. Der Rechner stellt vier Modellwege gegenüber: Riester weiter besparen, den Altvertrag beitragsfrei stellen, das Guthaben in ein neues Altersvorsorgeprodukt übertragen oder kündigen.
  2. 2. Im einfachen Modus beruhen Kosten und Rendite auf pauschalen Vertragsart-Heuristiken. Der Standardwert für das neue Produkt unterstellt 7 Prozent Bruttorendite und 0,5 Prozent Kosten pro Jahr – keine Prognose und kein Angebot.
  3. 3. Förderrecht für 2026 und die neue, grundsätzlich ab 2027 geltende Förderung sind getrennte Systeme. Wechsel innerhalb des Altvertrags, Übertrag, zusätzlicher Neuvertrag und Kündigung sind rechtlich und rechnerisch nicht dasselbe.
  4. 4. Die Endwerte sind nominale Projektionen bei gleichbleibenden Annahmen. Die zusätzlichen Szenarien verschieben die Rendite um zwei Prozentpunkte; sie geben keine Eintrittswahrscheinlichkeit an.
  5. 5. Die angezeigte Empfehlung folgt einer vereinfachten Regel- und Ampellogik. Sie berücksichtigt nicht alle Vertragsgarantien, Auszahlungsformen, Steuerfolgen oder persönlichen Ziele und ist keine individuelle Wechsel- oder Kündigungsempfehlung.

Wichtig: Die angezeigte Empfehlung ist eine regelbasierte Modell-Ausgabe, keine persönliche Wechsel-, Steuer- oder Kündigungsberatung. Prüfe zuerst, ob der Rechnerweg deinem tatsächlichen Vertragsvorhaben entspricht.

Du möchtest die Annahmen für deinen Fall ausprobieren? Ändere Kosten, Renditen und Laufzeit einzeln und vergleiche mehrere Szenarien.

Zum Riester-Wechsel-Rechner

1. Was der Rechner tatsächlich miteinander vergleicht

Der Riester-Wechsel-Rechner am Ende dieser Einführung stellt vier vereinfachte Wege nebeneinander: den Altvertrag weiter besparen, ihn ohne weitere Beiträge stehen lassen, das aktuelle Guthaben in ein neues Altersvorsorgeprodukt übertragen oder den Altvertrag kündigen. Das sind Rechenvarianten. Sie bilden nicht automatisch alle rechtlichen und vertraglichen Entscheidungen ab, die dir offenstehen.

Besonders wichtig ist die Trennung von Übertrag und Kündigung. Bei einem direkten Übertrag fließt das geförderte Altersvorsorgevermögen in einen anderen Altersvorsorgevertrag. Eine Auszahlung auf dein Girokonto zur freien Verwendung ist etwas anderes und kann als schädliche Verwendung Rückzahlungen nach § 93 EStG auslösen. Ebenso ist es eine andere Variante, den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen und einen neuen Vertrag zu besparen, ohne das bisherige Guthaben zu übertragen. Diese Wege dürfen nicht unter einem einzigen Begriff Wechsel zusammengefasst werden.

Der Rechner behandelt die Wechseloption als Übertrag des aktuellen Guthabens abzüglich eingegebener Wechselkosten und setzt danach künftige Beiträge und angenommene Förderung an. Er modelliert nicht gesondert, im bestehenden Vertrag lediglich die neue Förderart zu wählen. Auch die Kombination aus beitragsfreiem Altvertrag und parallel bespartem Neuvertrag erscheint nicht als eigene Option. Die gesetzlichen Übergänge und Unterschiede zwischen diesen Wegen erläutern die Kapitel 112 bis 117.

Beginne daher nicht mit der Frage, welche farbige Ampel am besten aussieht. Formuliere zuerst, welche Verträge nach der Entscheidung bestehen bleiben, wohin das Guthaben fließt und welche Förderung für welche Beiträge gilt. Wenn der Rechnerweg nicht deinem tatsächlichen Vorhaben entspricht, ist auch sein Zahlenvergleich keine passende Entscheidungsgrundlage.

