Riester beitragsfrei stellen und neues Produkt besparen
Du kannst einen bestehenden Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und ab 2027 zusätzlich einen neuen Altersvorsorgevertrag besparen, ohne das alte Guthaben zu übertragen. Das ist aber kein Weg, die bisherige Riester-Förderung für den Altvertrag parallel zu behalten: Nach der amtlichen Einordnung wechselst du mit dem Abschluss des neuen Vertrags in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz für den Riester-Vertrag endet.
Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; neue Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Die konkrete Förderwirkung hängt von Übergangsrecht, Förderstatus und Vertrag ab.
- 1. Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag muss dir das Recht einräumen, ihn bis zum Beginn der Auszahlungsphase ruhen zu lassen. Ruhendstellung ist weder Kündigung noch Auszahlung.
- 2. Das vorhandene Riester-Guthaben muss nicht in den neuen Vertrag übertragen werden. Es bleibt beim bisherigen Anbieter und wird nach den Bedingungen des Altvertrags verwaltet.
- 3. Der Abschluss des neuen Vertrags verändert den Förderstatus: Laut BMF greift dann die neue Fördersystematik und der Bestandsschutz des Altvertrags endet.
- 4. Kosten, Anlage, Garantien und Leistungen des ruhenden Vertrags richten sich weiter nach seinem Vertrag. Lass dir Auswirkungen und Förderzuordnung schriftlich erklären, bevor du unterschreibst.
Wichtig: Der Neuabschluss erhält nicht automatisch die bisherige Förderung des Riester-Vertrags. Nach der BMF-FAQ endet mit dem Abschluss des neuen Vertrags der Bestandsschutz für den Altvertrag.
Kurzantwort: möglich, aber nicht mit doppeltem Bestandsschutz
Ja. Das Bundesfinanzministerium bestätigt ausdrücklich, dass du einen bestehenden Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und daneben einen neuen Altersvorsorgevertrag zu den neuen Förderbedingungen abschließen kannst, ohne das im alten Vertrag angesparte Vermögen zu übertragen. Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag muss einen Anspruch auf Ruhendstellung vorsehen. Das gilt nach der BMF-FAQ sowohl für Altverträge als auch für neue Verträge.
Der wichtige Haken steht ebenfalls in der amtlichen Antwort: Mit dem Abschluss des Neuvertrags wechselst du in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz für den Riester-Altvertrag endet dann. Die Konstruktion bedeutet daher nicht, dass du den alten Vertrag beitragsfrei mit allen bisherigen Förderregeln weiterlaufen lässt und für neue Einzahlungen dauerhaft zusätzlich die neue Förderung nutzt.
Das angesparte Geld wird durch die Ruhendstellung nicht automatisch ausgezahlt oder in den neuen Vertrag verschoben. Du hast danach zwei getrennte Verträge mit eigenen Bedingungen. Welche Förderung künftig für deine Altersvorsorgeverträge gilt und wie Zulagen zugeordnet werden, muss anhand der Übergangsregeln, deiner Berechtigung und aller vorhandenen Verträge geprüft werden. Der Abschluss ist deshalb eine Förderentscheidung, nicht bloß ein neuer Sparauftrag.
Was „beitragsfrei stellen“ rechtlich und praktisch bedeutet
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 Buchstabe a AltZertG verlangt für einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einen Anspruch darauf, den Vertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase ruhen zu lassen. „Ruhend“ heißt: Du zahlst vorerst keine weiteren Beiträge in diesen Vertrag. Es ist nicht dasselbe wie eine Kündigung, eine Auszahlung oder eine Übertragung des Guthabens.
Die Beitragsfreistellung löst für sich genommen keine Auszahlung des Kapitals aus. Das vorhandene Vertragsguthaben verbleibt grundsätzlich beim bisherigen Anbieter. Wie es dort angelegt oder verwaltet wird, welche laufenden Kosten weiter anfallen und welche garantierten Leistungen für deinen Vertrag gelten, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Eine Beitragsfreistellung verspricht weder Gebührenfreiheit noch einen unveränderten Vertragswert.
Die Ruhendstellung beendet auch nicht automatisch alle Vertragsbeziehungen oder Mitwirkungspflichten. Prüfe, ob du den Anbieter über den gewünschten Beginn informieren musst, ob die Beitragszahlung aktiv pausiert werden muss und ob es eine Bestätigung braucht. Ändere nicht nur einen Dauerauftrag, wenn der Anbieter weiterhin per Lastschrift einzieht. Bitte um eine schriftliche Bestätigung, ab welchem Datum keine Beiträge mehr eingezogen werden.
