🚀 Neu: Discord-Community für Finanz.Guide – Melde dich an und erhalte den Einladungslink! Live-Q&A jeden ersten Dienstag
Teil XIV · Kapitel 109 9 Minuten Lesezeit

Tod während einer Leibrente: Rentengarantiezeit und Ende der Zahlung

Eine lebenslange Leibrente zahlt grundsätzlich so lange, wie die versicherte Person lebt. Stirbt sie, endet die laufende Zahlung normalerweise mit dem Tod. Eine vereinbarte Rentengarantiezeit kann die Zahlungen für einen festgelegten Mindestzeitraum sichern. Das bedeutet jedoch weder, dass ein persönliches Restkapital zurückgezahlt wird, noch dass automatisch alle Erben anspruchsberechtigt sind. Entscheidend sind das für den Vertrag geltende Recht, die Auszahlungsform und die konkrete Regelung zu Begünstigten und Zahlungsweise.

Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Die neue Produktwelt ist auf den Start ab 1. Januar 2027 ausgerichtet. Für ältere Verträge gelten die jeweiligen Vertrags- und Übergangsregeln.

In 20 Sekunden verstanden
  • 1. Ohne vereinbarte Rentengarantiezeit oder andere vertragliche Todesfallleistung endet die Leibrente grundsätzlich mit dem Tod der versicherten Person.
  • 2. Für die ab 2027 geltende neue Produktwelt erlaubt § 1 AltZertG bei einer lebenslangen Leibrente eine Mindestauszahlungsdauer von zehn oder zwanzig Jahren. Das ist eine Option, keine automatisch enthaltene Leistung.
  • 3. Stirbt die rentenberechtigte Person innerhalb der Garantiezeit, kann die vertragliche Mindestzahlungsdauer für die verbleibende Zeit weiterwirken. Wer die Leistung erhält und wie sie ausgezahlt wird, steht im Vertrag.
  • 4. Die Garantie betrifft eine vereinbarte Rentenzahlung, nicht die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals. Für ältere Riester-Verträge gelten deren Vertragsbedingungen und Übergangsregeln.

Wichtig: Eine Rentengarantiezeit sichert eine vertragliche Mindestdauer der Rentenzahlung. Sie ist keine Rückzahlungsgarantie für das angesparte Kapital und legt nicht allein fest, wer die Zahlungen erhält.

Die kurze Antwort: Die Leibrente ist nicht automatisch vererbbar

Eine lebenslange Leibrente ist eine Zahlung auf Lebenszeit, keine Zusage, dass das angesparte Kapital in jedem Fall an Angehörige zurückfließt. Wird das Kapital bei Beginn der Auszahlungsphase vollständig in eine Leibrente umgewandelt, gibt es danach nicht zwingend ein individuell verfügbares Depotguthaben, das sich am Todestag einfach an die Erben auszahlen ließe. Die laufende Rentenverpflichtung und das Risiko, länger als erwartet zu leben, richten sich nach dem Rentenvertrag.

Ist keine Rentengarantiezeit vereinbart und enthält der Vertrag keine andere Todesfallregel, endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod der versicherten Person. Eine Rentengarantiezeit verändert diesen Fall: Sie sichert eine vertragliche Mindestdauer der Rentenzahlungen. Stirbt die rentenberechtigte Person davor, können Zahlungen für den noch offenen Teil der vereinbarten Zeit an eine vertraglich bestimmte Person weitergehen. Welche Person und welche Abwicklungsform gelten, darf nicht allein aus dem Begriff „Garantie“ abgeleitet werden.

Die häufige Frage „Wie viel von meinem Kapital bekommen meine Erben zurück?“ passt deshalb nicht ohne Weiteres zu einer Leibrente. Sinnvoller sind zwei getrennte Fragen: Welche Rentenzahlung ist für welchen Zeitraum vertraglich zugesagt, und wer darf sie nach dem Tod erhalten? Der Vertrag kann diese Fragen unterschiedlich beantworten. Ein Testament ersetzt eine im Rentenvertrag festgelegte Begünstigung nicht automatisch.

Was eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit absichert

Für die neue Produktwelt sieht § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b AltZertG bei einer lebenslangen Leibrente eine Mindestauszahlungsdauer von zehn oder zwanzig Jahren vor. Das Altersvorsorgereformgesetz ist am 3. November 2026 bereits verkündet, die neuen Produktregeln treten aber im Wesentlichen erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Die gesetzliche Möglichkeit bedeutet nicht, dass jeder Vertrag eine Garantiezeit enthalten muss: Sie muss im konkreten Angebot beziehungsweise Vertrag vorgesehen sein.

