Riester-Vertrag vorhanden: was passiert ab 2027 automatisch?
Du hast bereits einen Riester-Vertrag und fragst dich, ob sich zum Jahreswechsel 2026/2027 etwas von selbst ändert? Die kurze Antwort: Allein durch den Start der neuen Altersvorsorgeprodukte wird dein Vertrag nicht automatisch gekündigt, in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt oder auf die neue Förderung umgestellt. Für bestimmte vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Verträge sieht das Übergangsrecht Bestandsschutz vor. Was für dich gilt, hängt aber auch vom Vertragsstatus, deiner Förderberechtigung und späteren Entscheidungen ab.
Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; neue Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Die konkreten Übergangsregeln für Bestandsverträge sind gesondert zu beachten.
- 1. Am 1. Januar 2027 werden Riester-Verträge nicht pauschal beendet oder in ein neues Produkt übertragen.
- 2. Für erfasste Bestandsverträge kann die bisherige Förderung grundsätzlich weiter gelten; persönliche Voraussetzungen und Antragspflichten bleiben relevant.
- 3. Die neue Produktwelt startet ab 2027, aber nicht jeder Anbieter muss jedes neue Produkt genau an diesem Tag verfügbar haben.
- 4. Ein Wechsel der Förderung, ein zusätzlicher Vertrag, eine Übertragung oder eine Kündigung sind aktive Entscheidungen mit jeweils eigenen Folgen.
Wichtig: Der 1. Januar 2027 ist kein automatischer Wechseltermin für deinen Riester-Vertrag. Bevor du einen neuen Vertrag abschließt oder eine Förderwahl erklärst, prüfe die Folgen für alle bestehenden Verträge.
Die kurze Antwort: Der Vertrag wechselt nicht von selbst
Wenn du am 31. Dezember 2026 einen Riester-Vertrag hast und nichts veranlasst, löst der bloße Jahreswechsel grundsätzlich weder eine Kündigung noch eine Auszahlung des Guthabens aus. Ebenso wenig wird dein vorhandenes Guthaben automatisch auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Das Altersvorsorgereformgesetz ordnet keinen allgemeinen Zwangsumstieg für alle Riester-Sparerinnen und -Sparer an.
Die Reform wurde 2026 verkündet. Neue Altersvorsorgeprodukte können von Anbietern ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Dieser Starttermin betrifft die neue Produktwelt; er ist kein automatischer Wechseltermin für deinen bestehenden Vertrag. Auch bedeutet „können angeboten werden“ nicht, dass jeder Anbieter schon am ersten Tag jedes Produkt bereithält.
Für bestimmte vor dem Stichtag abgeschlossene Verträge enthält § 52 Absatz 50a EStG eine Übergangsregel: Teile des bisherigen Förderrechts können für diese Bestandsverträge weiter angewendet werden. Die konkrete Einordnung hängt davon ab, ob dein Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ob du später eine andere Förderoption wählst oder einen weiteren Vertrag abschließt. „Bestandsschutz“ ist deshalb keine pauschale Zusage, dass sich bei jeder Person und jedem Vertrag niemals etwas ändern kann.
Was mit dem Vertrag und dem bisherigen Guthaben geschieht
Der Vertrag bleibt zunächst der Vertrag, den du abgeschlossen hast. Die Reform ändert nicht automatisch Anbieter, vereinbarte Anlage, Garantien, Kosten, Beitragshöhe, Einzugstermine oder die vorgesehene Auszahlungsform. Welche dieser Punkte sich nach den Vertragsbedingungen ändern lassen, ist eine andere Frage und muss mit dem Anbieter geklärt werden. Eine neue gesetzliche Produktoption ersetzt nicht von selbst deine alten Vertragsklauseln.
Das bereits angesparte Guthaben bleibt im bestehenden Vertrag gebunden. Es wird nicht automatisch in ein neues Depot investiert und nicht einfach frei ausgezahlt. Ob der Anbieter bestehende Einzahlungen wie vereinbart weiter einzieht und welche Mitteilungen oder Fristen gelten, richtet sich nach Vertrag, Zahlungsauftrag und Anbieterablauf. Die Reform selbst setzt weder deinen Beitrag herauf noch erteilt sie einen neuen Lastschriftauftrag.
