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Teil XVII · Kapitel 132 12 Minuten Lesezeit

Mehrere Verträge gleichzeitig: Vertrag haben, besparen und Förderung erhalten

Mehr als einen Altersvorsorgevertrag zu besitzen, mehrere Verträge zu besparen und für jeden Vertrag Förderung zu erhalten, sind drei verschiedene Fragen. Das Gesetz erlaubt eine Zulagenzahlung für höchstens zwei Verträge je Beitragsjahr; die bloße Zahl der gehaltenen Verträge ist davon zu unterscheiden. Für neue Verträge gilt die Reform grundsätzlich ab dem Beitragsjahr 2027. Rechtsstand dieses Kapitels ist der 3. November 2026.

Rechtsstand: 3. November 2026.

In 20 Sekunden verstanden
  1. 1. § 89 EStG begrenzt die Zulagenförderung, nicht ausdrücklich den bloßen Bestand mehrerer Verträge: Bei mehr als zwei Verträgen werden nur die zwei mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen berücksichtigt.
  2. 2. Die jährliche Einzahlungshöchstgrenze für einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag beträgt 6.840 Euro. Sie ist nicht mit der niedrigeren Förderstaffel oder dem Sonderausgaben-Höchstbetrag gleichzusetzen.
  3. 3. Ein Zulagenantrag muss die Verträge benennen, auf die die Zulage überwiesen werden soll. Eine automatische Verteilung auf alle Verträge solltest du nicht voraussetzen.
  4. 4. Der Sonderausgaben-Höchstbetrag nach § 10a EStG wird nicht für jeden Vertrag neu gewährt; mehrere Verträge vervielfachen den steuerlichen Höchstbetrag nicht.
  5. 5. Für das Beitragsjahr 2026 gelten grundsätzlich die bisherigen Riester-Regeln. Die neue Förderlogik greift grundsätzlich ab 2027; ein Riester-Bestandvertrag wechselt nicht allein durch den Jahreswechsel.

Wichtig: Höchstzahl der Verträge, Einzahlungshöchstgrenze, Zulagenzuordnung und Sonderausgaben-Höchstbetrag sind verschiedene Regeln. Eine zusätzliche Einzahlung ist keine Zusage für eine zusätzliche Förderung.

1. Vier Fragen auseinanderhalten: besitzen, einzahlen, Zulage, Steuer

Bei mehreren Verträgen werden im Alltag oft vier Ebenen vermischt: Darf ich mehrere Verträge haben? Kann ich mehrere Verträge besparen? Auf welche Verträge darf die Zulage fließen? Und wie hoch ist der steuerliche Sonderausgabenabzug? Die Antworten folgen unterschiedlichen Regeln. Aus einer erlaubten Einzahlung folgt weder automatisch ein Zulagenanspruch noch ein zusätzlicher Steuerhöchstbetrag.

Die Begriffe Altersvorsorgevertrag, Riester-Bestandsvertrag und Altersvorsorgedepot sind ebenfalls nicht austauschbar. Ein neuer zertifizierter Vertrag kann ein Depot oder ein anderes zugelassenes Produkt sein; ein bestehender Riester-Vertrag behält nicht automatisch sämtliche neuen Produktmerkmale. Maßgeblich sind Förderregime, Vertragsdatum, Zertifizierung und die konkrete Vertragsgestaltung.

Dieses Kapitel beschreibt die Rechtslage zum 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet. Die neue Förderwelt startet grundsätzlich am 1. Januar 2027. Der Stichtag ist wichtig: Für ein Beitragsjahr 2026 dürfen die neuen Förderstufen nicht einfach vorweggenommen werden.

2. Was gilt 2026 – und was ändert sich ab 2027?

Für das Beitragsjahr 2026 richtet sich die Zulage bei Riester-Verträgen grundsätzlich noch nach dem bisherigen Recht. Schon dort regelt § 89 EStG den Fall mehrerer Verträge: Im Zulagenantrag ist zu bestimmen, auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll. Bei mehr als zwei Verträgen wird sie nur für die zwei Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen gewährt.

