Rentenbesteuerung – So wird die Rente in Deutschland besteuert
Alles zur Besteuerung der gesetzlichen Rente: Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr, Freibeträge, Beispielrechnungen und die Regelungen zur nachgelagerten Besteuerung.
Grundlagen der Rentenbesteuerung
Die gesetzliche Rente wird in Deutschland nachgelagert besteuert. Das bedeutet: Während des Arbeitslebens sind die Rentenbeiträge (zunehmend) steuerfrei, dafür wird die Rente später besteuert. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.
Besteuerungsanteil nach Renteneintrittsjahr
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich:
- Renteneintritt 2024: 84% steuerpflichtig, 16% steuerfrei
- Renteneintritt 2025: 84,5% steuerpflichtig, 15,5% steuerfrei
- Renteneintritt 2030: 87% steuerpflichtig, 13% steuerfrei
- Renteneintritt 2040: 92% steuerpflichtig, 8% steuerfrei
- Renteneintritt 2058+: 100% steuerpflichtig, 0% steuerfrei
Wichtig: Der steuerfreie Anteil wird einmalig bei Rentenbeginn in Euro festgelegt und bleibt dann konstant – auch bei Rentenerhöhungen.
Grundfreibetrag für Rentner
Der Grundfreibetrag 2025 liegt bei 12.096€. Liegt das zu versteuernde Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer. Viele Rentner mit durchschnittlicher Rente bleiben unter dieser Grenze und zahlen wenig oder keine Steuern.
Beispielrechnung Rentensteuer
Renteneintritt 2025, Jahresrente 20.000€:
- Steuerpflichtiger Anteil (84,5%): 16.900€
- Abzüglich Werbungskostenpauschale: 102€
- Zu versteuern: 16.798€
- Minus Grundfreibetrag: 12.096€
- Steuerpflichtig: 4.702€
Auf diesen Betrag fällt der progressive Steuertarif an. Bei verheirateten Rentnern verdoppeln sich die Freibeträge.