Lebenslange Leibrente: wie funktioniert sie?
Eine lebenslange Leibrente zahlt regelmäßig, solange die versicherte Person lebt. Im neuen Altersvorsorgedepot wird das Kapital zum Beginn der Auszahlungsphase nach gesetzlich festgelegten Modellen in lebenslange Zahlungen umgewandelt. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom konkreten Angebot ab; einen einheitlichen Eurobetrag pro angespartem Guthaben schreibt das Gesetz nicht vor. Dieses Kapitel erklärt die Modelle, ein Rechenbeispiel und die Risiken – mit Rechtsstand 3. November 2026.
Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neue Produktwelt und ihre Auszahlungsregeln gelten im Wesentlichen ab 1. Januar 2027. Für bestehende Riester-Verträge gelten deren Vertrags- und Übergangsregeln.
- 1. Die neue Produktwelt sieht lebenslange Zahlungen grundsätzlich ab Beginn der Auszahlungsphase zwischen dem 65. und 70. Geburtstag vor; eine frühere gesetzliche Altersversorgung kann einen früheren Beginn ermöglichen.
- 2. Das Kapital kann vollständig in eine gleichbleibende oder steigende Leibrente umgewandelt werden oder zu 80 Prozent in eine Leibrente und zu 20 Prozent in eine Anlage mit lebenslangen, veränderlichen Auszahlungen.
- 3. Eine Leibrente schützt vor dem Risiko, das angesparte Kapital zu überleben. Sie verspricht aber nicht automatisch, dass eingezahltes Kapital oder ein Restbetrag vererbt wird.
- 4. Bei einer Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren können Zahlungen nach dem Tod innerhalb der vereinbarten Mindestdauer weiterlaufen; Bedingungen und Begünstigte regelt der Vertrag.
- 5. Vergleiche die garantierte Monatsleistung, einen möglichen veränderlichen Anteil, Kosten, Anpassungen, Garantiezeit und Bedingungen schriftlich. Ein Rechenfaktor ist nicht automatisch für alle Anbieter gleich.
Wichtig: Eine lebenslange Leibrente ist nicht automatisch eine Kapitalrückzahlung oder Erbschaftsgarantie. Prüfe getrennt, welcher Betrag garantiert ist, ob eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde und welche Zahlungen veränderlich sein können.
Was bedeutet lebenslange Leibrente?
Eine Leibrente ist eine regelmäßige Zahlung, deren Dauer an das Leben einer bestimmten Person geknüpft ist. Beim Altersvorsorgevertrag erhältst du die vereinbarte Leistung grundsätzlich weiter, solange du lebst – auch wenn deine Auszahlungsdauer länger ist, als du oder der Anbieter bei Rentenbeginn erwartet haben. Genau darin liegt der Kern des Schutzes gegen das Langlebigkeitsrisiko: Du musst nicht selbst festlegen, wie viele Jahre dein Kapital reichen soll.
Die Leibrente ist deshalb nicht dasselbe wie ein Auszahlplan. Bei einem Auszahlplan wird das verbleibende Vermögen nach einer Regel über einen Zeitraum verteilt; seine Höhe und mögliche Schwankungen hängen unter anderem vom Vertragsmodell und der Entwicklung des Kapitals ab. Bei einer lebenslangen Leibrente besteht dagegen eine Zahlungspflicht für die vereinbarte Lebensdauer. Die konkreten Rechte, das verantwortliche Unternehmen und eine mögliche Anlage des nicht verrenteten Anteils stehen im Vertrag.
„Lebenslang“ beschreibt die Dauer, nicht automatisch die Kaufkraft oder einen Mindestbetrag für die Familie. Eine gleichbleibende Monatszahlung kann über die Jahre durch Inflation real weniger wert sein. Außerdem ist eine lebenslange Zahlung nicht gleichbedeutend mit einer Rückzahlung des gesamten eingezahlten Kapitals: Ob nach dem Tod weitere Leistungen fließen, hängt von den gesetzlich möglichen und vertraglich vereinbarten Optionen ab.
Welche Regeln gelten für das Altersvorsorgedepot ab 2027?
Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet. Die neue Produktwelt und ihre Auszahlungsregeln gelten im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2027. Nach der ab diesem Datum geltenden Fassung des § 1 AltZertG darf die Altersversorgung grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen und nicht erstmals nach Vollendung des 70. Lebensjahres. Beginnt eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem schon vor dem 65. Geburtstag, kann das Gesetz einen früheren Auszahlungsbeginn zulassen. Welche Leistung dafür zählt, behandelt Kapitel 91 gesondert.
