Alten Riester-Vertrag mit bisherigen Regeln weiterführen
Ein vor 2027 abgeschlossener Riester-Vertrag muss nicht allein wegen der Reform beendet oder in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt werden. Nach den Übergangsregeln kann ein berechtigter Bestandsvertrag grundsätzlich mit der bisherigen Riester-Förderung weiterlaufen. Was das für deine Beiträge, Zulagen und spätere Auszahlung bedeutet, hängt aber sowohl vom Förderrecht als auch von deiner persönlichen Situation und den Bedingungen des konkreten Vertrags ab.
Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Die Reform ist verkündet; die neuen Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Für förderfähige Bestandsverträge gelten Übergangsregeln.
- 1. Ein Riester-Vertrag, der vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde, wird nicht automatisch gekündigt oder in ein neues Altersvorsorgeprodukt umgestellt.
- 2. Bei Fortführung gelten grundsätzlich die bisherigen Riester-Förderregeln: maßgeblich sind unter anderem Zulageberechtigung, Mindesteigenbeitrag und die jeweilige Kinderzulage.
- 3. Die Grundzulage beträgt nach bisherigem Recht 175 Euro; die Kinderzulage 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Das sind keine pauschalen Ansprüche ohne Prüfung der Voraussetzungen.
- 4. Die Fortführung ändert deinen Vertrag nicht automatisch: Beiträge, Kosten, Anlage, Garantien und Auszahlungsbedingungen richten sich weiterhin nach dem Vertrag und den geltenden Übergangsvorschriften.
Wichtig: Bestandsschutz bedeutet weder eine pauschale Zusage für künftige Zulagen noch eine Garantie für Rendite oder unveränderte Vertragsleistungen. Prüfe Förderrecht und Vertrag getrennt.
Kurzantwort: Weiterführen ist grundsätzlich möglich
Die Reform der privaten Altersvorsorge schafft ab 2027 neue geförderte Produkte. Sie beendet aber nicht automatisch jeden zuvor abgeschlossenen Riester-Vertrag. Für einen Riester-Vertrag, der vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde, sehen die Übergangsregeln grundsätzlich vor, dass er nach dem bisherigen Fördersystem fortgeführt werden kann. Du musst nicht allein wegen des Systemstarts kündigen, das Guthaben übertragen oder einen neuen Vertrag abschließen.
„Weiterführen“ heißt dabei nicht, dass der Staat für jede Person dieselben Zulagen garantiert oder der Vertrag unverändert in jeder Hinsicht vorteilhaft bleibt. Die Förderung hängt weiter davon ab, ob du im jeweiligen Beitragsjahr zulageberechtigt bist, die erforderlichen Beiträge leistest und die Antrags- und Datenvoraussetzungen erfüllst. Auch Kosten, Anlageentwicklung und Vertragsbedingungen ändern sich nicht dadurch, dass die Reform in Kraft tritt.
Dieses Kapitel behandelt den Weg, den bestehenden Vertrag grundsätzlich unter den bisherigen Riester-Regeln weiter zu besparen. Eine Wahl der neuen Förderung im alten Vertrag, eine Übertragung des Guthabens, ein zusätzlicher Neuvertrag oder eine Kündigung sind andere Entscheidungen. Prüfe deshalb genau, welche Erklärung oder welcher Auftrag beim Anbieter welche Folge auslöst, bevor du etwas unterschreibst.
Was der Bestandsschutz schützt – und was nicht
Entscheidend ist, dass es sich um einen förderfähigen Riester-Bestandsvertrag handelt, der rechtzeitig vor dem Stichtag abgeschlossen wurde. § 52 EStG und die Übergangsregeln des verkündeten Reformgesetzes ordnen die Behandlung dieser Verträge. Das neue Produktangebot ab 2027 ist davon zu unterscheiden: Es macht aus einem alten Vertrag nicht automatisch ein neues Altersvorsorgedepot und schreibt auch nicht von selbst dessen Anlage- oder Auszahlungsbedingungen um.