Ab dem Beitragsjahr 2027 enthält § 89 EStG dieselbe zentrale Begrenzung auf höchstens zwei geförderte Verträge. Die neue Grundzulage wird nach § 84 EStG anhand der förderfähigen Beiträge berechnet; § 86 EStG verlangt grundsätzlich mindestens 120 Euro Mindesteigenbeitrag, damit Grund- und Kinderzulage gewährt werden. Das sind Regeln zur Förderung und keine allgemeine Aussage, dass nur zwei Verträge bestehen dürfen.

Ein Riester-Bestandsvertrag wird nicht allein deshalb nach neuem Recht gefördert, weil 2027 beginnt. § 52 Absatz 50a EStG enthält Bestandsschutz- und Übergangsregeln: Eine unwiderrufliche Erklärung kann das neue Recht einheitlich auf alle eigenen Bestandsverträge beziehen; ein eigener zertifizierter Neuabschluss nach dem 31. Dezember 2026 löst die einheitliche Anwendung des neuen Rechts auf die eigenen Verträge aus. Frühere Beitragsjahre werden dadurch nicht pauschal rückwirkend umgestellt. Der Neuabschluss überträgt außerdem kein Altguthaben.

3. Wie viele Verträge darf ich haben?

Die häufige Kurzantwort „höchstens zwei Verträge“ ist zu ungenau. § 89 EStG sagt, dass eine Zulage für mehr als zwei Verträge nur für die zwei Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen gewährt wird. Die Vorschrift begrenzt damit die Zahl der Verträge, für die in einem Beitragsjahr Zulage fließen kann; sie setzt in dieser Regel keine allgemeine Obergrenze für den bloßen Vertragsbestand.

Mehrere Verträge können dennoch praktische oder vertragliche Grenzen haben: Ein Anbieter muss das konkrete Produkt anbieten und deinen Antrag annehmen, der Vertrag muss förderfähig sein und die Einzahlung muss nach den Vertragsbedingungen zulässig sein. Zertifizierung bedeutet nicht, dass jeder Anbieter beliebig viele Verträge eröffnet oder dass ein Produkt zu deiner Situation passt. Lies Produktinformationsblatt, Kosten, Mindestbeiträge und Zahlungswege.

Auch mehrere Verträge bei verschiedenen Anbietern bleiben getrennte Verträge. Jeder Anbieter verwaltet seinen Vertrag und meldet dafür relevante Daten. Behalte deshalb selbst im Blick, welche Beiträge in welchem Beitragsjahr welchem Vertrag zugeordnet wurden. Die Zulagenzuordnung erfolgt nicht automatisch so, wie es für dich am günstigsten wäre.

4. Mehrere Verträge besparen: Einzahlung ist nicht gleich Förderung

Für einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag beträgt die jährliche Einzahlungshöchstgrenze nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 AltZertG 6.840 Euro. Die BMF-FAQ erläutert diese Grenze ebenfalls als Betrag je Altersvorsorgevertrag. Sie ist nicht die Grenze der Grundzulage: Nach § 84 EStG werden die Förderstufen nur bis zu den dort genannten beitragsbezogenen Beträgen berechnet.

Bei mehreren Verträgen ist die Einzahlungshöchstgrenze deshalb je Vertrag von den persönlichen Förder- und Steuerregeln zu unterscheiden. Zwei Verträge mit jeweils 6.840 Euro Beiträgen ergeben rechnerisch 13.680 Euro Einzahlungen. Daraus folgt nicht, dass jede Einzahlung staatlich bezuschusst wird oder dass du den Sonderausgaben-Höchstbetrag zweimal ansetzen kannst. Für den konkreten Vertrag zählen zusätzlich seine Bedingungen und die Annahme der Zahlung durch den Anbieter.

Ab 2027 beträgt die Grundzulage für unmittelbar Berechtigte nach § 84 EStG 50 Prozent der ersten 360 Euro förderfähiger Jahresbeiträge und 25 Prozent der weiteren Beiträge von 360,01 bis 1.800 Euro. Die Formel ergibt höchstens 540 Euro auf 1.800 Euro berücksichtigte Beiträge. Bei mehreren Verträgen ist zusätzlich die Zuordnung nach § 89 EStG zu beachten; aus der bloßen Zahl der Verträge folgt keine pauschale Gesamtförderung. Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und mittelbare Berechtigung sind eigenständige Fragen.