Die Frist knüpft an den Beginn der Auszahlungsphase an, nicht an den Abschluss des Sparvertrags oder den Zeitpunkt, an dem Beiträge eingezahlt wurden. Bei einer zehnjährigen Garantiezeit ist die Mindestdauer daher zehn Jahre ab dem vertraglichen Start der Leibrentenzahlung; bei der zwanzigjährigen Option entsprechend zwanzig Jahre. Maßgeblich sind der im Vertrag festgelegte Rentenbeginn und die Regeln für den konkreten Zahlungszeitraum.

Eine Rentengarantiezeit ist keine Kapitalgarantie. Sie verspricht weder die Rückzahlung aller Beiträge noch eines bestimmten Restbetrags. Sie sichert auch nicht automatisch eine gleichbleibende Zahlung an jede beliebige Person. Was im Todesfall weitergezahlt wird, an wen, in welcher Höhe und in welcher Form, muss sich aus den Vertragsunterlagen ergeben. Eine Mindestzahlungsdauer darf außerdem nicht mit der lebenslangen Dauer der Leibrente verwechselt werden: Überlebt die versicherte Person die Garantiezeit, läuft die Leibrente nach den Vertragsregeln weiter, solange sie lebt.

Eine längere Garantiezeit kann sich auf die Höhe der anfänglichen Monatsrente auswirken, weil der Anbieter eine längere Mindestzahlungsdauer einkalkuliert. Wie groß der Unterschied ist, legt das Gesetz nicht als festen Prozentsatz fest. Vergleiche deshalb nur schriftliche Angebote mit gleicher Ausgangssumme, gleichem Rentenbeginn und klar ausgewiesener Garantieoption. Prüfe getrennt, welche Beträge garantiert sind und ob die Rente darüber hinaus steigen oder variabel ausgestaltet sein kann.

Ein Rechenbeispiel: Was kann nach dem Todesfall noch gezahlt werden?

Angenommen, ein Vertrag sieht eine zwanzigjährige Rentengarantiezeit vor. Die versicherte Person erhält eine monatliche Rente von 500 Euro und stirbt, nachdem sieben volle Jahre der Garantiezeit vergangen sind. Unter der vereinfachenden Annahme, dass die vertraglich garantierte Monatsleistung von 500 Euro unverändert für die restlichen dreizehn Jahre fortgezahlt wird, wären rechnerisch noch 13 × 12 = 156 Monatszahlungen offen. 156 × 500 Euro ergeben 78.000 Euro an nominalen Zahlungen über diesen Zeitraum.

Die 78.000 Euro sind ein Rechenbeispiel, keine Zusage über den konkreten Vertrag und kein „Restkapital“, das automatisch sofort ausgezahlt wird. Es unterstellt volle Jahre, monatliche Zahlungen in gleichbleibender Höhe und eine Fortsetzung genau dieser Zahlung. Vertragsbedingungen können den Beginn und die Fälligkeit der Raten, die Bezugsberechtigung, mögliche Anpassungen und die Abwicklung im Todesfall näher bestimmen. Ein rechnerischer Gesamtbetrag zukünftiger Raten ist außerdem nicht dasselbe wie ein heutiger Auszahlungsbetrag.

Stirbt dieselbe Person erst nach Ablauf der zwanzigjährigen Garantiezeit, sind aus dieser Mindestzahlungsdauer keine weiteren Raten mehr offen. Die Leibrente endet mit dem Tod, wenn der Vertrag keine andere Leistung vorsieht. Ohne Rentengarantiezeit oder eine sonstige Todesfallklausel würden auch die nach dem Tod noch gedachten Raten aus diesem Beispiel nicht automatisch geschuldet. Ein Vergleich der zehn- und zwanzigjährigen Option darf die Monatsrenten nicht einfach gleichsetzen: Ein Anbieter kann für längere Absicherung einen niedrigeren anfänglichen Zahlbetrag kalkulieren.

Wer erhält die verbleibenden Zahlungen?

Die Rentengarantiezeit beantwortet nicht allein die Frage, wer nach dem Tod Geld bekommt. Lies im Vertrag nach, ob eine konkrete Person als empfangsberechtigt benannt werden kann, ob eine gesetzliche Hinterbliebenenregel gilt und ob die Zahlungen unmittelbar an diese Person oder an den Nachlass gehen. Auch die Frage, ob das Bezugsrecht widerrufen oder geändert werden kann, sollte aus den Unterlagen hervorgehen. Eine frühere Benennung kann durch spätere Vertragsänderungen überholt sein.