Die Altersgrenzen sind keine Zusage, dass jeder Vertrag am 65. Geburtstag automatisch auszahlt. Der Vertrag bestimmt den konkreten Ablauf, das Wahlfenster und erforderliche Mitteilungen. Kapitel 90 erklärt den möglichen Beginn und die Fristen. Für bereits bestehende Riester-Verträge gelten deren eigene Vertrags- und Übergangsregeln; die ab 2027 geltende Altersgrenze darf nicht pauschal rückwirkend auf Altverträge übertragen werden.
Ältere Texte zur Riester-Rente nennen teils andere Startalter, etwa 60 oder 62 Jahre. Das ist kein Widerspruch, wenn sie sich auf frühere Vertragsgenerationen beziehen. Prüfe immer, ob die Aussage zum neuen Altersvorsorgevertrag oder zu einem bestehenden Vertrag gehört. Dieses Kapitel beschreibt die neue Rechtslage und ersetzt nicht die Prüfung deiner Vertragsunterlagen.
Zwei gesetzliche Modelle für lebenslange Zahlungen
Bei der vollständigen Verrentung wird das gesamte zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbare Kapital in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. Die monatliche Leistung muss während der Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen. Ein Vertrag kann also eine gleichbleibende Zahlung vorsehen oder eine vertraglich geregelte Steigerung; aus der bloßen Bezeichnung „Leibrente“ folgt aber keine automatische Inflationsanpassung.
Als zweite Variante lässt das Gesetz zu, 80 Prozent des verfügbaren Kapitals in eine lebenslange Leibrente umzuwandeln. Der verbleibende Anteil wird auf Rechnung und Risiko der Vertragsinhaberin oder des Vertragsinhabers angelegt, um daraus zusätzliche lebenslange Auszahlungen in veränderlicher Höhe zu erbringen. Die festere Rentenbasis und der variable Teil sind getrennt zu betrachten: Die zusätzliche Zahlung kann sich verändern und ist keine zweite, gleichbleibende Garantie.
Das Gesetz erlaubt bei einer lebenslangen Leibrente außerdem eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit. Damit wird eine Mindestauszahlungsdauer vereinbart, nicht eine Garantie, dass das Kapital vollständig zurückkommt. Welche Person nach einem Todesfall noch Zahlungen erhalten kann und wie der Vertrag die Leistung abwickelt, muss sich aus den Vertragsbedingungen ergeben. Die Wahl der Garantiezeit kann die angebotene Monatsrente beeinflussen; vergleiche deshalb konkrete Angebote und nicht nur die Überschrift des Produkts.
Wie wird aus Kapital eine Monatsrente?
Das Gesetz legt die zulässigen Leistungsformen fest, aber keinen einheitlichen Monatsbetrag pro 10.000 Euro. Der Anbieter muss die konkrete Leistung im Angebot und Vertrag ausweisen. Für die Kalkulation sind insbesondere der Umwandlungsbetrag, der Beginn der Rente, die gewählte Leistungsform, eine Rentengarantiezeit und die Vertragsbedingungen wichtig. Die Höhe kann daher zwischen Angeboten abweichen, auch wenn das angesparte Kapital gleich ist.
Wenn ein Angebot einen Rentenfaktor nennt, prüfe genau, worauf er angewendet wird: auf das gesamte Kapital oder nur auf den verrenteten Anteil, auf einen Betrag vor oder nach Kosten und mit welcher Garantie. Lies außerdem, ob der Faktor verbindlich zugesagt ist oder unter bestimmten Bedingungen verändert werden darf. Frage nach der garantierten Monatsrente und trenne sie von möglichen Überschüssen oder variablen Leistungen. Eine unverbindliche Modellrechnung ersetzt keine vertraglich zugesagte Leistung.
Die Rentenhöhe ist nicht einfach das Guthaben geteilt durch eine frei gewählte Zahl von Ruhestandsjahren. Bei einer lebenslangen Zahlung muss der Anbieter auch den Fall abdecken, dass eine Person sehr lange lebt. Das Langlebigkeitsrisiko wird damit nicht durch ein individuelles Ablaufdatum begrenzt. Umgekehrt bedeutet eine höhere Lebenserwartung in der Kalkulation nicht, dass die Person eine bestimmte Summe sicher zurückerhält. Entscheidend sind die garantierten Vertragsbedingungen, nicht ein vereinfachter „Break-even“-Vergleich.