2. Beitragsjahr, Bestandsschutz und Förderung auseinanderhalten

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde 2026 verkündet. Neue Verträge der reformierten Produktwelt sollen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden; am hier ausgewiesenen Rechtsstand 3. November 2026 ist diese Förderfassung noch nicht für das Beitragsjahr 2026 anzuwenden. Bestehende Riester-Verträge werden durch den Jahreswechsel weder automatisch gekündigt noch automatisch in ein neues Produkt übertragen.

Für den Vergleich bedeutet das: Eine Zulage nach bisherigem Riester-Recht und eine Zulage nach der neuen Förderformel sind keine zwei zeitgleich wählbaren Tarife für dasselbe Beitragsjahr. Bei einem Altvertrag bestimmen Übergangsvorschriften und die getroffene Wechselentscheidung, welche Regeln für Beiträge gelten. Die BMF-FAQ unterscheidet Bestandsschutz, Wechsel in einen Neuvertrag und den Wechsel der Förderung im bestehenden Vertrag. Eine Modellzahl ersetzt diese Einordnung nicht.

Der Rechner rechnet heutige Riester-Zulagen aus einer vereinfachten Eingabe zum Bruttojahreseinkommen, dem Eigenbeitrag und Kinderangaben. Für die neue Förderung wendet er die im Rechenmodul hinterlegte 2027er Staffel an: 50 Prozent der ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent der nächsten Beiträge bis 1.800 Euro ergeben höchstens 540 Euro Grundzulage. Kinderzulage und Mindestbeitrag werden zusätzlich modelliert. Ob du persönlich unmittelbar oder mittelbar berechtigt bist, ob ein Kind dir zugeordnet wird und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das Programm nicht vollständig.

Auch ein möglicher Sonderausgabenabzug ist nicht gleich der Zulage. § 10a EStG sieht eine steuerliche Prüfung vor; das Ergebnis hängt von den individuellen Steuerdaten ab. Die Projektion übernimmt keine persönliche Günstigerprüfung und berechnet weder eine vollständige Steuererstattung für vergangene Jahre noch die Besteuerung im Alter. Förderstatus, konkrete Zulage, Einkommensteuer und Vertragswert sind vier verschiedene Größen.

3. Eingaben: welche Daten wirklich zählen

Zu den wesentlichen Eingaben gehören Geburtsjahr und gewünschtes Rentenalter, Bruttojahreseinkommen, Kinder- und Kindergeldangaben, Vertragsart, aktuelles Guthaben, geplanter Jahresbeitrag und die Frage, ob künftig weiter eingezahlt werden soll. Daraus leitet das Rechenmodul die Restlaufzeit, eine vereinfachte Förderhöhe und die Einzahlungen in den Modellwegen ab. Die Restlaufzeit wird in vollen Jahren angenähert; ein konkretes Monatsdatum, ein tatsächlicher Rentenbeginn oder eine Vertragsfrist wird damit nicht festgestellt.

Im einfachen Modus werden Kosten und Bruttorendite anhand der gewählten Vertragsart geschätzt. Beispiele der hinterlegten Werte: Für eine klassische Rentenversicherung setzt das Modell 2,5 Prozent Effektivkosten und 2 Prozent Bruttorendite an; für einen Fondssparplan 1,5 und 6 Prozent. Für das neue Produkt sind standardmäßig 0,5 Prozent Kosten und 7 Prozent Bruttorendite hinterlegt. Das sind programmierte Vergleichswerte, keine Durchschnittswerte aus deinem Vertrag, keine gesetzliche Vorgabe und keine Renditeprognose.