Zahlungen oberhalb der Förderstaffel können innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Einzahlungshöchstgrenze möglich sein, erhöhen aber nicht automatisch die Grundzulage. Prüfe deshalb vor einer hohen Sparrate sowohl die Förderwirkung als auch Kosten und Verfügbarkeit des Geldes. Nicht jeder Betrag, der in einen Vertrag eingezahlt werden darf, ist zugleich steuerlich oder durch Zulagen gefördert.

5. Zulage erhalten: die zwei beitragsstärksten Verträge zählen

§ 89 EStG verlangt, dass der Zulageberechtigte im Antrag bestimmt, auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll. Werden Beiträge für mehr als zwei Verträge gezahlt und für mehr als zwei Verträge Zulage beantragt, wird sie nur für die zwei Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Die Regel knüpft an die Beiträge im jeweiligen Beitragsjahr an, nicht an den Vertrag mit dem höchsten Kontostand oder an eine dauerhafte Wahl für alle künftigen Jahre.

Das heißt nicht, dass ein einzelner Antrag eine bestimmte Zulagenhöhe garantiert. Die persönliche Zulageberechtigung, förderfähige Beiträge, Mindestbeitrag, Kinderzulage und die richtige Vertragszuordnung müssen zusätzlich stimmen. Wenn sich die Beiträge oder Verträge ändern, kann sich auch ändern, welche zwei Verträge für das Beitragsjahr die höchsten Beiträge haben.

Eine Vollmacht für jährliche Zulagenanträge (Dauerzulage) erspart nicht die Kontrolle der Vertragszuordnung und der gemeldeten Daten. Vergleiche die Beiträge je Anbieter mit dem Zulagenergebnis und den Bescheinigungen. Bei mehreren Anbietern solltest du vor der Antragstellung schriftlich klären, wie die Anträge zusammengeführt und die gewünschten Verträge bezeichnet werden; vermeide widersprüchliche oder doppelte Angaben.

6. Vier Fälle: von zwei Verträgen bis zum Riester-Wechsel

Die Beispiele zeigen, welche Regel jeweils zu prüfen ist. Sie sind keine individuelle Zulagenberechnung: Dafür müssen Förderberechtigung, Beitragsjahr, Vertragszuordnung und gegebenenfalls Kinder- oder Ehegattenregeln feststehen.

FallSituationEinordnung
Zwei Verträge, ein BeitragsjahrEine Person zahlt im Jahr 2027 Beiträge in zwei eigene, förderfähige Verträge ein. Der Zulagenantrag muss erkennen lassen, auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll.Eine Förderung für beide Verträge ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil es zwei Verträge sind. Anspruch, Beitragszuordnung und Förderhöhe sind für die konkrete Person und die Verträge zu prüfen.
Drei Verträge mit unterschiedlichen BeiträgenIm Beitragsjahr gehen 2.400 Euro in Vertrag A, 1.500 Euro in Vertrag B und 300 Euro in Vertrag C.Wird Zulage für mehr als zwei Verträge beantragt, berücksichtigt § 89 EStG nur die beiden Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen: A und B. Vertrag C erhält für dieses Jahr keine Zulage.
Einzahlungshöchstgrenze je neuem VertragBei zwei neuen Verträgen werden jeweils 6.840 Euro eingezahlt. Zusammen sind das 13.680 Euro Beiträge.Die Rechnung veranschaulicht die Einzahlungshöchstgrenze je Vertrag. Sie sagt nicht aus, dass sämtliche Beiträge gefördert werden oder dass sich der Sonderausgaben-Höchstbetrag verdoppelt.
Riester-Bestandvertrag plus NeuvertragEine Person hat einen Riester-Vertrag und schließt 2027 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab.Der eigene zertifizierte Neuabschluss nach dem 31. Dezember 2026 löst nach der Übergangsregel die einheitliche Anwendung des neuen Förderrechts auf die eigenen Verträge aus. Er überträgt das alte Guthaben aber nicht automatisch; die Einzelheiten stehen in Kapitel 117.