Der Bestandsschutz betrifft das Förderregime des Vertrags. Er ist keine Rendite-, Kosten- oder Solvenzgarantie und ersetzt auch nicht die Prüfung deiner Vertragsunterlagen. Eine Beitragsgarantie greift, wenn sie für deinen Vertrag vereinbart und gesetzlich vorgesehen ist, zu den dort genannten Zeitpunkten und Bedingungen; sie bedeutet nicht, dass der aktuelle Vertragswert jederzeit mindestens deinen Einzahlungen entspricht. Bei fondsgebundenen Verträgen können Wertschwankungen auftreten.
Auch deine persönliche Förderberechtigung bleibt relevant. Ein Wechsel des Beschäftigungsstatus, Elternzeiten, Kinderzulage, Ehe- oder Lebenspartnerschaft, beitragspflichtige Einnahmen und geleistete Beiträge können beeinflussen, welche Förderung dir für ein Beitragsjahr zusteht. Bestandsschutz konserviert nicht automatisch einen früheren Zulagenbescheid für alle kommenden Jahre. Ändert sich deine Situation, prüfe die Förderberechtigung und deine Angaben für das neue Beitragsjahr erneut.
Die steuerliche Förderung und die Vertragsleistung sind außerdem zwei getrennte Ebenen. Eine Zulage oder ein möglicher Sonderausgabenabzug macht aus dem Vertrag keine flexible Geldanlage. Das Guthaben bleibt an die Altersvorsorge gebunden; vorzeitige Verfügungen können je nach Vorgang eine schädliche Verwendung mit Rückzahlung von Förderbeträgen auslösen. Wohn-Riester und bereits laufende Auszahlungsphasen können zusätzliche Sonderregeln haben.
So funktioniert die bisherige Riester-Förderung
Nach § 86 EStG richtet sich der erforderliche Mindesteigenbeitrag grundsätzlich nach 4 Prozent bestimmter beitragspflichtiger Einnahmen des Vorjahres. Die Berechnung ist auf höchstens 2.100 Euro begrenzt; zustehende Zulagen werden davon abgezogen. Zugleich gilt ein jährlicher Sockelbetrag von 60 Euro. Wer weniger als den berechneten Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulage grundsätzlich nur anteilig. Die genaue Berechnung hängt von der Person, den relevanten Einnahmen und gegebenenfalls den Zulagen des Ehegatten ab.
Nach § 84 EStG beträgt die jährliche Grundzulage bisher 175 Euro. § 85 EStG sieht für ein Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, grundsätzlich 185 Euro Kinderzulage vor; für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind sind es 300 Euro. Die Zuordnung der Kinderzulage und die Voraussetzungen für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten sind gesondert zu prüfen. Ein Kind im Haushalt allein reicht nicht in jedem Fall aus.
§ 10a EStG ermöglicht, Altersvorsorgebeiträge einschließlich der zustehenden Zulagen bis zu 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben anzusetzen. Das Finanzamt prüft auf Grundlage der Steuererklärung, ob der daraus entstehende Steuervorteil im konkreten Fall günstiger ist als die Zulagen allein. Der mögliche Steuervorteil ist daher keine feste Rückzahlung und nicht einfach eine zweite Zulage in voller Höhe. Er hängt unter anderem von deinem zu versteuernden Einkommen und der steuerlichen Veranlagung ab.
Die Beträge und Beispiele in diesem Abschnitt beschreiben die bisherige Riester-Förderung, nicht die neue beitragsproportionale Förderung ab 2027. Die neue Förderlogik verwendet andere Zulagen- und Beitragsregeln. Übertrage daher weder die alten 4-Prozent-Berechnung noch die alten Zulagenbeträge ungeprüft auf einen neu abgeschlossenen Vertrag oder eine ausdrückliche Wahl der neuen Förderung.
Beispiel: Mindesteigenbeitrag mit einer Kinderzulage
Angenommen, eine unmittelbar zulageberechtigte Arbeitnehmerin hatte im Vorjahr 40.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen. Vier Prozent davon sind 1.600 Euro. Sie hat ein Kind, das 2010 geboren wurde, und die Kinderzulage steht ihr für das Beitragsjahr vollständig zu. Unter den bisherigen Regeln erhält sie damit 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage, zusammen 475 Euro.