Im fortgeschrittenen Modus lassen sich unter anderem bisherige Zulagen und Steuerentlastungen, Kosten, Renditeannahmen, Wechselkosten und Inflation anpassen. Historische Eigenbeiträge und Vertragsbeginn beeinflussen eine angezeigte Rückschau beziehungsweise den Datenqualitätsscore, aber nicht die künftigen Endkapitalformeln selbst. Der Datenqualitätsscore misst außerdem keine statistische Sicherheit und sagt nicht, wie wahrscheinlich das Ergebnis ist.

Übernimm Werte aus Unterlagen und notiere, ob sie jährlich oder einmalig gelten. Ein Effektivkostenwert ist nicht automatisch gleich einer einzelnen Depotgebühr. Vergleiche nicht ungeprüft eine Kostenkennzahl aus dem Produktinformationsblatt mit einer Fonds-TER oder einem pauschalen Rechnerwert. Laufende Anbieter-, Fonds-, Abschluss-, Wechsel- und Auszahlungskosten können unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Zeitpunkte haben.

4. Wie aus den Eingaben ein Endwert wird

Die vereinfachte Projektion behandelt die Rendite als konstant. Für Altvertrag und Neuvertrag zieht das Modell den angenommenen Effektivkostensatz in Prozentpunkten von der Bruttorendite ab. Aus 6 Prozent brutto und 1,5 Prozent Kosten werden so 4,5 Prozent netto. Das ist eine pauschale Rechenoperation: Tatsächliche Kosten fallen je nach Vertrag möglicherweise auf unterschiedliche Beträge an, und eine Fondsrendite schwankt von Jahr zu Jahr.

Das vorhandene Guthaben wird jährlich mit der angenommenen Nettorendite fortgeschrieben; der jeweilige Jahresbeitrag einschließlich modellierter Förderung wird anschließend gutgeschrieben. Es gibt keine monatlichen Einzahlungen, keine schwankenden Renditepfade und keine individuelle Beitragssteigerung. Einkommen und geplante eigene Beiträge bleiben im Kern der Projektion gleich; Kinderzulagen können mit den eingetragenen Kindergeldzeiträumen auslaufen.

Der ausgegebene nominale Endwert ist der modellierte Kontostand vor einer persönlichen Steuerberechnung zur Auszahlung. Ein zusätzlicher Realwert dividiert diesen Endbetrag mit der eingegebenen Inflationsannahme auf heutige Kaufkraft herunter. Bei 2,5 Prozent Inflation entspricht ein Euro in zwanzig Jahren rechnerisch weniger Kaufkraft als heute. Auch der Realwert ist eine Szenariogröße, keine Prognose des künftigen Preisniveaus.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Empfindlichkeit gegenüber der Renditeannahme: 15.000 Euro Startkapital plus 1.200 Euro Einzahlung jeweils am Jahresende über 20 Jahre, ohne Zulagen, Steuern oder Gebühren. Bei gleichbleibend 2 Prozent Nettorendite ergibt die nachschüssige Jahresrechnung rund 51.446 Euro, bei 4 Prozent rund 68.601 Euro und bei 6 Prozent rund 92.250 Euro. Schon zwei Prozentpunkte verändern den Modellendwert deutlich. Die Rechnung isoliert den Zinseszinseffekt; sie ist weder die Ausgabe des Rechners für einen konkreten Vertrag noch eine Anlageempfehlung.