Eine Beitragsfreistellung ist nicht schon deshalb eine schädliche Verwendung des Riester-Guthabens, weil du keine neuen Beiträge mehr zahlst. Sie bedeutet aber auch nicht, dass für den Altvertrag in jedem weiteren Jahr eine Zulage in unveränderter Höhe entsteht. Bei einem Wechsel des Förderregimes, einer offenen Zulagenkorrektur oder einer bereits begonnenen Auszahlungsphase können zusätzliche Regeln gelten. Sonderfälle wie Wohn-Riester solltest du gesondert prüfen.
Was der neue Vertrag mit dem Bestandsschutz macht
Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet. Neue Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden; daraus folgt nicht, dass jedes Produkt an diesem Tag bei jedem Anbieter tatsächlich verfügbar ist. Für bereits abgeschlossene Riester-Verträge sehen die Übergangsregeln grundsätzlich Bestandsschutz vor. Dieser Schutz bleibt aber nicht neben einer neu gewählten Fördersystematik automatisch bestehen.
Für genau die Kombination aus ruhendem Riester-Vertrag und neuem Altersvorsorgevertrag gibt es eine ausdrückliche BMF-Antwort. Sie sagt: Du darfst den Altvertrag beitragsfrei stellen und einen neuen Vertrag abschließen, ohne das alte Vermögen zu übertragen. Zugleich stellt sie klar, dass du mit Abschluss des neuen Vertrags in die neue Förderung wechselst und der Bestandsschutz des Altvertrags endet. Das ist von einer bloßen Fortführung des Riester-Vertrags nach den bisherigen Regeln zu unterscheiden.
„Bestandsschutz endet“ heißt nicht, dass der Altvertrag automatisch gekündigt wird, sein Guthaben ausgezahlt werden muss oder es ohne Auftrag in das neue Produkt wandert. Die Verträge bleiben getrennt, sofern du keine Übertragung oder andere Vertragsänderung veranlasst. Geändert wird die förderrechtliche Einordnung für die Zukunft. Bereits gutgeschriebene Beträge und die Behandlung künftiger Beiträge sind deshalb nicht mit der Frage zu verwechseln, wo das Geld liegt.
Die neue Förderung hängt weiterhin von den Voraussetzungen des jeweiligen Beitragsjahres ab. Für 2027 gilt die neue Förderlogik; sie ist nicht mit der bisherigen einkommensabhängigen Riester-Berechnung gleichzusetzen. Bei mehreren Altersvorsorgeverträgen darfst du außerdem nicht selbst annehmen, dass Zulagen automatisch genau dort landen, wo es für dich am günstigsten wäre. Kläre mit Anbieter und ZfA, welche Verträge in die neue Systematik einbezogen sind, wie Beiträge und Zulagen behandelt werden und ob weitere Verträge betroffen sind.
Der Beginn der neuen Produktwelt ist kein Zwang, sofort einen Neuvertrag abzuschließen. Du kannst zunächst den bestehenden Vertrag und seine Bedingungen prüfen. Die Entscheidung für einen Neuvertrag kann die künftige Förderbehandlung des Altvertrags verändern und lässt sich nicht mit einem späteren Übertrag oder einer bloßen Beitragspause gleichsetzen.
Beispiel: altes Guthaben bleibt, neue Beiträge fließen woanders hin
Mara hat einen Riester-Vertrag mit einem Vertragsguthaben von 28.000 Euro. Zum Start der neuen Produktwelt möchte sie keine weiteren Beiträge in diesen Vertrag zahlen, sondern ab 2027 monatlich 100 Euro in ein neues Altersvorsorgeprodukt einzahlen. Sie beantragt beim bisherigen Anbieter die Beitragsfreistellung und überträgt das alte Guthaben nicht.
Das Guthaben von 28.000 Euro wird dadurch nicht automatisch ausgezahlt oder in den neuen Vertrag verschoben. Es bleibt im alten Vertrag; dessen Anlage, Kosten und mögliche Garantieleistungen richten sich weiterhin nach den Vertragsbedingungen. Für den neuen Vertrag sind die dort vereinbarte Anlage und die neuen Förderregeln maßgeblich.
Bei 100 Euro monatlich zahlt Mara im Jahr 1.200 Euro ein. Unterstellt man für das Beispiel eine unmittelbar zulageberechtigte Person, keine Kinderzulage und die Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen, ergibt sich nach den ab 2027 geltenden Grundzulagenstufen eine Grundzulage von 390 Euro: 50 Prozent der ersten 360 Euro sind 180 Euro; 25 Prozent der weiteren 840 Euro sind 210 Euro. Zusammen sind das 390 Euro. Eine mögliche zusätzliche Steuerwirkung aus der Günstigerprüfung ist darin nicht enthalten.