Auch die Förderung wird nicht allein deshalb neu berechnet, weil das Kalenderjahr 2027 beginnt. Bei einem als Bestandsvertrag erfassten Riester-Vertrag kann grundsätzlich das bisherige Förderregime fortgeführt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Jahr automatisch die volle Zulage zusteht: Zulageberechtigung, erforderliche Eigenbeiträge, Kinder- und Ehegattenverhältnisse sowie Antrag oder Vollmacht sind weiterhin nach den für den Vertrag maßgeblichen Regeln zu prüfen.
Der Begriff „bisheriges Förderregime“ meint nicht nur eine alte Zulagenhöhe. Auch die bisherigen Regeln zur persönlichen Berechtigung, zum Mindesteigenbeitrag und zur steuerlichen Berücksichtigung sind für einen erfassten Altvertrag von den neuen Förderstufen zu unterscheiden. Ob die Bedingungen im einzelnen Beitragsjahr erfüllt sind, muss weiterhin geprüft werden; der Bestandsschutz ersetzt weder die Fördervoraussetzungen noch ein erforderliches Antragsverfahren. Die Details der alten Zulagenberechnung und ein Rechenbeispiel findest du in Kapitel 112.
Das gilt auch, wenn dein Vertrag bereits kurz vor der Auszahlungsphase steht oder Leistungen daraus begonnen haben. Der Start neuer Produkte ändert nicht automatisch den vereinbarten Auszahlungsbeginn oder die vereinbarte Auszahlungsform eines Altvertrags. Ob eine Änderung möglich ist, richtet sich nach Vertrag und Übergangsvorschriften und kann die Zustimmung des Anbieters erfordern. Die neue Produktwelt ist kein nachträgliches Standard-Update für die gesamte Vertragsgeneration.
Für Beiträge, die du im Beitragsjahr 2026 leistest, gelten die Regeln dieses Beitragsjahres. Die neuen Förderbeträge dürfen nicht rückwirkend auf 2026 übertragen werden. Für 2027 kommt es darauf an, ob dein Vertrag im bisherigen System bleibt oder ob du wirksam eine neue Förderoption wählst. Die Unterscheidung zwischen Vertragsjahr, Beitragsjahr und Förderregime verhindert, dass alte und neue Regeln vermischt werden.
Diese Änderungen musst du selbst veranlassen
Ohne deine Entscheidung gibt es keine allgemeine automatische Umwandlung in ein Altersvorsorgedepot, keinen pauschalen Anbieterwechsel und keine automatische Übertragung des Vertragswerts. Ebenso wenig bedeutet der Start der neuen Förderung, dass eine neue Zulage ohne Antrag und ohne Prüfung deiner Voraussetzungen auf jeden alten Vertrag gebucht wird.
Du kannst dich – je nach Vertrag und gesetzlicher Übergangsregel – mit dem bisherigen Riester-Vertrag und dessen bisheriger Förderung beschäftigen, eine Wahl der neuen Förderung prüfen oder einen neuen Altersvorsorgevertrag erwägen. Das sind keine gleichbedeutenden Schritte. Ein neuer Vertrag ist nicht dasselbe wie eine Übertragung des alten Guthabens; eine Förderwahl ist nicht automatisch eine Änderung sämtlicher Vertragsbedingungen; und eine Kündigung kann Förderfolgen auslösen.
Wichtig ist die Reihenfolge: Bevor du einen weiteren Vertrag unterschreibst oder eine Erklärung zur Förderung abgibst, lass dir schriftlich erläutern, wie sich das auf alle deine Altersvorsorgeverträge auswirkt. Übergangsregeln können die Förderbehandlung mehrerer Verträge einer Person einheitlich verknüpfen. Für Ehepaare gelten außerdem besondere Regeln, wenn ein unmittelbar berechtigter Ehegatte einen Bestandsvertrag hat und der andere einen neuen Vertrag nutzt. Daraus folgt nicht, dass jeder alte Vertrag automatisch jede neue Förderung im Haushalt ausschließt; die konkrete Vertrags- und Berechtigungskonstellation ist entscheidend.