VarianteErste PrüfungEinordnung
Gleiche Einzahlungen, andere NettorenditeRechenbeispiel: 15.000 Euro Startkapital, 1.200 Euro am Jahresende, 20 Jahre, keine Förderung oder Steuern.Bei konstant 2 Prozent netto ergeben sich rund 51.446 Euro, bei 4 Prozent rund 68.601 Euro und bei 6 Prozent rund 92.250 Euro. Das zeigt die Wirkung einer Annahme, nicht die erwartete Rendite eines bestimmten Vertrags.
Kurze Restlaufzeit und WechselkostenPrüfe das tatsächliche Übertragungsdatum, die Gebühren beider Anbieter und die Zeit, in der Kostenunterschiede noch wirken können.Ein kleiner einmaliger Abzug kann bei kurzer Laufzeit stärker ins Gewicht fallen. Der Rechner bildet Gebühren als Abzug vom Startguthaben ab, aber weder einen konkreten Übertragungsprozess noch den Wert einer alten Garantie.
Förderung für die Zukunft ist unsicherVergleiche das Beitragsjahr und den genauen Weg: alte Förderung fortführen, neue Förderung im Bestandsvertrag wählen oder Guthaben in einen Neuvertrag übertragen.Eine einfache Gegenüberstellung von alter Riester-Zulage und neuer Zulage reicht nicht. Anspruch, Beitragsbemessung, Kinderzuordnung und steuerliche Günstigerprüfung sind eigenständige Prüfungen.
Kündigung statt direkter ÜbertragungUnterscheide eine förderunschädliche Übertragung in einen anderen Altersvorsorgevertrag von einer Auszahlung an dich zur freien Verfügung.Bei schädlicher Verwendung können Zulagen und steuerliche Vorteile zurückzuzahlen sein. Der Rechner schätzt diese Belastung aus eingegebenen oder pauschal angenommenen Vergangenheitswerten; er erstellt keine Abrechnung der ZfA.

5. Szenarien, Ampel und Empfehlung richtig lesen

Der Rechner zeigt Endkapital, einen inflationsbereinigten Wert und je nach Variante Einzahlungen, Förderung und geschätzte Kosten. In den Renditeszenarien wird die Nettorendite pauschal um zwei Prozentpunkte nach unten oder oben verschoben. Das konservative, realistische und optimistische Szenario sind keine Wahrscheinlichkeitsverteilung. Sie zeigen weder, wie oft ein Wertpapiermarkt zwischenzeitlich fällt, noch ob Verluste kurz vor Rentenbeginn eintreten.

Die Ampel vergleicht die Endwerte der als zulässig behandelten Sparvarianten mit dem jeweils höchsten Vergleichskapital. Eine hohe Kapitalzahl erfasst jedoch nicht automatisch Garantiequalität, Rentenhöhe, Flexibilität, Risiko, Hinterbliebenenschutz, Liquidität oder deine Präferenzen. Ein klassischer Riester-Vertrag mit Garantie kann trotz niedriger Modellrendite eine vertragliche Leistung enthalten, die in der Endwertampel nicht bewertet wird.

Die als Empfehlung bezeichnete Ausgabe ist nicht einfach die Option mit dem höchsten Endwert. Im Rechenmodul greifen feste Regeln: Ein Wechsel wird beispielsweise nur dann bevorzugt, wenn die angenommene Vorteilsschwelle, die hinterlegte Kostenbedingung und die Mindestlaufzeit zusammen erfüllt sind. Bei kurzer Restlaufzeit oder fehlender Beitragshöhe kann eine andere Variante gewählt werden; rote Ampeln können außerdem die ursprüngliche Auswahl verändern. Die Regel kann keine individuelle Beratung und keine Prüfung der Vertragsunterlagen ersetzen.

Behandle die Empfehlung daher als Hinweis, welche Zahlenannahmen eine Variante im Modell begünstigen. Wenn die Empfehlung bei kleinen Eingabeänderungen springt, ist das kein Widerspruch, sondern ein Zeichen dafür, dass dein Fall nahe an einer programmierten Schwelle liegt. Dann sind zusätzliche Szenarien und eine echte Vertragsauskunft wichtiger als der einzelne Punktwert.

6. Was der Rechner nicht vollständig abbildet

Der Rechner modelliert weder die konkreten Vertragsbedingungen noch jede Form des Riester-Produkts. Er berücksichtigt insbesondere nicht vollständig den garantierten Rentenfaktor, Überschussbeteiligungen, Abschluss- und Verwaltungskosten nach dem jeweiligen Tarif, einen Wert von Zusatzversicherungen oder die spätere Verrentung. Bei einem Versicherungsvertrag kann ein Vergleich des bloßen Guthabens deshalb einen wichtigen Teil des Leistungsversprechens auslassen.