7. Steuerlicher Höchstbetrag: nicht mit jedem Vertrag vervielfachen

Der Sonderausgabenabzug ist von der Einzahlungshöchstgrenze und der Zulagenberechnung getrennt. § 10a EStG sieht ab 2027 grundsätzlich einen Höchstbetrag von 1.800 Euro zuzüglich der zustehenden Zulage vor. Dieser persönliche Höchstbetrag wird nicht für jeden Vertrag erneut gewährt. Mehrere Verträge vervielfachen also nicht den Betrag, den du steuerlich als Sonderausgaben geltend machen kannst.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug gegenüber der Zulage günstiger ist. Daraus folgt keine pauschale Steuererstattung in Höhe der Beiträge. Die konkrete Wirkung hängt unter anderem von den tatsächlich geförderten Beiträgen, der zustehenden Zulage und der individuellen Steuerveranlagung ab.

Für deine Unterlagen solltest du je Vertrag Einzahlungen, Zulagen und Anbieterbescheinigungen getrennt erfassen. Für die Steuererklärung und die Frage, welcher Höchstbetrag gilt, müssen die Werte anschließend auf Personen- und Beitragsjahresebene zusammen betrachtet werden. Bei Ehegatten gelten zusätzliche Regeln; zwei Verträge im Haushalt bedeuten nicht automatisch, dass beide Partner denselben Förderanspruch haben.

8. Riester-Bestand und Ehegatten: nicht alles wird zusammengelegt

Wer mehrere Riester-Verträge aus der bisherigen Förderwelt besitzt, sollte zuerst für jeden Vertrag Abschlussdatum, Anbieter, Beitragsstatus und bisherige Förderwahl erfassen. Für 2026 gelten grundsätzlich die bisherigen Regeln. Ab 2027 schützt § 52 Absatz 50a EStG bestimmte Altverträge, enthält aber auch Auslöser für die einheitliche Anwendung des neuen Rechts auf die eigenen Verträge. Ein Neuabschluss bedeutet nicht, dass das alte Vertragsguthaben automatisch übertragen wird.

Die Zulagenbegrenzung auf zwei Verträge gilt für die Person, die Beiträge geleistet und Zulage beantragt hat. Sie ist nicht gleichbedeutend mit einer gemeinsamen Vertragszahl des Haushalts. Ob ein Ehegatte mittelbar zulageberechtigt ist, richtet sich nach § 79 EStG und weiteren Voraussetzungen. Für die neue Rechtslage setzt die mittelbare Berechtigung unter anderem einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Vertrag und mindestens 120 Euro Beitrag im betreffenden Jahr voraus; die Auszahlungsphase darf noch nicht begonnen haben.

Die Kinderzulage folgt einer eigenen Zuordnungsregel und wird nicht allein dadurch vervielfacht, dass ein Elternteil mehrere Verträge hat. Kindergeld, Berechtigung und die Zuordnung zwischen Eltern sind gesondert nach § 85 EStG zu prüfen. Bei Übergangsfällen, Ehegatten oder mehreren Altverträgen ist eine pauschale Rechnung aus der Anzahl der Verträge besonders riskant.

9. So prüfst du mehrere Verträge vor dem Sparen

1. Liste für jede Person alle Verträge mit Anbieter, Vertragsinhaber, Vertragsart, Zertifizierungsstatus, Abschlussdatum, Förderregime und Beginn der Auszahlungsphase auf. Riester-Bestand und neue Verträge gehören in getrennte Zeilen.

2. Notiere für jedes Beitragsjahr die tatsächlichen Einzahlungen pro Vertrag. Prüfe die Einzahlungshöchstgrenze des jeweiligen Vertrags und die Annahme von Sonderzahlungen durch den Anbieter. Eine geplante Überweisung reicht nicht, wenn sie nicht dem richtigen Vertrag oder Beitragsjahr gutgeschrieben wird.

