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Teil XVI · Kapitel 122 13 Minuten Lesezeit

Vor dem Auszahlungsbeginn: vollständige Entscheidungscheckliste

Vor der ersten Auszahlung musst du mehr entscheiden als nur den Monat, in dem das Geld kommen soll. Prüfe zuerst, welches Recht für deinen Vertrag gilt, welche Auszahlungsformen tatsächlich vereinbart sind und welche Fristen laufen. Diese Checkliste trennt die neue Produktwelt ab 2027 von Riester-Bestandsverträgen und führt dich durch Leistung, Kosten, Steuern und die letzten Schritte vor dem Start.

Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; wesentliche neue Vorschriften sind grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden. Riester-Bestandsverträge sind gesondert zu prüfen.

In 20 Sekunden verstanden
  1. 1. Kläre, ob dein Vertrag ein neues Altersvorsorgeprodukt oder ein Riester-Bestandsvertrag ist. Die Regeln sind nicht austauschbar.
  2. 2. Lass dir Auszahlungsbeginn, verfügbares Kapital, vorgesehene Monatsleistung und Kosten schriftlich bestätigen.
  3. 3. Vergleiche lebenslange Rente und befristeten Auszahlungsplan anhand von Langlebigkeit, Kapitalmarktrisiko und Hinterbliebenenschutz.
  4. 4. Eine Kapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent ist eine Option zu Beginn, keine automatische Auszahlung und keine Steuerbefreiung.
  5. 5. Rechne mit Bruttoleistungen und kläre Steuer- und Krankenversicherungsfolgen getrennt, bevor du den Start verbindlich festlegst.

Wichtig: Eine Prognose des Anbieters ist kein garantierter Nettobetrag. Lass dir Auszahlungsform, Kosten, Steuerannahmen und mögliche Versicherungsbeiträge getrennt erläutern.

1. Zuerst Rechtsregime und Vertrag festhalten

Notiere, um welche Vertragsart es geht: ein Altersvorsorgedepot nach dem Altersvorsorgereformgesetz, ein anderes neues Altersvorsorgeprodukt oder ein Riester-Vertrag aus dem bisherigen System. Halte außerdem Abschlussdatum, Anbieter, Vertragsnummer und die vereinbarte Förderart fest. Das ist keine Formalität: Die neue Produktwelt und ältere Verträge können unterschiedlichen gesetzlichen und vertraglichen Auszahlungsregeln unterliegen.

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde 2026 verkündet; die neue Produktwelt ist grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Ein bestehender Riester-Vertrag wird durch den Start neuer Produkte nicht automatisch umgestellt. Auch wenn bei einem Altvertrag ab 2027 eine neue Förderung gewählt wird, folgt daraus nicht automatisch, dass sich Auszahlungsform, Garantie oder sonstige Vertragsbedingungen ändern. Förderwahl und Vertragsänderung sind getrennt zu prüfen.

Verwende daher keine Altersgrenze, Kapitaloption oder Frist aus der neuen Produktwelt, bevor du sie auf deinen Vertrag übertragen hast. Bei klassischen Riester-Verträgen können Abschlusszeitpunkt, Übergangsrecht und konkrete Bedingungen entscheidend sein. Lass dir vom Anbieter schriftlich nennen, welche Gesetzesfassung und Vertragsklausel er auf deinen Fall anwendet. Kapitel 111 bis 118 vertiefen Bestandsschutz und Änderungen bei Riester-Verträgen.

2. Beginn und Zeitfenster verbindlich klären

Für neue Altersvorsorgeverträge ist der Auszahlungsbeginn grundsätzlich so festzulegen, dass die Leistung nicht vor Vollendung des 65. und nicht erstmals nach Vollendung des 70. Lebensjahres beginnt. Eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme kann einen früheren Start ermöglichen, wenn bereits vor dem 65. Geburtstag eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beginnt. Das ist kein allgemeines Recht, die Auszahlung nach Belieben vorzuverlegen; der konkrete Tatbestand und der Vertrag müssen passen.

Für einen Altersvorsorgedepot-Vertrag sieht das neue Recht einen mindestens fünfjährigen Zeitkorridor vor, innerhalb dessen du den Beginn wählen kannst. Den gewünschten Termin musst du dem Anbieter grundsätzlich spätestens drei Monate vorher mitteilen. Prüfe deshalb, welche konkreten Wahljahre dein Vertrag nennt, ob du den Termin bereits verbindlich festgelegt hast und auf welchem Weg eine Änderungsmitteilung zugehen muss.