Rechenbeispiel: vollständige oder teilweise Verrentung
Angenommen, zu Beginn der Auszahlungsphase stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Nur zur Veranschaulichung unterstellen wir einen hypothetischen Rentenfaktor von 32 Euro monatlicher Leibrente je 10.000 Euro Verrentungskapital. Dieser Wert ist weder ein gesetzlicher Faktor noch ein aktuelles Anbieterangebot.
Bei vollständiger Verrentung ergibt sich in diesem vereinfachten Beispiel: 100.000 Euro ÷ 10.000 Euro × 32 Euro = 320 Euro monatliche Leibrente. Sie wäre nach der gesetzlichen Grundform lebenslang zahlbar und müsste während der Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen. Die Rechnung berücksichtigt keine individuellen Vertragskosten, Steuern, Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge und keine abweichenden Garantieoptionen.
Bei der 80/20-Variante würden 80.000 Euro verrentet: 80.000 Euro ÷ 10.000 Euro × 32 Euro = 256 Euro monatliche Leibrente als Basis. Die übrigen 20.000 Euro würden angelegt und könnten lebenslange, aber veränderliche Auszahlungen finanzieren. Aus dem angenommenen Rentenfaktor lässt sich diese variable Zahlung nicht errechnen. Dazu fehlen die Anlage- und Auszahlungsregeln des konkreten Vertrags. Die beiden Ergebnisse sind deshalb kein Renditevergleich und keine Empfehlung für eines der Modelle.
Langlebigkeitsrisiko, Kapitalgarantie und Todesfall
Der wesentliche Vorteil einer lebenslangen Leibrente ist die Absicherung gegen ein sehr langes Leben: Die vereinbarte Rentenzahlung endet nicht allein deshalb, weil rechnerisch das ursprünglich verrentete Kapital aufgebraucht wäre. Dieses Zahlungsversprechen ist von einer Kapitalgarantie zu unterscheiden. Ein Garantieprodukt kann gesetzlich einen Mindestbetrag des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase zusagen; das ist eine andere Eigenschaft als die lebenslange Zahlung und sagt für sich genommen nichts über die Höhe der Monatsrente.
Ohne passende Zusatzvereinbarung gibt es keine pauschale Zusage, dass nach dem Tod ein ungenutzter Kapitalrest an Erben ausgezahlt wird. Eine Rentengarantiezeit kann die Zahlung für zehn oder zwanzig Jahre ab Beginn absichern. Stirbt die rentenberechtigte Person innerhalb der vereinbarten Zeit, kann die Leistung bis zum Ende dieser Mindestdauer nach Maßgabe des Vertrags weiterlaufen. Stirbt sie erst nach deren Ablauf, kann die Zahlung mit dem Tod enden. Bezugsberechtigte, Auszahlungsweise und steuerliche Folgen sind anhand der Vertragsbedingungen zu prüfen; Kapitel 109 vertieft die Frage des Hinterbliebenenschutzes.
Eine längere Garantiezeit kann die Leistung zugunsten Hinterbliebener absichern, aber die verfügbare Monatsrente beeinflussen. Vergleiche daher mindestens die Angebote ohne Garantiezeit und mit zehn- beziehungsweise zwanzigjähriger Garantiezeit, soweit der Anbieter diese Varianten anbietet. Achte darauf, ob der ausgewiesene Betrag garantiert ist, wer im Todesfall anspruchsberechtigt ist und ob die Leistung als Monatszahlung oder in anderer Form erfolgt.
Kaufkraft, Steuern und der Angebotsvergleich
Eine gleichbleibende nominale Rente hat keine gleichbleibende Kaufkraft. Steigen Preise, kann dieselbe Eurozahlung später weniger Waren und Dienstleistungen finanzieren. Prüfe daher, ob der Vertrag eine planmäßige Steigerung vorsieht und ob sie garantiert oder von Überschüssen beziehungsweise der Entwicklung des variablen Anteils abhängig ist. Eine Anpassung an die tatsächliche Inflation darfst du nur annehmen, wenn sie ausdrücklich zugesagt ist.
