Was ist beschlossen, was gilt ab wann und was fehlt noch?
Die Reform ist kein bloßer Entwurf mehr: Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, das Gesetz wurde verkündet. Trotzdem ist „beschlossen“ nicht dasselbe wie „alle Regeln gelten schon“ oder „jedes Produkt ist erhältlich“. Entscheidend sind das jeweilige Inkrafttretensdatum und der tatsächliche Umsetzungsstand.
Rechts- und Informationsstand: 26. Oktober 2026. Produktangebote und einzelne Umsetzungsdetails können sich bis und nach dem Start weiterentwickeln.
- 1. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 27. März 2026; der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu.
- 2. Verkündet wurde es am 29. Mai 2026; das Gesetz sieht gestaffelte Inkrafttretensdaten vor.
- 3. Neue Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden – nicht zwingend von jedem Anbieter gleichzeitig.
- 4. Ein öffentlich getragenes Standardangebot kann laut Deutscher Rentenversicherung später verfügbar werden.
Vier Zeitpunkte nicht verwechseln
Kabinettsbeschluss, Parlamentsbeschluss, Verkündung und Inkrafttreten bezeichnen verschiedene Stationen. Selbst wenn ein Gesetz bereits in Kraft ist, können einzelne Vorschriften erst später gelten. Der Produktstart wiederum sagt, ab wann Angebote möglich sind – nicht, wann jedes einzelne Produkt tatsächlich bereitsteht.
Die Reform ist Gesetz – so verlief das Verfahren
Der Regierungsentwurf wurde im Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Danach beriet das Parlament darüber; der Deutsche Bundestag beschloss das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026. Am 8. Mai 2026 stimmte der Bundesrat zu. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 29. Mai 2026 unter der Fundstelle BGBl. I 2026 Nr. 156.
Damit ist die Reform als Gesetz verabschiedet. Frühere Entwürfe, Pressemitteilungen und politische Ankündigungen erklären, wie es zur Reform kam, sind aber nicht automatisch der geltende Wortlaut. Für die verbindlichen Regeln ist die verkündete Gesetzesfassung einschließlich ihrer Übergangs- und Inkrafttretensvorschriften maßgeblich.
Inkrafttreten erfolgt gestaffelt
Die Schlussvorschrift des Gesetzes regelt das Inkrafttreten nicht als einen einzigen Stichtag für alle Bestimmungen. Grundsätzlich trat das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für ausdrücklich genannte Artikel gelten abweichende spätere Daten – darunter der 1. Januar 2027 und der 1. Januar 2028. Deshalb ist die Kurzform „das ganze Gesetz gilt ab 2027“ ungenau.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der 1. Januar 2027 dennoch ein zentraler Orientierungspunkt: Ab dann können Anbieter die neuen Altersvorsorgeprodukte anbieten. Artikel 14 benennt außerdem ausdrücklich Vorschriften, die erst am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Welche einzelne Rechtsänderung für einen konkreten Fall gilt, sollte anhand der jeweiligen Norm und ihres Inkrafttretens geprüft werden. Die Einordnung in diesem Kapitel ersetzt keine Prüfung eines konkreten Vertrags- oder Förderfalls.
Zeitstrahl: vom Entwurf bis zum möglichen Produktangebot
17. Dezember 2025
Kabinett beschließt den Regierungsentwurf
Das Bundeskabinett bringt den Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren ein.
27. März 2026
Beschluss des Deutschen Bundestages
Der Bundestag beschließt das Gesetz in geänderter Fassung.
8. Mai 2026
Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu.
29. Mai 2026
Verkündung im Bundesgesetzblatt
Der Gesetzestext wird als BGBl. I 2026 Nr. 156 veröffentlicht.
30. Mai 2026
Allgemeines Inkrafttreten
Grundsätzlich gilt das Gesetz ab dem Tag nach der Verkündung; Artikel 14 sieht ausdrücklich Ausnahmen mit späteren Startdaten vor.
1. Januar 2027
Zentraler Startpunkt der neuen Produktwelt
Neue Altersvorsorgeprodukte können ab diesem Tag angeboten werden. Die Anbieterverfügbarkeit ist nicht automatisch einheitlich.
„Ab 2027 verfügbar“ heißt nicht „am ersten Tag überall erhältlich“
Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass Anbieter die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 anbieten können. Das ist der Startpunkt der neuen Produktwelt, aber keine Garantie für einen gleichzeitigen Marktstart sämtlicher Anbieter oder Varianten. Ein Anbieter, der ein förderfähiges Produkt auf den Markt bringt, muss die konkreten Vertragsbedingungen und die erforderliche Zertifizierung beachten. Für ein konkretes Angebot zählen deshalb dessen tatsächlicher Start und die veröffentlichten Vertragsunterlagen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Standardprodukt, das Anbieter in ihrer Produktpalette vorsehen müssen, und einem möglichen Standardangebot in öffentlicher Trägerschaft. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die öffentliche Variante möglicherweise erst nach dem 1. Januar 2027 zur Verfügung steht. Wer auf dieses konkrete Angebot wartet, sollte den aktuellen offiziellen Umsetzungsstand prüfen und es nicht mit dem gesetzlichen Starttermin für neue Produkte gleichsetzen.
