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Rentenbesteuerung – So wird die Rente in Deutschland besteuert

Alles zur Besteuerung der gesetzlichen Rente: Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr, Freibetraege, Beispielrechnungen und die Regelungen zur nachgelagerten Besteuerung.

Grundlagen der Rentenbesteuerung

Die gesetzliche Rente wird in Deutschland nachgelagert besteuert. Das bedeutet: Waehrend des Arbeitslebens sind die Rentenbeitraege (zunehmend) steuerfrei, dafür wird die Rente später besteuert. Der Besteuerungsanteil haengt vom Jahr des Renteneintritts ab.

Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr

Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich:

  • Renteneintritt 2024: 83% steuerpflichtig, 17% steuerfrei
  • Renteneintritt 2025: 83,5% steuerpflichtig, 16,5% steuerfrei
  • Renteneintritt 2030: 86% steuerpflichtig, 14% steuerfrei
  • Renteneintritt 2040: 92% steuerpflichtig, 8% steuerfrei
  • Renteneintritt 2058+: 100% steuerpflichtig, 0% steuerfrei

Wichtig: Der steuerfreie Anteil wird einmalig bei Rentenbeginn in Euro festgelegt und bleibt dann konstant – auch bei Rentenerhoehungen.

Grundfreibetrag für Rentner

Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348€. Liegt das zu versteuernde Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer. Viele Rentner mit durchschnittlicher Rente bleiben unter dieser Grenze und zahlen wenig oder keine Steuern.

Beispielrechnung Rentensteuer

Renteneintritt 2026, Jahresrente 20.000€:

  • Steuerpflichtiger Anteil (84%): 16.800€
  • Abzueglich Werbungskostenpauschale: 102€
  • Zu versteuern: 16.698€
  • Minus Grundfreibetrag: 12.348€
  • Steuerpflichtig: 4.350€

Auf diesen Betrag faellt der progressive Steuertarif an. Bei verheirateten Rentnern verdoppeln sich die Freibetraege.

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Rentenbesteuerung in Deutschland

Seit 2005 werden Renten schrittweise stärker besteuert. Verstehen Sie, wie viel von Ihrer Rente steuerpflichtig sein wird und planen Sie entsprechend.

Stand: 28. Juni 2026
Besteuerung 2026

84,0%

bei Rentenbeginn 2026

Grundfreibetrag

12.348 €

steuerfrei 2026

Vollbesteuerung

ab 2058

100% steuerpflichtig

Steigerung/Jahr

0,5%

seit 2023 (neu)

So funktioniert die Rentenbesteuerung

Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns und bleibt dann lebenslang konstant.

  • Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach Rentenbeginn in Euro festgeschrieben
  • Dieser Freibetrag steigt NICHT mit - auch nicht bei Rentenerhöhungen
  • Ab 2058 werden Renten für neue Rentner zu 100% besteuert
  • Steuer fällt nur an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Je spaeter Sie in Rente gehen, desto hoeher der steuerpflichtige Anteil

RentenbeginnBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
200550%50%
201060%40%
201570%30%
202080%20%
202484%16%
203090%10%
203595%5%
2040100%0%
Besteuerung weiterer Alterseinkünfte

Betriebsrente

Voll steuerpflichtig

Wie Arbeitslohn zu versteuern

Riester-Rente

Voll steuerpflichtig

Nachgelagerte Besteuerung

Rürup-Rente

Wie gesetzliche Rente

Gleiche Regeln (Besteuerungsanteil)

Private Rentenversicherung

Nur Ertragsanteil

z.B. 17% bei Rentenbeginn mit 67

Mieteinnahmen

Voll steuerpflichtig

Abzüglich Werbungskosten

Kapitalerträge

25% Abgeltungsteuer

Sparerpauschbetrag 1.000€

Beispielrechnungen

Konkrete Beispiele zur Rentenbesteuerung

Rentenbeginn 2026

Jahresrente:18.000 €
Besteuerungsanteil:84%
Zu versteuern:15.120
Grundfreibetrag:12.348 €

Geschaetzte Steuer:ca. 374

Nach Werbungskosten und Sonderausgaben oft keine Steuer

Rentenbeginn 2030

Jahresrente:18.000 €
Besteuerungsanteil:~86%
Zu versteuern:~15.480
Grundfreibetrag:~13.000 €

Geschaetzte Steuer:ca. 333

Grundfreibetrag wächst mit, aber langsamer

Rentenbeginn 2040

Jahresrente:18.000 €
Besteuerungsanteil:~91%
Zu versteuern:~16.380
Grundfreibetrag:~15.000 €

Geschaetzte Steuer:ca. 179

Bei hoeheren Renten deutlich mehr Steuer!

Hinweis: Dies sind vereinfachte Berechnungen. Die tatsaechliche Steuerlast haengt von weiteren Faktoren ab (Ehepartner, andere Einkuenfte, Sonderausgaben etc.).

Was bedeutet das für Ihre Planung?

  • Planen Sie NETTO - nicht nur die Brutto-Rente
  • Je später der Rentenbeginn, desto höher der Besteuerungsanteil
  • Betriebsrenten, Riester und andere Einkünfte erhöhen die Steuerlast
  • Der steuerpflichtige Anteil steigt jedes Jahr durch Rentenanpassungen
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar
Datenquellen

Quelle: Alterseinkuenftegesetz (AltEinkG), Bundesfinanzministerium

Letzte Aktualisierung: 2026-04-13

Hinweis: Die Angaben dienen der Information und ersetzen keine steuerliche Beratung.

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Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen, Artikel und Berechnungen dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Anlageberatung, Anlageempfehlung, Steuerberatung oder Rechtsberatung im Sinne des § 34f bzw. § 34h GewO dar und ersetzen diese nicht. Die dargestellten Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen und historischen Durchschnittswerten. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlaesslicher Indikator für zukuenftige Ergebnisse. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Alle Angaben ohne Gewaehr.