Vergleiche Angebote auf derselben Grundlage: identischer Verrentungsbetrag, gleicher Auszahlungsbeginn, gleiche Garantiezeit und dieselbe gewünschte Form. Notiere getrennt die garantierte Monatsleistung, mögliche variable Leistungen, Kosten, Anpassungsregeln, die Behandlung bei Tod und etwaige Änderungen des Rentenfaktors. Bitte um eine schriftliche Berechnung und die vollständigen Vertragsbedingungen. Eine hohe anfängliche Monatsrente kann mit anderen Bedingungen verbunden sein als eine niedrigere, dafür stärker abgesicherte Variante.
Die ausgewiesene Rente ist zunächst eine Bruttoleistung. Einkommensteuer sowie mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind gesondert zu prüfen. Für steuerlich geförderte und ungeförderte Vertragsanteile können unterschiedliche Regeln gelten; § 22 Nummer 5 EStG und die konkrete Leistungsform sind zu berücksichtigen. Dieses Kapitel berechnet deshalb keine Nettorente. Die Besteuerung wird in den Kapiteln zur Auszahlungsphase gesondert behandelt.
Kurze Fragen zum Kapitel
Wird meine Leibrente gezahlt, wenn mein Kapital rechnerisch aufgebraucht ist?
Bei der vereinbarten lebenslangen Leibrente endet die Zahlung nicht allein deshalb, weil ein vereinfachter Vergleich den ursprünglich verrenteten Betrag erreicht. Die Zahlungspflicht besteht nach den Vertragsbedingungen lebenslang. Für den veränderlichen Teil der 80/20-Variante gelten eigene Anlage- und Auszahlungsregeln.
Ist die lebenslange Leibrente automatisch vererbbar?
Nein. Eine lebenslange Zahlung bedeutet nicht automatisch, dass ein Restkapital vererbt wird. Möglich ist eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit. Wer bei einem Todesfall Zahlungen erhält und wie lange, richtet sich nach der vereinbarten Vertragsgestaltung.
Ist die Monatsrente gesetzlich festgelegt?
Nein. Das Gesetz erlaubt bestimmte Auszahlungsformen, legt aber keinen allgemeinen Eurobetrag je 10.000 Euro Kapital fest. Maßgeblich sind das konkrete Angebot und die Vertragsbedingungen, einschließlich der garantierten und möglichen variablen Leistungen.
Kann die lebenslange Rente sinken?
Die gesetzliche Voll-Leibrente muss während der Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen. Bei der 80/20-Variante kann der aus dem angelegten Restkapital finanzierte Teil lebenslang, aber veränderlich ausgezahlt werden. Prüfe daher, welche Teile garantiert sind und welche schwanken können.
Gilt die neue Leibrentenregel auch für jeden alten Riester-Vertrag?
Nein. Die hier erläuterten Regeln gehören zur neuen Produktwelt, die im Wesentlichen ab 1. Januar 2027 gilt. Für einen bestehenden Riester-Vertrag sind dessen Vertragsbedingungen, Abschlusszeitpunkt und Übergangsregeln maßgeblich.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Produktvorgaben sind von den konkreten Vertragsleistungen zu unterscheiden. Die Beispiele im Text verwenden ausschließlich einen ausdrücklich hypothetischen Rentenfaktor und sind kein Anbieterangebot.
- § 1 AltZertG – Fassung ab 1. Januar 2027
Primärquelle: Altersgrenzen, lebenslange Leistungsformen, 80/20-Modell, Rentengarantiezeit und mögliche Teilkapitalauszahlung.
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
Amtliche Verkündung des Gesetzes und seiner Übergangs- und Inkrafttretensregeln.
- BMF-FAQ: Wie ist die Auszahlungsphase im neuen System?
Amtliche Erläuterung zur Auszahlungsphase der neuen Produktwelt.
- BMF-FAQ: Kann ich das Vermögen aus meinem Altersvorsorgevertrag vererben?
Amtliche Erläuterung zu Hinterbliebenen- und Vererbungsfragen.
- § 22 EStG – Arten der sonstigen Einkünfte
Primärquelle zur Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen.
Den möglichen Auszahlungsbeginn und das Zeitfenster erklärt Kapitel 90. Was bei einem früheren Beginn aufgrund einer gesetzlichen Altersversorgung zu prüfen ist, behandelt Kapitel 91. Zur Besteuerung während der Ansparphase und zur Zuordnung geförderter und ungeförderter Anteile findest du Informationen in Kapitel 81 und Kapitel 82. Die Altersvorsorgedepot-Bibel findest du in Teil XII.
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