Die Förderberechnung ist eine Näherung. Im Altmodell wird das eingegebene Einkommen über die künftigen Jahre fortgeschrieben; bei einer anderen Einkommensentwicklung ändern sich Mindesteigenbeitrag und Zulage. Bei der neuen Förderung werden aktuelle gesetzliche Parameter vereinfacht auf die Modelljahre angewandt. Persönliche Anspruchsvoraussetzungen, Ehegattenstatus, tatsächliche Beitragszahlung, genaue Kinderzuordnung, Sonderfälle und spätere Gesetzesänderungen werden nicht verbindlich geprüft.

Für den Übertrag setzt das Modell die eingegebenen Anbietergebühren als einmaligen Abzug vom aktuellen Guthaben an. Die konkrete Höhe, der Auszahlungs- beziehungsweise Bewertungsstichtag und die Anlagezeit bis zur Wiederanlage kommen aus den Vertrags- und Anbieterunterlagen. Die gesetzlichen Grenzen für Wechselkosten sind Höchstgrenzen, nicht automatisch fällige Gebühren. Auch die laufenden Kosten nach dem Wechsel können sich vom angenommenen pauschalen Effektivkostenwert unterscheiden.

Bei Kündigung zieht das Rechenmodul angenommene Zulagen und steuerliche Vorteile vom Guthaben ab. Fehlen Angaben, ist auch die Schätzung unvollständig; insbesondere kann eine pauschal angenommene Zulagenhistorie die Wirklichkeit verfehlen. Die Rückforderung richtet sich nach dem konkreten Förderverlauf und dem gesetzlichen Tatbestand. Die Kündigungsoption unterstellt zudem keine weitere Anlage der ausgezahlten Summe und ist daher nicht mit einem realistischen Nachfolge-Sparplan gleichzusetzen.

Nicht vollständig in den Endwerten enthalten sind Steuern auf spätere Leistungen, Kranken- und Pflegeversicherungsfolgen, die genaue Auszahlung als lebenslange Rente oder Auszahlplan, mögliche Kapitalentnahmen, Hinterbliebenenregeln und die Wirkung eines Wechsels auf weitere Verträge im Haushalt. Auch Risiko und Wert möglicher Garantien sind nicht mit der Renditeheuristik gleichzusetzen. Prüfe diese Punkte separat, bevor du aus einem höheren Modellendwert einen Vorteil ableitest.

7. So machst du den Vergleich belastbarer

Ein brauchbarer Vergleich braucht keine scheinbar exakte einzelne Zahl, sondern nachvollziehbare Varianten. Beginne mit den tatsächlichen Vertragsdaten, halte Förder- und Produktweg auseinander und verändere Rendite, Kosten und Laufzeit schrittweise. Dokumentiere auch, welche Aspekte der Rechner nicht abbildet. Für verbindliche Wechsel- oder Kündigungsfolgen sind aktuelle Auskünfte des Anbieters und die für das Beitragsjahr geltende Rechtsfassung maßgeblich.

  1. 1. Weg und Beitragsjahr benennen

    Halte fest, ob du den Altvertrag mit alten Regeln fortführen, nur die Förderart ändern, Guthaben übertragen, den Altvertrag beitragsfrei stellen und daneben neu sparen oder kündigen willst. Notiere das Beitragsjahr. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neue Förderung gilt grundsätzlich ab 2027 und nicht rückwirkend für 2026.

  2. 2. Vertragsunterlagen statt Durchschnittswerte nutzen

    Suche in Standmitteilung, Produktinformationsblatt und Vertragsbedingungen nach aktuellem Guthaben, Kosten, garantierten Leistungen, Rentenfaktor, Kündigungswert und Übertragungsbedingungen. Ersetze die Standard-Heuristiken nur durch Werte, die du belegen kannst.

