Grundfreibetrag 2025 – Das steuerfreie Existenzminimum

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem dein Einkommen steuerfrei bleibt. Er sichert das Existenzminimum und wird jährlich angepasst.

Aktueller Grundfreibetrag

2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096€ für Alleinstehende, 24.192€ für Verheiratete. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt einkommensteuerfrei.

Bedeutung für Rentner

Viele Rentner mit durchschnittlicher Rente zahlen dank Grundfreibetrag wenig oder keine Einkommensteuer, da ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt.

Steuern

Grundfreibetrag in Deutschland

Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum. Hier siehst du, wie er sich entwickelt hat und was das für dich bedeutet.

12.096 €

Grundfreibetrag 2025

1.008 €

pro Monat

+4.2%

Erhöhung 2025

Ø 2.6%

pro Jahr (30 Jahre)

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt. Er soll sicherstellen, dass dir mindestens das Existenzminimum zum Leben bleibt. Erst ab einem Einkommen über dem Grundfreibetrag zahlst du Einkommensteuer. 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 € pro Jahr (1.008 € pro Monat).

Historische Entwicklung

Der Grundfreibetrag ist seit 1995 von 5.616 € auf 12.096 € gestiegen – mehr als verdoppelt.

Kalte Progression

Die 'kalte Progression' ist ein Steuerproblem: Wenn dein Gehalt nur die Inflation ausgleicht, hast du real nicht mehr Geld. Aber du rutscht in einen höheren Steuersatz. Ergebnis: Du hast real weniger Kaufkraft als vorher.

Beispiel: Dein Gehalt steigt um 3% (Inflation), aber dein Steuersatz steigt von 25% auf 27%. Netto hast du weniger als vorher.

2016

Jährlicher Bericht zur kalten Progression

2022

Starke Anhebung des Grundfreibetrags und Verschiebung der Tarifeckwerte

2024

Weitere Anpassungen an die Inflation

Grundfreibetrag für Rentner
Für Rentner ist der Grundfreibetrag besonders wichtig. Ob du als Rentner Steuern zahlen musst, hängt davon ab, ob dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Wichtige Punkte

  • Nicht die volle Rente wird besteuert, sondern nur der Besteuerungsanteil (2024: 84%)
  • Der Grundfreibetrag gilt für das gesamte zu versteuernde Einkommen
  • Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Freibetrag
  • Werbungskostenpauschale (102 €) und Sonderausgaben können abgezogen werden

Beispielrechnung 2024

Bruttorente/Jahr:18.000 €
Besteuerungsanteil (84%):15.120 €
./. Werbungskosten:-102 €
Zu versteuern:15.018 €
Grundfreibetrag 2024:11.604 €

→ Steuererklärung erforderlich (zu versteuern > Grundfreibetrag)

Zusammenveranlagung (Ehepaare)

Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag

Einzelperson 2024

11.604 €

Ehepaar 2024

23.208 €

Einzelperson 2025

12.096 €

Ehepaar 2025

24.192 €

Grundfreibetrag der letzten 10 Jahre
JahrBetrag/Jahrpro MonatÄnderung%
20168.652 €721 €+180 €+2.1%
20178.820 €735 €+168 €+1.9%
20189.000 €750 €+180 €+2.0%
20199.168 €764 €+168 €+1.9%
20209.408 €784 €+240 €+2.6%
20219.744 €812 €+336 €+3.6%
202210.347 €862 €+603 €+6.2%
202310.908 €909 €+561 €+5.4%
202411.604 €967 €+696 €+6.4%
202512.096 €1.008 €+492 €+4.2%
Häufige Fragen

Muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Das hängt von deiner Rentenhöhe und dem Rentenbeginn ab. 2024 zahlen Rentner mit einer Bruttorente bis ca. 1.200 € monatlich in der Regel keine Steuern, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben. Bei höheren Renten oder zusätzlichen Einkünften wird eine Steuererklärung fällig.

Warum wurde der Grundfreibetrag 2022-2024 so stark erhöht?

Die hohe Inflation 2022/2023 hat die Lebenshaltungskosten stark erhöht. Um zu verhindern, dass Menschen unter das Existenzminimum fallen, wurde der Grundfreibetrag deutlich angehoben. Das Inflationsausgleichsgesetz 2022 war die größte Anpassung seit Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Steuerfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Steuerfreibetrag – er gilt automatisch für jeden. Daneben gibt es weitere Freibeträge wie den Sparerpauschbetrag (1.000 €), den Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 €) oder den Kinderfreibetrag.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Kapitalerträge?

Nein. Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden pauschal mit 25% Abgeltungsteuer besteuert. Dafür gibt es den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person.

Datenquellen

Bundesministerium der Finanzen (BMF), Einkommensteuergesetz • Stand: 2024-12

Steuern in der Rentenplanung berücksichtigen

Der Grundfreibetrag ist nur ein Teil der Steuerplanung. Für eine umfassende Altersvorsorge-Beratung stehe ich dir zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen und historischen Durchschnittswerten. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Alle Angaben ohne Gewähr.