Eine einmal getroffene Förderwahl kann nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Prüfe deshalb nicht nur die neue Zulagenhöhe, sondern auch Kosten, Anlage, Garantien, Auszahlungsregeln, Steuerfolgen und die Behandlung aller Verträge. Die Folgekapitel behandeln die Wege einzeln: den Altvertrag weiterführen, die neue Förderung wählen, Guthaben übertragen, parallel sparen oder kündigen.
Drei Alltagssituationen richtig einordnen
Mara spart monatlich in einen Riester-Vertrag und hat ein Lastschriftmandat eingerichtet. Sie unternimmt zum Jahreswechsel nichts. Die Reform selbst ändert weder ihre vereinbarte Rate noch wandelt sie den Vertrag in ein Depot um. Ob Abbuchungen und Beitragshöhe nach den konkreten Vertragsbedingungen weiterlaufen, prüft Mara in den Unterlagen oder mit ihrem Anbieter. Sie sollte nicht davon ausgehen, dass allein wegen 2027 eine neue Förderung oder ein neuer Beitrag eingetragen wird.
Jonas liest, dass neue Altersvorsorgedepots ab 2027 möglich sind, und eröffnet zusätzlich einen neuen Vertrag. Damit ist sein altes Guthaben nicht automatisch übertragen. Der zusätzliche Vertrag kann aber Fragen zur Förderzuordnung seiner übrigen Verträge auslösen. Jonas lässt sich vor der Unterschrift bestätigen, ob sein bestehender Vertrag als Bestandsvertrag behandelt wird und welche Erklärung für jeden Vertrag erforderlich wäre.
Ein Ehepaar hat jeweils einen eigenen Riester-Vertrag. Eine Person möchte in einem neuen Produkt sparen, die andere den bisherigen Vertrag behalten. Beide prüfen die Verträge gemeinsam: Wer ist unmittelbar oder mittelbar zulageberechtigt? Welcher Vertrag gilt als Bestandsvertrag? Welche Förderregel gilt ab 2027 für jeden Vertrag? Ein Informationsblatt nur für den neuen Vertrag beantwortet diese Haushaltsfragen nicht automatisch.
Was du vor dem Jahreswechsel prüfen kannst
Nimm zunächst die Vertragsunterlagen zur Hand: Abschlussdatum, Vertragsart, aktueller Beitrag, vereinbarte Auszahlungsform, Kosten, Garantien und Regeln für Beitragsänderungen oder Ruhendstellung. Das Abschlussdatum ist für die Übergangsregel wichtig, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob der Vertrag gesetzlich als Bestandsvertrag gilt.
Prüfe anschließend deine Förderunterlagen für 2026 und 2027. Kontrolliere, ob du unmittelbar oder mittelbar zulageberechtigt bist, ob sich Kinder- oder Ehegattenverhältnisse ändern und ob ein Dauerzulagenantrag vorliegt. Ein Dauerzulagenantrag ist keine Garantie für eine bestimmte Förderhöhe und sollte bei Änderungen der persönlichen Daten kontrolliert werden.
Wenn du mehrere Verträge hast oder einen neuen Vertrag erwägst, bitte den Anbieter um eine schriftliche Übersicht der Förderfolgen für alle Verträge – auch für die Verträge deines Ehegatten, soweit einschlägig. Frage ausdrücklich nach dem Zeitpunkt und der Wirkung einer Förderwahl, der Übertragung, einer Beitragsfreistellung und einer Kündigung. Vergleiche erst danach die alte und neue Förderung.