  3. 3. Förderangaben getrennt verifizieren

    Prüfe deine persönliche Förderberechtigung, die tatsächlich zustehende Zulage, Kinderzulage und Zuordnung sowie die steuerliche Günstigerprüfung. Für künftige Jahre sind Einkommen, Kindergeld und Beiträge Annahmen, keine schon bewilligten Beträge.

  4. 4. Mehrere Rendite- und Kostenvarianten rechnen

    Teste vorsichtige und günstigere Kapitalmarktverläufe, realistische Kosten des Alt- und Neuvertrags sowie unterschiedliche Restlaufzeiten. Ändere einzelne Größen nacheinander, damit sichtbar bleibt, welche Annahme den Rang der Optionen kippt.

  5. 5. Ergebnis in einen Anbieter- und Steuercheck überführen

    Bitte den bisherigen Anbieter um eine aktuelle Übertragungs- oder Beitragsfreistellungsinformation und den neuen Anbieter um alle Kosten und Auszahlungsbedingungen. Prüfe Förder- und Steuerfolgen anhand des Gesetzes, der ZfA-Unterlagen und deines Steuerfalls, bevor du einen Auftrag erteilst.

Kurze Fragen zum Kapitel

Kann mir der Riester-Wechsel-Rechner sagen, ob ich wechseln soll?

Nein. Er vergleicht modellierte Kapitalwege anhand der Eingaben und einer vereinfachten Regel für die Empfehlung. Vertragsgarantien, Auszahlungsbedingungen, persönlicher Förderstatus, Steuern und individuelle Ziele werden nicht vollständig bewertet. Nutze das Ergebnis als Anlass für weitere Prüfung, nicht als Auftragsempfehlung.

Ist die angenommene Rendite von 7 Prozent beim neuen Produkt realistisch?

Sie ist ein voreingestellter Bruttowert des Rechners und keine zugesagte oder amtlich prognostizierte Rendite. Der Rechner zieht davon seine angenommene Kostenquote ab und zeigt zusätzliche Szenarien. Prüfe verschiedene Werte und berücksichtige, dass Renditen schwanken und Verluste möglich sind.

Ist ein Übertrag dasselbe wie die Kündigung meines Riester-Vertrags?

Nein. Ein direkter Übertrag in einen Altersvorsorgevertrag ist von einer Auszahlung zur freien Verfügung zu unterscheiden. Bei einer schädlichen Verwendung können Zulagen und Steuervorteile zurückzufordern sein. Lass dir den konkreten Vorgang, die Kosten und die Förderfolgen schriftlich bestätigen.

Welche Wechselkosten setzt das Modell an?

Im einfachen Modus sind die Wechselkosten standardmäßig null. Im fortgeschrittenen Modus kannst du Kosten des abgebenden und aufnehmenden Anbieters eingeben. Die gesetzlichen Höchstgrenzen und die tatsächlichen Gebühren hängen vom Übertragungsweg, Vertragsalter und den Vertragsbedingungen ab.

Gilt die neue Förderung schon für Riester-Beiträge 2026?

Nein. Die neue Förderwelt gilt grundsätzlich ab dem Beitragsjahr 2027. Für Riester-Bestandsverträge gelten Übergangs- und Bestandsschutzregeln; entscheidend sind das Beitragsjahr und der tatsächlich gewählte Weg. Prüfe die aktuelle BMF-FAQ und die einschlägige Gesetzesfassung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Rechtsstand dieses Kapitels ist der 3. November 2026. Die Reform ist verkündet, die neue Förderung gilt grundsätzlich ab 2027. Für einen konkreten Wechsel sind die Übergangsregel, der Vertragsweg und die aktuelle Anbieterinformation entscheidend.

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