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Teil XV · Kapitel 114 11 Minuten Lesezeit

Riester-Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen

Ab 2027 kannst du dein Riester-Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag nach der reformierten Förderung übertragen. Der Wechsel ist freiwillig und führt nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums nicht dazu, dass du die bisherige Förderung zurückzahlen musst. Trotzdem ist er keine bloße Formalität: Es können Wechsel- und Abschlusskosten entstehen, die Anlage und Vertragsbedingungen ändern sich, und für künftige Beiträge gilt die neue Förderung.

Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; neue Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden.

In 20 Sekunden verstanden
  • 1. Ein direkter Übertrag in einen neuen Vertrag ist ab 2027 möglich; du musst deinen alten Vertrag nicht allein wegen der Reform wechseln.
  • 2. Nach BMF-Angaben musst du die bisherige Förderung beim Wechsel in einen Neuvertrag nicht zurückzahlen. Der Übertrag ist aber keine neue Zulage und die künftigen Beiträge folgen der neuen Förderlogik.
  • 3. Die ab 2027 geltenden Wechselregeln begrenzen bestimmte Kosten: Innerhalb der ersten fünf Jahre sind beim bisherigen Anbieter höchstens 150 Euro möglich; danach ist der Übertrag grundsätzlich kostenfrei. Der neue Anbieter darf eine Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro berechnen.
  • 4. Vergleiche den tatsächlichen Übertragungswert, Kosten, Anlage, Garantien und Auszahlungsoptionen. Ein Wechsel zurück zur bisherigen Förderung ist im neuen System nicht vorgesehen.

Wichtig: Ein Übertrag in einen Neuvertrag ist eine Entscheidung für neue Produkt- und Förderbedingungen. Nach der BMF-FAQ ist eine Rückkehr zur alten steuerlichen Förderung im neuen System nicht möglich. Prüfe deshalb Kosten, Vertrag und Förderfolgen, bevor du den Auftrag unterschreibst.

Kurzantwort: Übertragen ist freiwillig und kostet nicht automatisch Förderung

Mit dem Start der neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 kannst du einen bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Nach der amtlichen Information des Bundesfinanzministeriums kannst du dabei in einen Neuvertrag mit den neuen Konditionen und der neuen steuerlichen Förderung wechseln, ohne die bisher erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen. Die Reform zwingt dich jedoch nicht zum Wechsel: Ein geeigneter Altvertrag kann grundsätzlich auch mit den bisherigen Regeln fortgeführt werden.

Ein Übertrag ist nicht dasselbe wie eine Auszahlung an dich. Das angesparte Vermögen wird aus dem alten Vertrag herausgelöst und in einen auf deinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag beim selben oder einem anderen Anbieter eingebracht. Es wird nicht frei verfügbares Geld auf deinem Girokonto. Eine direkte Übertragung ist daher von einer Kündigung mit Auszahlung zu unterscheiden, die andere Förder- und Steuerfolgen haben kann.

Der neue Vertrag bedeutet zugleich einen Wechsel der Produkt- und Förderbedingungen. Für künftige Beiträge gelten die neuen Zulagenregeln; du entscheidest dich grundsätzlich für ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt. Kosten, Risiken, Garantien und Auszahlungsregeln des neuen Vertrags müssen deshalb eigenständig geprüft werden. Der Übertrag allein sagt nicht, ob der neue Vertrag für dich besser ist.

Drei Wege nicht verwechseln: Übertrag, Förderwechsel oder Zweitvertrag

Beim Übertrag beendest du den bisherigen Vertrag im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Wechselregeln und leitest dessen Kapital direkt in einen neuen Altersvorsorgevertrag. Danach wird das übertragene Vermögen nach den Bedingungen des Zielvertrags verwaltet. Das ist der Weg dieses Kapitels.