Bei einem Riester-Altvertrag ist dieser neue Zeitkorridor nicht einfach zu unterstellen. Die bisherige Rechtslage enthielt je nach Abschlusszeitpunkt andere früheste Altersgrenzen; außerdem kann der Vertrag einen späteren Beginn festlegen. Prüfe die Vertragsunterlagen und die Übergangsregeln, statt dich allein auf dein Alter oder den Beginn der gesetzlichen Rente zu verlassen. Schreibe den frühesten zulässigen Termin, den vertraglichen Termin und den spätesten Termin jeweils mit Datum auf.

3. Anbieterinformation, Fristen und Rechte kontrollieren

Nach § 7b AltZertG muss der Anbieter grundsätzlich frühestens zwei Jahre vor dem vereinbarten Auszahlungsbeginn schriftlich über die vorgesehene Form und Höhe der Leistungen informieren. Dazu gehören auch Hinweise auf eine mögliche Dynamisierung. Ebenso muss der Anbieter die Kosten nennen, die in der Auszahlungsphase anfallen. Prüfe, ob das Schreiben vollständig ist und ob es deine tatsächlich vereinbarte Leistung beschreibt – nicht nur ein allgemeines Rechenbeispiel oder eine unverbindliche Werbung.

Die reguläre Information muss spätestens drei Monate vor Beginn vorliegen. Beispiel: Ist der Beginn auf den 1. Januar 2030 festgelegt, beginnt das reguläre Informationsfenster am 1. Januar 2028; die Information muss grundsätzlich spätestens am 1. Oktober 2029 da sein. Notiere den Zugangstag des Schreibens und bewahre es samt Anlagen auf. Bei einem Vertragsbeginn höchstens drei Monate nach Vertragsschluss gilt eine besondere spätere Informationsfrist; im Zweifel ist der Anbieter um die einschlägige Regelung zu bitten.

Kommt die Information nicht spätestens neun Monate vor dem vereinbarten Start, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Kündigungsrecht zum Auszahlungsbeginn bestehen, um das Kapital übertragen zu lassen; die Kündigung muss grundsätzlich spätestens drei Monate vorher erklärt werden. Geht die Information erst später als sechs Monate vor dem Beginn zu, kann ein weiteres Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen zum Beginn greifen. Das sind eng begrenzte Rechte bei verspäteter Information, keine allgemeine Erlaubnis zur kurzfristigen Kündigung. Prüfe Zugangsdaten, Vertragsbedingungen und § 7b AltZertG genau, bevor du dich darauf verlässt.

4. Auszahlungsform und Kapitaloption vergleichen

Vergleiche die lebenslange Leibrente mit einem befristeten Auszahlungsplan. Eine Leibrente soll lebenslang zahlen; wie hoch sie ausfällt, hängt unter anderem vom verfügbaren Kapital, den Rechnungsgrundlagen, Kosten und den vereinbarten Hinterbliebenenleistungen ab. Ein Auszahlungsplan zahlt dagegen nach einem festgelegten Verfahren über einen begrenzten Zeitraum. Im neuen System muss seine Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Er ist deshalb nicht mit einer lebenslangen Zahlung gleichzusetzen.

Prüfe beim Auszahlungsplan, wie die monatliche Rate zustande kommt und wann sie neu festgesetzt werden kann. Das Gesetz erlaubt eine Neufestlegung an wiederkehrenden Stichtagen in gleichmäßigen Abständen von höchstens drei Jahren; die konkrete Berechnung richtet sich nach dem verbleibenden Kapital und der Restlaufzeit. Am Ende kann ein verbliebener Restbetrag ausgezahlt werden. Eine feste Monatsrate über die gesamte Laufzeit oder ein bestimmtes Endguthaben darfst du daraus nicht ableiten.

Der Vertrag kann zu Beginn außerdem eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 Prozent des dann verfügbaren Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen vorsehen. Ob diese Option in deinem konkreten Vertrag besteht und wie sie beantragt werden muss, ist separat zu kontrollieren. Die 30 Prozent sind eine Obergrenze, keine automatische Zahlung und keine zusätzliche Förderung.

Beispiel: Bei 200.000 Euro verfügbarem Kapital entsprechen 30 Prozent höchstens 60.000 Euro. Vor Kosten und Steuern verblieben 140.000 Euro für die weitere vereinbarte Auszahlungsform. Das Beispiel sagt nicht voraus, wie hoch eine spätere Monatsleistung ist: Bei einer Rente spielen unter anderem die Tarifbedingungen und gewählte Hinterbliebenenleistungen eine Rolle; bei einem Auszahlungsplan kommen Laufzeit, Kapitalentwicklung und künftige Ratenfestsetzungen hinzu.