3. Bei Zulagenanträgen: Bestimme die gewünschten Verträge, ordne die Beiträge nach Höhe und prüfe bei mehr als zwei Verträgen, welche zwei nach § 89 EStG berücksichtigt werden. Berücksichtige persönliche Förderberechtigung und gegebenenfalls die Ehegatten- und Kinderregeln.

4. Prüfe den Sonderausgabenabzug getrennt und nur einmal je persönlicher Höchstgrenze. Lass dir bei Unsicherheit vom Anbieter erläutern, wie er Anträge über mehrere Verträge abwickelt; bei Übergangsrecht oder strittiger Förderberechtigung kann steuerliche Beratung erforderlich sein.

5. Bewahre Zahlungsbelege, Jahresbescheinigungen, Zulagenanträge, Vollmachten und Schriftwechsel je Vertrag auf. Bei einer Abweichung kannst du so nachvollziehen, welcher Anbieter welche Beiträge und Daten gemeldet hat.

Kurze Fragen zum Kapitel

Darf ich mehr als zwei Altersvorsorgeverträge haben?

§ 89 EStG begrenzt die Zulagenzahlung auf höchstens zwei Verträge je Beitragsjahr, wenn für mehr als zwei Verträge Zulage beantragt wird. Die Vorschrift begrenzt damit die geförderten Verträge, nicht ausdrücklich die Zahl der Verträge, die du besitzen darfst. Vertragsangebot, Zertifizierung und Bedingungen des Anbieters sind zusätzlich maßgeblich.

Kann ich für zwei Verträge Zulage erhalten?

Ja, § 89 EStG sieht eine Zulagenzuordnung zu mehreren Verträgen vor. Bei mehr als zwei Verträgen wird die Zulage nur für die zwei Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Förderberechtigung, Beitragszuordnung und Höhe müssen trotzdem für das jeweilige Beitragsjahr stimmen.

Gilt der Höchstbetrag von 6.840 Euro für alle Verträge zusammen?

Die Einzahlungshöchstgrenze von 6.840 Euro gilt je neuem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und ist kein gemeinsamer Gesamtbetrag für mehrere Verträge. Sie ist keine allgemeine Fördergrenze und nicht mit dem Sonderausgaben-Höchstbetrag gleichzusetzen. Bei mehreren Verträgen prüfst du zusätzlich die Zulagenregeln und den persönlichen Steuerhöchstbetrag.

Bekomme ich für jeden Vertrag einen eigenen Sonderausgaben-Höchstbetrag?

Nein. Der Höchstbetrag nach § 10a EStG wird nicht für jeden Vertrag neu gewährt. Mehrere Verträge erhöhen daher nicht automatisch den persönlichen steuerlichen Höchstbetrag; das Finanzamt prüft die tatsächliche Steuerwirkung im Rahmen der Günstigerprüfung.

Wechselt mein Riester-Vertrag 2027 automatisch in die neue Förderung?

Nein. Der Jahreswechsel allein stellt einen Riester-Bestandsvertrag nicht automatisch um. § 52 Absatz 50a EStG enthält Bestandsschutz- und Übergangsregeln sowie bestimmte Wechsel-Auslöser. Ein Neuabschluss überträgt außerdem nicht automatisch das Guthaben aus dem Altvertrag.

Quellen

Für die neue Produktwelt sind die verkündete Gesetzesfassung und die ab 2027 dokumentierten Normfassungen maßgeblich. Die BMF-FAQ ergänzt die Einordnung zur Einzahlungshöchstgrenze. Für konkrete Förderfälle sind zusätzlich Vertragsdatum, persönliche Berechtigung und Anbieterunterlagen zu prüfen.

Den Zulagenantrag und seine Fristen erklärt Kapitel 32; die Fördergrenze von 1.800 Euro und die Einzahlungshöchstgrenze von 6.840 Euro ordnet Kapitel 33 ein. Für mehrere Riester-Bestandsverträge und den Wechsel ins neue Förderrecht siehe Kapitel 117. Die Unterschiede der Vertragsmodelle behandelt Kapitel 129; zum Übertrag geht es in Kapitel 131.

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