Rentenbesteuerung – So wird die Rente in Deutschland besteuert
Alles zur Besteuerung der gesetzlichen Rente: Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr, Freibetraege, Beispielrechnungen und die Regelungen zur nachgelagerten Besteuerung.
Grundlagen der Rentenbesteuerung
Die gesetzliche Rente wird in Deutschland nachgelagert besteuert. Das bedeutet: Waehrend des Arbeitslebens sind die Rentenbeitraege (zunehmend) steuerfrei, dafür wird die Rente später besteuert. Der Besteuerungsanteil haengt vom Jahr des Renteneintritts ab.
Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich:
- Renteneintritt 2024: 83% steuerpflichtig, 17% steuerfrei
- Renteneintritt 2025: 83,5% steuerpflichtig, 16,5% steuerfrei
- Renteneintritt 2030: 86% steuerpflichtig, 14% steuerfrei
- Renteneintritt 2040: 92% steuerpflichtig, 8% steuerfrei
- Renteneintritt 2058+: 100% steuerpflichtig, 0% steuerfrei
Wichtig: Der steuerfreie Anteil wird einmalig bei Rentenbeginn in Euro festgelegt und bleibt dann konstant – auch bei Rentenerhoehungen.
Grundfreibetrag für Rentner
Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348€. Liegt das zu versteuernde Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer. Viele Rentner mit durchschnittlicher Rente bleiben unter dieser Grenze und zahlen wenig oder keine Steuern.
Beispielrechnung Rentensteuer
Renteneintritt 2026, Jahresrente 20.000€:
- Steuerpflichtiger Anteil (84%): 16.800€
- Abzueglich Werbungskostenpauschale: 102€
- Zu versteuern: 16.698€
- Minus Grundfreibetrag: 12.348€
- Steuerpflichtig: 4.350€
Auf diesen Betrag faellt der progressive Steuertarif an. Bei verheirateten Rentnern verdoppeln sich die Freibetraege.