5. Langlebigkeit, Kapitalmarktrisiko und Hinterbliebene abwägen

Stelle dir zwei unterschiedliche Risiken gegenüber: Bei einem befristeten Auszahlungsplan kann das Geld vor deinem Lebensende aufgebraucht sein oder die Rate kann sich verändern. Eine lebenslange Rente schützt grundsätzlich gegen das Risiko, sehr lange zu leben; dafür hängt die Absicherung von den Vertragsbedingungen ab und ein Restkapital wird nicht automatisch vererbt. Frage nach Rentengarantiezeit, Hinterbliebenenrente, Bezugsrecht und den jeweiligen Kosten. Die Kapitel 106 bis 109 behandeln Todesfall und Hinterbliebenenschutz ausführlicher.

Auch ein Auszahlungsplan aus einem Altersvorsorgedepot kann während der Auszahlung Kapitalmarktschwankungen ausgesetzt sein. Eine vorherige Umschichtung kann das Risiko beeinflussen, aber Verluste nicht ausschließen und keine bestimmte Leistung garantieren. Prüfe, welche Anlagen bis zum Beginn und während der Auszahlungsphase gehalten werden, wie oft das Guthaben bewertet wird und ob du nach dem Start noch Änderungen vornehmen darfst. Bei einem Garantieprodukt sind außerdem Garantiebetrag, Bezugszeitpunkt und Bedingungen zu lesen; eine Garantie ist keine Renditezusage.

6. Anbieterwechsel und Übertragung vor dem Start entscheiden

Wenn du den Anbieter wechseln möchtest, kläre das vor Beginn der Auszahlung. Für neue Verträge ist eine Kapitalübertragung auf einen anderen auf deinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag grundsätzlich vorgesehen; die Kündigung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende oder zum Beginn der Auszahlungsphase möglich sein. Der neue Anbieter muss zur Annahme bereit sein. Eine Übertragung ist keine Barauszahlung und begründet nicht automatisch einen Anspruch auf ein bestimmtes Angebot oder einen bestimmten Übertragungswert.

Bitte beide Anbieter um schriftliche Angaben zu Annahme, Übertragungsstichtag, Kosten, Anlage des übernommenen Kapitals und neuem Auszahlungsbeginn. Plane ausreichend Bearbeitungszeit ein und löse nicht erst dann den Wechsel aus, wenn die erste Zahlung unmittelbar bevorsteht. Bei einem Riester-Altvertrag können Kündigung, Wechsel und mögliche Förderfolgen anderen Regeln folgen. Kapitel 97 erläutert den Anbieterwechsel unmittelbar vor der Auszahlung; Kapitel 118 trennt bei Riester-Verträgen eine Vertragsänderung von einer bereits vereinbarten Option.

7. Steuern, Sozialversicherung und Wohnförderkonto einordnen

Vergleiche Bruttoleistungen nicht mit deinem heutigen Nettoeinkommen. Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen sind grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen; bei geförderten und ungeförderten Vertragsanteilen können unterschiedliche Regeln gelten. Die konkrete steuerliche Einordnung hängt von Vertragsart, Herkunft des Kapitals, Auszahlungsform und dem für das Auszahlungsjahr geltenden Recht ab. Die 30-Prozent-Option ist daher nicht mit einer steuerfreien Auszahlung gleichzusetzen. Kapitel 99 bis 103 behandeln die Besteuerung und die Bescheinigungen im Detail.

Auch Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich nicht mit einer pauschalen Aussage für alle Personen beantworten. Versicherungsstatus, Leistungsart und zuständige Krankenkasse sind entscheidend. Bitte deine Krankenkasse vor dem Beginn um eine Einschätzung für deine konkrete Auszahlung und lege ihr die Produkt- und Leistungsbeschreibung vor. Bei einem Ruhestand im Ausland sind zusätzlich Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungssystem des Wohnsitzstaats zu prüfen; Kapitel 104 und 105 geben dazu die Einordnung.

Hast du eine wohnwirtschaftliche Förderung genutzt, prüfe zusätzlich, ob ein Wohnförderkonto und eine spätere Besteuerung betroffen sind. Verwechsle diese steuerliche Erfassung nicht mit dem frei verfügbaren Guthaben oder der vom Anbieter ausgewiesenen Monatsleistung. Halte deshalb Förderhistorie, Bescheinigungen und Angaben des Anbieters bereit. Für die individuelle Berechnung können Finanzamt, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, Krankenkasse und qualifizierte Beratung unterschiedliche Fragen beantworten.