Davon zu unterscheiden ist die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu behalten und gegenüber dem Anbieter ausschließlich die neue Förderung zu wählen. Laut BMF kann dies unter Beibehaltung der sonstigen Vertragskonditionen erfolgen. Dabei wird kein Guthaben auf einen neuen Vertrag übertragen. Die Voraussetzungen und Folgen dieser Wahl erklärt das Kapitel zur neuen Förderung im bestehenden Vertrag.

Ein dritter Weg ist, den Altvertrag beitragsfrei zu stellen und daneben einen neuen Vertrag abzuschließen. Dann bleiben zunächst zwei Verträge mit getrennten Guthaben, Kosten und Bedingungen bestehen. Ein Neuvertrag allein verschiebt das alte Guthaben nicht. Prüfe deshalb jedes Formular genau: Ein Antrag auf Auskunft, ein Förderwechsel, eine Beitragsfreistellung, ein Übertrag und eine Auszahlung sind unterschiedliche Aufträge.

Was passiert mit Förderung und Steuern?

Eine ordnungsgemäße Übertragung in einen Altersvorsorgevertrag ist kein schädlicher Verbrauch des Kapitals im Sinne des § 93 EStG. Das BMF bestätigt für den Wechsel vom Riester-Vertrag in einen Neuvertrag ausdrücklich, dass die bisherige Förderung nicht zurückgezahlt werden muss. Daraus folgt aber nicht, dass die Zulagen nachträglich ausgezahlt oder dem neuen Vertrag ein zweites Mal gutgeschrieben werden. Das vorhandene Vermögen bleibt für die Altersvorsorge gebunden.

Der Übertragungsbetrag zählt nicht als neuer Eigenbeitrag für das Jahr der Übertragung. Er löst daher nicht allein wegen seiner Höhe eine neue Zulage aus. Erst weitere Beiträge, die du in den neuen Vertrag einzahlst, werden nach den für diesen Vertrag und das Beitragsjahr geltenden Regeln gefördert. Ab 2027 ist die Förderung grundsätzlich beitragsproportional; die bisherige 4-Prozent-Berechnung des Mindesteigenbeitrags gilt nicht unverändert für neue Beiträge im neuen Fördersystem.

Auch die spätere Besteuerung wird durch einen Anbieterwechsel nicht einfach aufgehoben. Gefördertes Vermögen und die darauf beruhenden Erträge bleiben Teil der steuerlich geförderten Altersvorsorge. Für den konkreten steuerlichen Verlauf sind insbesondere das Übergangsrecht, die Förderhistorie und die spätere Auszahlungsform maßgeblich. Bewahre deshalb Übertragungsabrechnung und Anbieterbescheinigungen auf und verlange eine schriftliche Bestätigung, wie der Zielanbieter die übertragenen Beträge im Vertrag führt.

Wenn mehrere Riester-Verträge bestehen oder eine Person im Haushalt mittelbar zulageberechtigt ist, prüfe die Förderwirkung nicht isoliert für einen einzelnen Vertrag. Die Reform enthält Übergangsregeln für Bestandsverträge und die Wahl der Förderung. Lass dir im Zweifel bestätigen, welche Erklärung welche Verträge und Beitragsjahre erfasst, statt aus einem einzelnen Übertragsformular auf die gesamte Förderlage zu schließen.

Frist und Ablauf: So gehst du geordnet vor

Prüfe zuerst, ob der bisherige Vertrag noch in der Ansparphase ist und welche Kündigungs- oder Übertragungsfrist in den Vertragsbedingungen steht. Das AltZertG sieht bei Altersvorsorgeverträgen grundsätzlich eine Kündigung mit drei Monaten Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase vor. Der konkrete Termin hängt vom Vertrag und vom gewählten Übertragungszeitpunkt ab. Eine pauschale Bearbeitungsdauer für die tatsächliche Überweisung lässt sich daraus nicht ableiten.

Fordere vor einem Auftrag vom alten Anbieter den aktuellen Vertragswert, den voraussichtlichen Übertragungswert zum geplanten Termin, die aufgeschlüsselten Abzüge und die Folgen für vereinbarte Garantien an. Bitte den neuen Anbieter schriftlich zu bestätigen, dass er den Vertragstyp und das übertragene Vermögen annimmt, welche Produktvariante eröffnet wird und wann die Anlage des eingegangenen Betrags beginnt. Der Stand in einer App oder einer älteren Jahresmitteilung ist nicht zwingend der endgültige Übertragungsbetrag.