Du musst nicht allein wegen des 1. Januar 2027 übereilt kündigen oder wechseln. Gleichzeitig ist „Bestandsschutz“ kein Grund, den Vertrag ungeprüft weiterzuführen. Ob die bisherige Lösung zu deinem Sparziel passt, ist eine persönliche Entscheidung. Kapitel 112 erklärt die Fortführung unter bisherigen Regeln; weitere Kapitel der Altersvorsorgedepot-Bibel behandeln die Wechselwege und ihre Folgen.
Kurze Fragen zum Kapitel
Wird mein Riester-Vertrag am 1. Januar 2027 automatisch gekündigt?
Nein. Der Start der neuen Altersvorsorgeprodukte bewirkt keine pauschale Kündigung bestehender Riester-Verträge. Für erfasste Bestandsverträge sieht das Übergangsrecht eine Fortführung des bisherigen Förderrechts vor. Prüfe dennoch Vertragsstatus und persönliche Fördervoraussetzungen.
Wird mein Riester-Guthaben automatisch in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein. Eine Übertragung setzt einen gesonderten Schritt nach den gesetzlichen Regeln und Vertragsbedingungen voraus. Der bloße Start der neuen Produktwelt löst keine automatische Übertragung oder Auszahlung aus.
Bekomme ich ab 2027 automatisch die neue Förderung?
Nicht allein wegen des Jahreswechsels. Bei einem erfassten Riester-Bestandsvertrag kann die bisherige Förderung weitergelten. Eine Wahl der neuen Förderung und ein Neuvertrag sind gesondert zu prüfen; der Anspruch hängt außerdem von den persönlichen Voraussetzungen ab.
Muss ich meinen Vertrag ändern, wenn ich bei den bisherigen Regeln bleiben möchte?
Eine allgemeine Pflicht, den Vertrag wegen der Reform zu ändern, gibt es nicht. Kontrolliere aber weiterhin deine Beitrags- und Zulagenunterlagen und frage den Anbieter, wenn du eine Mitteilung erhältst oder Vertragsbedingungen nicht klar sind. Die Fortführung ist von einer Förderwahl oder einem neuen Vertrag zu unterscheiden.
Kann ich zusätzlich einen neuen Vertrag abschließen und den alten einfach unverändert lassen?
Nicht ohne vorherige Prüfung der Förderfolgen. Ein zusätzlicher Vertrag überträgt das alte Guthaben nicht automatisch, kann aber zusammen mit Übergangsregeln und der persönlichen oder ehelichen Förderkonstellation Auswirkungen auf die Förderung haben. Lass dir die Behandlung aller Verträge schriftlich bestätigen, bevor du unterschreibst.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet, aber die neuen Produkt- und Förderregeln gelten nach den jeweiligen Anwendungsbestimmungen ab 2027. Für deinen Vertrag sind Übergangsrecht, Förderstatus und Vertragsbedingungen maßgeblich; die folgenden Quellen ersetzen keine individuelle Vertragsprüfung.
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156
Amtliche Verkündung mit Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften; maßgeblich für den gesetzlichen Rechtsrahmen.
- § 52 EStG ab 1. Januar 2027 – Anwendungsvorschriften
Amtlich dokumentierte Gesetzesfassung mit Übergangsregelung für Bestandsverträge nach Absatz 50a.
- § 90 EStG ab 1. Januar 2027 – Festsetzung der Zulage
Amtlich dokumentierte Zukunftsfassung; enthält unter anderem eine besondere Regel zur mittelbaren Berechtigung bei einem Bestandsvertrag des unmittelbar berechtigten Ehegatten.
- BMF-FAQ: bestehenden Riester-Vertrag behalten oder wechseln
Amtliche Verbraucherinformation zu Bestandsschutz und Wechselmöglichkeiten.
- BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
Amtliche FAQ; nennt den 1. Januar 2027 als frühesten Angebotsstart neuer Produkte und unterscheidet den Produktstart von individuellen Vertragsentscheidungen.
Wie ein Altvertrag unter bisherigen Regeln fortgeführt werden kann, erklärt Kapitel 112. Weitere Informationen zur Reform findest du in der Übersicht von Teil XV. Kapitel 90 behandelt den Auszahlungsbeginn in der neuen Produktwelt.
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