8. Schlusscheck: Erst entscheiden, wenn alle Antworten vorliegen

Lege vor deiner Erklärung eine aktuelle Übersicht mit Vertragsart, Rechtsregime, gewähltem Starttermin und vollständiger Anbieterinformation an. Ergänze das verfügbare Kapital am Stichtag, die Höhe und Dauer jeder angebotenen Leistung, die Einmalkapitaloption, alle laufenden und einmaligen Kosten sowie die Bedingungen für Änderungen und Übertragungen. Frage nach, wenn die Zahlen nicht mit den Vertragsunterlagen übereinstimmen oder wenn der Anbieter nur eine unverbindliche Beispielrechnung vorlegt.

Schreibe anschließend deine Entscheidung in eigenen Worten auf: Welche Auszahlungsform wählst du – und warum passt sie zu deinem Bedarf? Welches Risiko bleibt für dich bestehen? Was erhalten Hinterbliebene? Welche Bruttobeträge werden voraussichtlich ausgezahlt, und welche Steuern oder Versicherungsbeiträge sind noch nicht eingerechnet? Gibt es Fristen für Mitteilung, Wechsel oder Kündigung? Wenn eine dieser Fragen offen ist, unterschreibe oder beauftrage die Auszahlung nicht auf Grundlage einer Annahme.

Sichere die endgültige Wahl, den Zugang deiner Erklärung und die Antwort des Anbieters. Kontrolliere vor der ersten Zahlung noch einmal Startdatum, Kontoverbindung, Zahlungsrhythmus, Kostenabzug und Bescheinigungen. Eine Checkliste ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung, hilft aber dabei, die Entscheidungen nicht mit einer einzigen Rendite- oder Monatszahl zu verwechseln.

Kurze Fragen zum Kapitel

Ab welchem Alter kann die Auszahlung eines neuen Altersvorsorgevertrags beginnen?

Grundsätzlich muss sie zwischen dem vollendeten 65. und 70. Lebensjahr beginnen. Eine gesetzlich geregelte Ausnahme kann einen früheren Beginn ermöglichen, wenn eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem schon vor dem 65. Geburtstag startet. Für Altverträge gelten nicht automatisch dieselben Regeln.

Muss ich die Anbieterinformation zwei Jahre vorher erhalten?

Der Anbieter darf grundsätzlich frühestens zwei Jahre vor dem vertraglichen Beginn informieren; die reguläre Information muss spätestens drei Monate vorher vorliegen. Bei verspäteter oder fehlender Information können unter den Voraussetzungen des § 7b AltZertG besondere Kündigungs- und Übertragungsrechte bestehen.

Bekomme ich automatisch 30 Prozent des Kapitals ausgezahlt?

Nein. Bis zu 30 Prozent können zu Beginn außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden, wenn die Option im Vertrag vorgesehen ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Obergrenze ist weder eine automatische Auszahlung noch eine Steuerbefreiung.

Ist ein Auszahlungsplan genauso sicher wie eine lebenslange Rente?

Nein. Ein Auszahlungsplan ist befristet und muss im neuen System mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Eine lebenslange Rente soll lebenslang zahlen. Welche Leistung passt, hängt unter anderem von Langlebigkeit, Kapitalmarktrisiko, Hinterbliebenenschutz und Kosten ab.

Wird mein Riester-Vertrag ab 2027 automatisch auf neue Auszahlungsregeln umgestellt?

Nein. Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch in neue Produkte umgewandelt. Förderwahl, Vertragsänderung und Auszahlungsoption sind getrennte Fragen; maßgeblich sind die Bedingungen des konkreten Vertrags und die anwendbaren Übergangsvorschriften.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die neuen Altersgrenzen und Auszahlungsformen sind verkündetes, grundsätzlich ab 2027 anzuwendendes Recht. Die Hinweise zur Anbieterinformation beziehen sich auf § 7b AltZertG. Für Riester-Bestandsverträge, den individuellen Steuerfall und die tatsächliche Ausgestaltung des Produkts sind zusätzlich die geltende Gesetzesfassung und der Vertrag maßgeblich.

Auszahlungsformen, Kapitaloption und Besteuerung vertiefen Kapitel 90 bis Kapitel 95. Den Wechsel unmittelbar vor dem Start behandelt Kapitel 97. Steuern, Bescheinigungen und Krankenversicherung erklären Kapitel 99 bis Kapitel 105. Riester-Bestandsverträge und Änderungen behandelt Kapitel 118. Zur Übersicht von Teil XVI.

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