Für den vollen Mindesteigenbeitrag wären in diesem vereinfachten Beispiel eigene Beiträge von 1.600 Euro minus 475 Euro Zulagen nötig, also 1.125 Euro im Jahr. Zusammen mit den Zulagen fließen 1.600 Euro in die geförderte Altersvorsorge. Das Beispiel setzt eine volle Zulagenberechtigung und die richtige Zuordnung der Kinderzulage voraus; es berücksichtigt keine abweichenden Einnahmen, Sonderkonstellationen oder Änderungen während des Beitragsjahres. Die persönliche Berechnung kann deshalb anders ausfallen.
Was weiterhin dein Vertrag und der Anbieter bestimmen
Bestandsschutz bedeutet nicht, dass du alle Vertragsbedingungen frei ändern kannst. Ob Beiträge erhöht, gesenkt oder zeitweise ausgesetzt werden können, welche Fristen gelten und ob dafür Entgelte anfallen, ergibt sich aus dem Vertrag und den Tarifbedingungen. Lass dir eine gewünschte Änderung schriftlich bestätigen und frage, wie sie sich auf Zulagen, Kosten, Garantien und spätere Leistungen auswirkt.
Das gilt besonders für die Auszahlungsphase. Riester-Verträge können unterschiedliche vereinbarte Auszahlungsformen und Termine haben. Ein Vertrag, der nach den bisherigen Regeln fortgeführt wird, erhält nicht automatisch die Auszahlungsoptionen der neuen Produktwelt. Ob ein ursprünglich vereinbarter Auszahlungsplan geändert werden kann, hängt von den gesetzlichen Möglichkeiten und den Bedingungen des konkreten Vertrags ab; einseitig erzwingen lässt sich eine Vertragsänderung nicht ohne Weiteres.
Auch Kosten und Anlage bleiben einzelfallabhängig. Prüfe die jährliche Standmitteilung, die ausgewiesenen Vertrags- und Fondskosten, den aktuellen Vertragswert, die garantierte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt und die Folgen einer Beitragsfreistellung. Ein alter Vertrag ist nicht allein deshalb gut, weil er Bestandsschutz hat; umgekehrt ist er nicht automatisch schlecht, nur weil neue Produkte auf den Markt kommen. Vergleiche nur auf Basis nachvollziehbarer Anbieterangaben und derselben Annahmen.
Bei einem Wohn-Riester-Vertrag gelten zusätzlich Regeln für das Wohnförderkonto und die Verwendung des geförderten Kapitals. Wenn du bereits eine Auszahlungsphase begonnen hast oder dein Vertrag Wohn-Riester enthält, reicht die allgemeine Fortführungsregel nicht für eine abschließende Beurteilung. Frage den Anbieter nach einer schriftlichen Darstellung deiner konkreten Rechts- und Vertragslage.
Checkliste für die Fortführung
Sammle zuerst den Versicherungsschein oder Vertrag, die geltenden Bedingungen, die jüngste Standmitteilung und die Bescheide der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Prüfe, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, welche Form der Altersvorsorge vorliegt, wer als zulageberechtigt gemeldet ist und ob Kinderzulagen richtig zugeordnet sind. Vergleiche die eigenen Beiträge mit dem für das jeweilige Beitragsjahr erforderlichen Mindesteigenbeitrag.
Lass dir vom Anbieter nicht nur einen prognostizierten Auszahlungsbetrag nennen. Bitte um eine nachvollziehbare Aufstellung der laufenden Kosten, des Vertragswerts, der garantierten Leistung, der Bedingungen für Beitragsänderungen und der vorgesehenen Auszahlungsform. Frage außerdem ausdrücklich, ob ein Formular nur eine Vertragsauskunft anfordert oder bereits eine Wahl der neuen Förderung, einen Übertrag, eine Kündigung oder eine Änderung des Vertrags auslöst.
Wenn du den Vertrag fortführen möchtest, dokumentiere deine Förderberechtigung und prüfe Zulagenbescheide zeitnah. Wenn du stattdessen neue Förderung oder einen Anbieterwechsel erwägst, vergleiche die Folgen gesondert: Das ist nicht bloß eine automatische Fortsetzung des alten Vertrags. Bei unklaren Steuer- oder Vertragsfolgen kann eine unabhängige Verbraucherberatung oder fachkundige rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung sinnvoll sein.
Kurze Fragen zum Kapitel
Muss ich meinen alten Riester-Vertrag bis Ende 2026 kündigen?