Stimme das Vorgehen mit beiden Anbietern ab. Kläre, ob der neue Anbieter den Übertragungsauftrag für dich einreicht oder ob du selbst kündigen musst. Unterschreibe keine Kündigung mit Auszahlung auf dein Konto, wenn du einen direkten förderunschädlichen Übertrag beabsichtigst. Lass dir den Zielvertrag, den Empfänger und den Übertragungsweg schriftlich nennen und kontrolliere nach Abschluss, ob das Kapital vollständig angekommen und richtig zugeordnet ist.

Bei einem fondsgebundenen Vertrag ist außerdem zu klären, wann die vorhandenen Anlagen verkauft oder bewertet werden und ob der Übertrag als Geldbetrag oder in einer anderen Form erfolgt. Du solltest nicht voraussetzen, dass Fondsanteile oder Wertpapiere unverändert in das neue Depot eingebucht werden können. Zwischen Verkauf, Übertrag und Wiederanlage kann sich der Wert ändern; die Anbieter müssen dir den Ablauf und die dafür maßgeblichen Stichtage erklären.

Welche Wechsel- und Abschlusskosten sind möglich?

Unterscheide die Kosten des bisherigen Anbieters von denen des neuen. Die ab 2027 geltende Fassung des § 1 AltZertG sieht bei einem Übertrag zu einem anderen Anbieter innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss eine Obergrenze von 150 Euro für den bisherigen Anbieter vor. Nach Ablauf dieser Frist muss der bisherige Anbieter den Übertrag grundsätzlich kostenfrei gewähren. Die Fünfjahresfrist knüpft an den Abschluss des Altersvorsorgevertrags an, nicht an den Beginn der neuen Produktwelt.

Der neue Anbieter darf für den Wechsel eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro berechnen. Das ist ein Höchstbetrag und keine Pflichtgebühr. Außerdem darf der neue Anbieter das übertragene, steuerlich geförderte Kapital bei der Berechnung seiner Abschluss- und Vertriebskosten nicht berücksichtigen. Diese Regel verhindert, dass auf den bereits aufgebauten und übertragenen Betrag nochmals Abschlusskosten berechnet werden; sie bedeutet nicht, dass der neue Vertrag insgesamt kostenfrei ist.

Weiterhin zu prüfen sind laufende Verwaltungsentgelte, Anlage- und Fondskosten, Kosten für besondere Vertragsänderungen sowie mögliche Kosten für die Auszahlungsphase. Ein Kostendeckel für bestimmte Übertragungs- oder Verwaltungskosten begrenzt nicht automatisch alle Kostenarten. Vergleiche daher das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie das Produktinformationsblatt mit den Vertragsbedingungen. Lass dir bei unklaren Bezeichnungen erklären, ob ein Betrag einmalig, jährlich, prozentual oder abhängig vom Guthaben anfällt.

Für den Wechsel aus einem konkreten Riester-Altvertrag ist zusätzlich zu prüfen, welche Übergangs- und Vertragsregeln für diesen Vertrag gelten. Die amtliche BMF-FAQ bestätigt, dass Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen können; sie setzt aber keine individuelle Gebühr für deinen Vertrag fest. Die Anbieter müssen den anwendbaren Betrag und seine Grundlage vor dem Auftrag nachvollziehbar darstellen.

Beispiel: Was bedeuten die Gebührenobergrenzen?

Angenommen, zum Übertragungsstichtag stehen 25.000 Euro im Riester-Vertrag. Wird der Vertrag innerhalb der ersten fünf Jahre zu einem anderen Anbieter übertragen und schöpfen beide Anbieter ihre jeweilige gesetzliche Obergrenze aus, können beim bisherigen Anbieter höchstens 150 Euro und beim neuen Anbieter höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale anfallen. Unter diesen vereinfachten Annahmen würden 24.700 Euro im Zielvertrag ankommen. Beide Entgelte sind Höchstbeträge, keine automatisch anfallenden Gebühren.