Das Rechenbeispiel beantwortet nicht die Übergangsfrage zugunsten einer Doppel-Förderung. Mit dem Abschluss des Neuvertrags greift laut BMF die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz des alten Vertrags endet. Welche Förderung für einzelne Verträge in Maras konkreter Situation angesetzt wird, muss mit Blick auf alle Verträge, ihre Förderberechtigung und die gesetzliche Zulagenzuordnung geprüft werden. Das Beispiel ist keine Renditeprognose und berücksichtigt weder Kosten noch Wertschwankungen.
Drei Wege, die du nicht miteinander verwechseln solltest
Erstens: Du führst den Riester-Vertrag unter den bisherigen Regeln weiter und zahlst wie bisher oder angepasst ein. Die Übergangsregeln können die alte Förderung für einen Bestandsvertrag erhalten. Ob das für dich gilt und wie hoch die Förderung ist, hängt von den persönlichen und vertraglichen Voraussetzungen ab. Die Fortführung behandelt Kapitel 112.
Zweitens: Du stellst den Riester-Vertrag beitragsfrei und schließt einen Neuvertrag ab. Das alte Guthaben kann im Vertrag verbleiben; eine Übertragung ist nicht zwingend. Nach der BMF-FAQ endet mit dem Abschluss des Neuvertrags jedoch der Bestandsschutz des Altvertrags. Diese Option ist der Schwerpunkt dieses Kapitels.
Drittens: Du überträgst das alte Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag. Das ist ein eigener Vorgang mit eigenen Voraussetzungen und möglichen Kosten. Ein Übertrag ist weder automatisch Teil einer Beitragsfreistellung noch Voraussetzung für den Abschluss eines Neuvertrags. Prüfe insbesondere den Übertragungswert, Kosten, Fristen und die Bedingungen des aufnehmenden Vertrags, bevor du einen Auftrag erteilst.
Auch die Wahl der neuen Förderung im bestehenden Vertrag ist von diesen Wegen zu trennen. Ein Formular des Anbieters kann eine Förderwahl, eine Beitragsfreistellung, einen Übertrag oder eine Kündigung auslösen. Lies den Auftrag vollständig und lass dir schriftlich bestätigen, welche Erklärung du abgibst und welche Folge sie für alle bestehenden Altersvorsorgeverträge hat.
Checkliste vor Beitragsfreistellung und Neuabschluss
Sammle zuerst alle Riester- und sonstigen Altersvorsorgeverträge im eigenen Namen. Notiere Vertragsbeginn, Anbieter, Vertragsart, aktuelles Guthaben, bisherige Förderung und ob schon eine Auszahlungsphase oder Wohn-Riester-Regelung läuft. Der neue Vertrag kann nicht sinnvoll beurteilt werden, wenn du nur ein einzelnes Produkt betrachtest.
Bitte den bisherigen Anbieter um eine schriftliche Darstellung: Ab wann kann die Beitragsfreistellung wirksam werden? Welche laufenden Abschluss-, Verwaltungs- oder Fondskosten fallen danach an? Wie wird das bestehende Guthaben weiter verwaltet? Welche Garantien oder Leistungen gelten zum vereinbarten Auszahlungsbeginn? Welche Bestätigung erhältst du über die Beendigung künftiger Abbuchungen?
Lass dir vom Anbieter des neuen Produkts vorab die wesentlichen Vertragsbedingungen, sämtliche Kosten, Anlageoptionen und Förderannahmen geben. Frage ausdrücklich, ob es sich um einen Vertrag nach den neuen Förderbedingungen handelt und ob die Vertragsunterlagen den Abschluss ab dem gewünschten Zeitpunkt ermöglichen. Vergleiche nicht nur eine unverbindliche Hochrechnung, sondern auch Kosten, Risiken und garantierte Leistungen.
Kläre vor der Unterschrift mit einer sachkundigen Stelle, was mit der Förderbehandlung deiner bestehenden Verträge passiert. Frage, ob alle Verträge in die neue Fördersystematik wechseln, wie Beiträge und Zulagen bei mehreren Verträgen zugeordnet werden und welche Angaben oder Erklärungen erforderlich sind. Die BMF-FAQ beschreibt die Grundfolge des Neuabschlusses; sie ersetzt keine individuelle Prüfung deiner Vertrags- und Fördersituation.