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt
Der Start der neuen Produktwelt beendet nicht automatisch bestehende Riester-Verträge. Nach den Informationen der Bundesregierung können vorhandene Verträge grundsätzlich weitergeführt werden; sie werden nicht allein durch den Reformstart gekündigt oder in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt. Die Bundesregierung erläutert außerdem, dass ab 2027 keine Neuverträge mehr nach dem alten Riester-Modell abgeschlossen werden können.
Ob ein Vertrag weitergeführt, beitragsfrei gestellt oder in ein neues Produkt gewechselt werden soll, ist eine individuelle Entscheidung. Bestandsschutz bedeutet nicht, dass alle Vertragsbedingungen unverändert bleiben oder ein Wechsel stets vorteilhaft ist. Die Einzelheiten zu Altverträgen und Wechselentscheidungen sind Gegenstand späterer Kapitel.
So prüfst du, ob eine Aussage noch aktuell ist
- Geltendes Recht: Suche die Regel im verkündeten Gesetz und beachte das dort genannte Inkrafttreten.
- Behördenauslegung und Ablauf: Prüfe die aktuellen Informationen von BMF, Bundesregierung und Deutscher Rentenversicherung. FAQ und Webseiten können aktualisiert werden.
- Konkretes Produkt: Vergleiche die Mitteilung des Anbieters mit den Vertragsunterlagen und dem tatsächlichen Startdatum.
- Entwurf und Ankündigung: Ordne Pressemitteilungen, Entwürfe und politische Zusagen als solche ein. Sie ersetzen keine Gesetzesnorm und sind kein Nachweis, dass ein Angebot bereits verfügbar ist.
Häufige Fragen zu Beschluss und Zeitplan
Ist die Reform bereits beschlossen oder noch ein Gesetzentwurf?
Sie ist beschlossen und verkündet. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, und die Verkündung erfolgte am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt.
Gelten alle neuen Regeln schon seit der Verkündung?
Nein. Das Gesetz sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten vor. Ein Teil gilt seit Ende Mai 2026, wichtige Vorschriften werden zum 1. Januar 2027 wirksam, weitere Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt. Für eine konkrete Regel ist das jeweilige Inkrafttretensdatum maßgeblich.
Kann ich ein neues Altersvorsorgeprodukt schon 2026 abschließen?
Die neuen Produkte können nach der BMF-Information ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das ist der gesetzliche Startpunkt für das Angebot, keine Zusage, dass jeder Anbieter an diesem Tag bereits jedes Produkt bereithält.
Wird das öffentliche Standardprodukt am 1. Januar 2027 verfügbar sein?
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass ein öffentlich getragenes Standardangebot möglicherweise erst nach dem 1. Januar 2027 zur Verfügung steht. Die Verfügbarkeit ist vom konkreten Umsetzungsstand abhängig.
Was passiert 2027 mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Verträge werden nicht automatisch gekündigt oder in ein neues Produkt umgewandelt. Sie können grundsätzlich weitergeführt werden. Welche Wechselmöglichkeiten und Folgen im Einzelfall gelten, ist eine gesonderte Frage.
- Die Reform ist beschlossen und im Mai 2026 verkündet worden.
- Das Gesetz hat ein gestaffeltes Inkrafttreten; nicht jede Vorschrift gilt zum selben Datum.
- Neue Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden; die tatsächliche Verfügbarkeit kann je Anbieter abweichen.
- Ein öffentlich getragenes Standardangebot kann später starten. Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt.
Für Rechtsdaten ist das verkündete Bundesgesetzblatt maßgeblich. Die Bundesregierung und das BMF erläutern den Produktstart; die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die Umsetzung und weist auf mögliche Verzögerungen beim öffentlichen Standardangebot hin. Behördeninformationen können aktualisiert werden.
- Altersvorsorgereformgesetz, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 Verkündeter Gesetzestext – insbesondere Inkrafttretensvorschrift
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge Beschlussdaten, Umsetzungs- und Produktstart
- BMF: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge Behördeninformation zum Produktstart
- BMF-FAQ: Projektplan zur Kontenverwaltung des öffentlichen Standardprodukts Umsetzungsstand des öffentlichen Angebots
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz Information zu Produktwelt, Bestandsverträgen und Umsetzung
- Deutscher Bundestag: Vorgang zum Altersvorsorgereformgesetz Parlamentarische Dokumentation
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