Liegt der Vertragsabschluss mehr als fünf Jahre zurück, entfällt nach der genannten Wechselregel das Übertragungsentgelt des bisherigen Anbieters. Bei einer tatsächlich erhobenen Pauschale von 150 Euro des neuen Anbieters kämen im Beispiel 24.850 Euro an. Die Rechnung berücksichtigt keine Wertänderungen bis zum Stichtag, keine anderen vertraglich zulässigen Abzüge und keine zeitliche Verzögerung. Sie ist daher ein Rechenbeispiel zu den Höchstgrenzen, keine Zusage über deinen Auszahlungs- oder Übertragungsbetrag.

Den Neuvertrag vor dem Wechsel vergleichen

Vergleiche nicht nur die Höhe der Zulage. Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie ermöglicht eine renditeorientierte Anlage, trägt aber Kapitalmarktrisiken; ein Garantieprodukt verspricht eine vertraglich definierte Mindestleistung zum Beginn der Auszahlungsphase und kann dafür andere Renditechancen und Kosten haben. Welche Variante angeboten wird, hängt vom konkreten Anbieter und Produkt ab. Eine Zertifizierung oder die Bezeichnung „Altersvorsorgedepot“ ist keine Empfehlung und keine Renditegarantie.

Stelle für den Alt- und Neuvertrag dieselben Annahmen gegenüber: aktueller Stand, noch verbleibende Ansparzeit, zukünftige Beiträge, Förderberechtigung, laufende und einmalige Kosten, Anlage, Garantien und gewünschte Auszahlung. Frage den alten Anbieter nach einer Prognose bei Fortführung und bei Übertrag. Bitte den neuen Anbieter um eine Modellrechnung, in der der Übertragungsbetrag und künftige Beiträge getrennt ausgewiesen werden. Achte darauf, ob Beispielwerte nominal oder inflationsbereinigt sind und welche Renditeannahmen verwendet wurden.

Besonders wichtig ist die Vertragsbindung. Lies, wann die Auszahlung beginnen kann, ob eine lebenslange Rente oder ein Auszahlplan angeboten wird, welche Einschränkungen bei vorzeitiger Verfügung gelten und wie Hinterbliebene behandelt werden. Kündige nicht allein wegen einer werblichen Aussage zu höheren Renditechancen oder Zulagen. Der BMF-Hinweis, dass eine Rückkehr in die alte steuerliche Förderung nach einem Wechsel in das neue System nicht möglich ist, macht die vorherige Prüfung besonders wichtig.

Sonderfälle: Wohn-Riester und laufende Auszahlungen

Wohn-Riester kann ein Wohnförderkonto und besondere Regeln zur Immobilie enthalten. Ein Übertrag lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres wie bei einem gewöhnlichen Spar- oder Versicherungsvertrag behandeln. Kläre vorab schriftlich mit dem Anbieter, ob das Guthaben übertragbar ist, wie ein Wohnförderkonto behandelt wird und ob eine Übertragung Auswirkungen auf bestehende Wohnfördervereinbarungen oder die spätere Besteuerung hat.

Auch ein Vertrag, dessen Auszahlungsphase bereits begonnen hat, kann anderen Regeln unterliegen als ein Vertrag in der Ansparphase. Das AltZertG nennt den Beginn der Auszahlungsphase als möglichen Übertragungszeitpunkt; konkrete Rechte und Anbieterbedingungen sind trotzdem zu prüfen. Bei einem bereits gestarteten Auszahlplan, einer Rentenversicherung, einem laufenden Wohnförderkonto oder einer unklaren Förderhistorie solltest du vor der Unterschrift eine individuelle schriftliche Auskunft einholen.