Nein. Ein vor dem Stichtag abgeschlossener Riester-Bestandsvertrag wird durch den Start der neuen Produkte nicht automatisch beendet. Eine Kündigung ist eine eigene Entscheidung und kann Förder- und Steuerfolgen haben.
Kann ich nach 2026 weiter die bisherige Grundzulage erhalten?
Für einen förderfähigen Bestandsvertrag sehen die Übergangsregeln grundsätzlich die Fortführung nach bisherigem Förderrecht vor. Ob dir die Zulage im einzelnen Beitragsjahr zusteht und in welcher Höhe sie ungekürzt bleibt, hängt weiterhin von Berechtigung und Beiträgen ab.
Sind die 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage automatisch sicher?
Nein. 175 Euro ist die bisherige Grundzulage; 300 Euro Kinderzulage gelten grundsätzlich für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind. Förderberechtigung, Kindergeldbezug, Zuordnung und Mindesteigenbeitrag müssen trotzdem für den konkreten Fall stimmen.
Wird mein alter Auszahlungsplan durch die Reform automatisch geändert?
Nein. Die Fortführung des Vertrags ändert den Auszahlungsplan nicht automatisch in die Regeln neuer Produkte. Ob eine Änderung möglich ist, richtet sich nach dem Gesetz und deinem Vertrag; frage den Anbieter nach den Bedingungen und möglichen Kosten.
Was passiert, wenn ich weniger einzahle oder den Vertrag beitragsfrei stelle?
Ein geringerer Beitrag kann die Zulage kürzen, wenn der Mindesteigenbeitrag unterschritten wird. Bei einer Beitragsfreistellung bleiben die Vertragsbedingungen und das vorhandene Guthaben grundsätzlich bestehen, aber für nicht geleistete Beiträge entsteht nicht automatisch eine neue Zulage. Prüfe die konkrete Wirkung mit Anbieter und Zulagenstelle.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Maßgeblich sind das verkündete Übergangsrecht, die im Beitragsjahr geltenden Fördervorschriften und die Bedingungen deines konkreten Vertrags. Die amtlichen Informationen ersetzen keine individuelle Vertrags- oder Steuerprüfung.
- § 52 EStG – Übergangsvorschriften
Primärquelle: zeitliche Anwendung und Übergangsregeln; zusammen mit den Übergangsvorschriften des verkündeten Altersvorsorgereformgesetzes lesen.
- § 10a EStG – Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge
Primärquelle: steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen und Günstigerprüfung.
- § 79 EStG – Zulageberechtigte
Primärquelle: unmittelbare und mittelbare Zulageberechtigung.
- § 84 EStG – Grundzulage
Primärquelle: Höhe der Grundzulage nach bisherigem Recht.
- § 85 EStG – Kinderzulage
Primärquelle: Höhe und Voraussetzungen der Kinderzulage.
- § 86 EStG – Mindesteigenbeitrag
Primärquelle: 4-Prozent-Berechnung, Höchstbetrag, Anrechnung der Zulagen und Sockelbetrag.
- § 1 AltZertG – zertifizierter Altersvorsorgevertrag
Primärquelle: gesetzliche Anforderungen an Altersvorsorgeverträge und Auszahlungsbedingungen.
- § 93 EStG – schädliche Verwendung
Primärquelle: mögliche Rückzahlung von Zulagen und Steuerermäßigungen bei nicht begünstigter Verwendung.
- BMF-FAQ: Muss ich meinen alten Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Amtliche Verbraucherinformation zu bestehenden Riester-Verträgen und dem Start der neuen Produktwelt.
- BMF-FAQ: Alten Riester-Vertrag weiterführen und Förderung vergleichen
Amtliche Verbraucherinformation zur Fortführung und zur Abwägung zwischen bisheriger und neuer Förderung.
- BMF-FAQ: Alten Riester-Vertrag und Auszahlungsplan ändern
Amtliche Verbraucherinformation zu Vertragsbedingungen und einer möglichen Änderung des ursprünglich vereinbarten Auszahlungsplans.
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
Primärquelle: verkündetes Gesetz mit Übergangs- und Inkrafttretensregeln.
Wie sich die Reform zeitlich einordnet, erklärt Kapitel 3. Die neue Grundzulage und die Beitragsregeln werden in Kapitel 25 und Kapitel 33 behandelt. Zur Übersicht von Teil XV.
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