Wenn du die Verträge getrennt lässt, halte die Unterlagen und Förderbescheide getrennt fest. Prüfe nach dem ersten Beitragsjahr, ob die Einzahlungen dem richtigen Vertrag zugeordnet und die erwarteten Zulagen tatsächlich berücksichtigt wurden. Bei Unstimmigkeiten wende dich an Anbieter und ZfA, bevor du aus einer fehlenden Gutschrift auf einen falschen Förderstatus schließt.
Kurze Fragen zum Kapitel
Kann ich Riester beitragsfrei stellen und ein neues Produkt besparen?
Ja. Das BMF bestätigt, dass ein bestehender Riester-Vertrag ruhen kann und ein neuer Altersvorsorgevertrag ohne Übertragung des alten Guthabens abgeschlossen werden kann. Mit Abschluss des Neuvertrags greift jedoch die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz für den Altvertrag endet.
Muss ich das Riester-Guthaben in den neuen Vertrag übertragen?
Nein. Laut BMF ist es möglich, den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen und einen neuen Vertrag abzuschließen, ohne das angesparte Vermögen zu übertragen. Das Guthaben bleibt dann im alten Vertrag; dessen Bedingungen und laufende Kosten sind weiterhin zu prüfen.
Wird mein alter Riester-Vertrag durch den Neuabschluss automatisch gekündigt?
Nein. Eine Beitragsfreistellung oder der Wechsel der Fördersystematik ist nicht automatisch eine Kündigung oder Auszahlung. Wenn du das alte Guthaben übertragen oder den Vertrag kündigen willst, ist dafür ein eigener Auftrag erforderlich.
Behalte ich für den beitragsfreien Altvertrag die alte Förderung?
Nicht den Bestandsschutz: Das BMF erklärt, dass mit Abschluss des Neuvertrags die neue Fördersystematik greift und der Bestandsschutz des Altvertrags endet. Wie Beiträge, Zulagen und vorhandene Verträge im konkreten Fall behandelt werden, ist anhand der Übergangsregeln und der persönlichen Situation zu prüfen.
Fallen beim ruhenden Riester-Vertrag weiterhin Kosten an?
Das hängt von den Vertragsbedingungen ab. Eine Beitragsfreistellung bedeutet nicht automatisch, dass Verwaltungs-, Fonds- oder andere laufende Kosten entfallen. Lass dir vom Anbieter die Kosten und die weitere Verwaltung des Guthabens schriftlich erläutern.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Reform ist verkündet; neue Produkte können ab 2027 angeboten werden. Für den Wechsel zwischen altem und neuem Förderregime sind die Übergangsregelungen und die Bedingungen deiner Verträge maßgeblich. Die amtlichen Quellen ersetzen keine individuelle Vertrags- oder Steuerprüfung.
- § 1 AltZertG – Zertifizierter Altersvorsorgevertrag
Primärquelle: Anspruch auf Ruhendstellung bis zum Beginn der Auszahlungsphase (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 Buchstabe a).
- § 52 EStG ab 1. Januar 2027
Amtlich dokumentierte Gesetzesfassung mit Übergangsregeln für Altersvorsorgeverträge.
- BMF-FAQ: Kann ich auch mit einem ruhenden Vertrag in die neue Produktwelt wechseln?
Amtliche Verbraucherinformation: Ruhendstellung ist für Alt- und Neuverträge vorgesehen.
- BMF-FAQ: Riester beitragsfrei stellen und neuen Vertrag abschließen
Amtliche Verbraucherinformation: Übertragung des Altguthabens ist nicht erforderlich; Neuabschluss beendet den Bestandsschutz des Altvertrags.
- § 84 EStG ab 1. Januar 2027 – Grundzulage
Amtlich dokumentierte Gesetzesfassung: beitragsproportionale Grundzulagenstufen ab dem neuen Beitragsjahr.
- § 86 EStG ab 1. Januar 2027 – Mindesteigenbeitrag
Amtlich dokumentierte Gesetzesfassung: Mindestbeitragsbedingung für Grund- und Kinderzulage.
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
Primärquelle: verkündetes Gesetz mit Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften.
Wie ein Riester-Vertrag mit bisherigen Regeln weiterlaufen kann, erklärt Kapitel 112. Die Reform und weitere Wechselwege findest du in der Übersicht von Teil XV. Die neue Förderung wird in Kapitel 33 erläutert.
Weiterlesen
Wichtiger Hinweis
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen, Artikel und Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Anlageberatung, Anlageempfehlung, Steuerberatung oder Rechtsberatung im Sinne des § 34f bzw. § 34h GewO dar und ersetzen diese nicht. Die dargestellten Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen und historischen Durchschnittswerten. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Alle Angaben ohne Gewähr.