Checkliste vor dem Übertragungsauftrag

Sammle den Riester-Vertrag, die aktuellen Bedingungen, die jüngste Standmitteilung, Zulagenbescheide und die letzte Beitrags- beziehungsweise Steuerbescheinigung. Notiere Abschlussdatum, Vertragsart, aktuellen Wert, Auszahlungsbeginn, vereinbarte Garantien und ob Wohn-Riester oder ein anderer Sonderfall vorliegt. Prüfe, ob du weitere geförderte Verträge hast und ob ein Förderwechsel statt eines Übertrags gemeint sein könnte.

Verlange vom bisherigen Anbieter eine schriftliche Kosten- und Übertragungsaufstellung mit dem voraussichtlichen Nettobetrag und dem zugrunde gelegten Stichtag. Verlange vom Zielanbieter eine Bestätigung der Annahme, die konkrete Produktvariante, die Gebühren, die Behandlung des eingehenden Kapitals und den geplanten Anlagestart. Frage beide Anbieter, welche Vertragsbedingungen und Übergangsvorschriften sie für den Vorgang anwenden.

Erst wenn Förderstatus, Übertragungswert, Kosten, neue Anlage und Vertragsfolgen verständlich sind, solltest du entscheiden. Halte die endgültige Abrechnung und den Nachweis über den Eingang im Zielvertrag fest. Bei widersprüchlichen Auskünften lass dir die einschlägige Rechtsgrundlage nennen oder hole unabhängige Verbraucher- beziehungsweise Steuerberatung ein. Wie der Altvertrag ohne Wechsel weiterlaufen kann, erläutert Kapitel 112; die automatische Wirkung der Reform ordnet Kapitel 111 ein.

Kurze Fragen zum Kapitel

Muss ich meinen Riester-Vertrag ab 2027 übertragen?

Nein. Der Wechsel ist freiwillig. Ein förderfähiger Riester-Bestandsvertrag kann grundsätzlich fortgeführt werden; die Reform löst keine automatische Übertragung aus.

Muss ich Zulagen oder Steuervorteile beim Übertrag zurückzahlen?

Nach der BMF-FAQ nicht, wenn du in einen neuen Altersvorsorgevertrag wechselst. Das Vermögen bleibt dabei für die Altersvorsorge gebunden; eine Auszahlung an dich ist ein anderer Vorgang.

Wie hoch sind die maximalen Wechselkosten?

Nach der ab 2027 geltenden Wechselregel kann der bisherige Anbieter innerhalb der ersten fünf Jahre höchstens 150 Euro berechnen; danach ist der Übertrag grundsätzlich kostenfrei. Der neue Anbieter darf eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen. Beide Beträge sind Obergrenzen.

Kann der neue Anbieter auf das übertragene Guthaben Abschlusskosten berechnen?

Das übertragene, steuerlich geförderte Kapital darf nach der ab 2027 geltenden Regel nicht in die Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten des neuen Anbieters einbezogen werden. Andere laufende Kosten des Zielvertrags sind davon nicht automatisch ausgeschlossen.

Kann ich nach dem Wechsel zur alten Förderung zurückkehren?

Nach der BMF-FAQ ist ein Wechsel zurück in die bisherige steuerliche Förderung im neuen System nicht möglich. Prüfe daher vorab, ob du den Altvertrag übertragen, dort nur die neue Förderung wählen oder ihn beitragsfrei neben einem Neuvertrag behalten möchtest.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Maßgeblich sind das verkündete Altersvorsorgereformgesetz, die im Beitragsjahr geltenden Fördervorschriften und die Bedingungen deines konkreten Vertrags. Die amtlichen Informationen ersetzen keine individuelle Vertrags- oder Steuerprüfung.

Was mit einem Riester-Vertrag ohne Übertrag passiert, erklärt Kapitel 111. Die Fortführung nach den bisherigen Förderregeln behandelt Kapitel 112; den Förderwechsel im alten Vertrag erklärt Kapitel 113. Kapitel 115 vergleicht den Übertrag mit einem beitragsfreien Altvertrag. Zur Übersicht von Teil XV.

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