Das AltZertG enthält Vorgaben für die zulässigen Leistungen und eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen. Daraus folgt aber nicht, dass jede Person, die im Testament erwähnt wird, automatisch eine Rentenzahlung beanspruchen kann. Umgekehrt ist eine vertraglich begünstigte Person nicht in jedem Fall mit einer Erbin oder einem Erben gleichzusetzen. Bei unklaren Formulierungen sollten Hinterbliebene den Anbieter schriftlich nach dem konkreten Anspruch, der zugrunde liegenden Klausel und dem vorgesehenen Zahlungsweg fragen.

Prüfe außerdem, ob der Todesfall vor oder nach Beginn der Rentenzahlung eintritt. Eine Rentengarantiezeit während der Leibrentenphase ist keine allgemeine Todesfallversicherung für die Ansparphase. Was mit gefördertem Vermögen vor dem Rentenbeginn und mit einem möglichen Anspruch von Ehegatten geschieht, behandeln die Kapitel 106 und 107. Kapitel 108 grenzt den Tod während eines Auszahlplans ab, bei dem noch nicht ausgezahlte Vermögenswerte eine andere Rolle spielen können.

Leibrente, Auszahlplan und 80/20-Variante nicht vermischen

Bei einer vollständigen Verrentung wird das für die lebenslange Rente vorgesehene Kapital nach den Vertragsregeln in einen Anspruch auf laufende Rentenzahlungen umgewandelt. Daraus lässt sich nicht ohne Vertragsgrundlage ein jederzeit abrufbares Restguthaben ableiten. Die Rentengarantiezeit bezieht sich auf den garantierten Zeitraum der Rentenzahlung, nicht auf den hypothetischen Kontostand, der bei einer anderen Anlageform am selben Tag vorhanden wäre.

In der neuen Produktwelt kann außerdem eine 80/20-Auszahlvariante gewählt werden: Ein Teil des Kapitals wird in eine lebenslange Leibrente umgewandelt, während der verbleibende Teil gesondert angelegt wird und veränderliche lebenslange Zahlungen finanzieren kann. Eine Garantiezeit für die Leibrente sagt nicht automatisch aus, was mit diesem separat angelegten Anteil im Todesfall geschieht. Lass dir beide Bestandteile und ihre Todesfallregelungen getrennt erklären. Kapitel 92 beschreibt die Leibrentenmodelle und die Trennung von garantierter und veränderlicher Leistung.

Ein Auszahlplan ist wiederum eine andere Leistungsform. Er zahlt das Vertragsvermögen nach einem vereinbarten Plan in Raten aus und muss nicht lebenslang laufen. Im Todesfall können dabei noch vorhandene Vermögenswerte und bereits entstandene Zahlungsansprüche zu prüfen sein. Die für die Leibrente vorgesehene zehn- oder zwanzigjährige Mindestauszahlungsdauer lässt sich nicht pauschal auf einen Auszahlplan übertragen; die Regeln und Vertragsklauseln müssen zur jeweiligen Auszahlform passen.

Rechtsstand 2026/2027 und ältere Riester-Verträge

Rechtsstand dieses Kapitels ist der 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde bereits verkündet, aber die neue Produktwelt und die beschriebenen Regeln der Rentengarantiezeit sind erst ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden. Bis zum Inkrafttreten darf die ab 2027 geltende Gesetzesfassung nicht so dargestellt werden, als gelte sie schon für alle Verträge im Jahr 2026.

Ein bestehender Riester-Vertrag wird nicht allein durch die Reform automatisch in einen neuen Altersvorsorgevertrag umgewandelt. Für einen Altvertrag sind unter anderem Abschlussdatum, vereinbarte Auszahlungsform, die bei Abschluss maßgeblichen Bedingungen und die einschlägigen Übergangsregeln zu prüfen. Ein älterer Vertrag kann eigene Regelungen zur Rentengarantiezeit oder zur Todesfallleistung haben. Die ab 2027 zulässige zehn- oder zwanzigjährige Option ist deshalb keine pauschale Beschreibung aller Riester-Renten.

Auch ein bereits begonnener Rentenbezug ist getrennt zu betrachten. Prüfe nicht nur eine aktuelle Produktbeschreibung oder Werbeaussage, sondern die Vertragsurkunde, Nachträge und die zuletzt bestätigte Bezugsrechtsregelung. Wenn Anbieterunterlagen und Vertragsbedingungen widersprüchlich wirken, bitte um eine schriftliche Erklärung, welche Regel für den konkreten Vertrag und den konkreten Todesfall gilt.

Diese Fragen solltest du vor der Wahl schriftlich klären

Bitte den Anbieter um zwei vergleichbare Berechnungen: eine ohne Rentengarantiezeit und eine mit zehn beziehungsweise zwanzig Jahren, soweit diese Option angeboten wird. Frage nach der garantierten Monatsrente, dem Rentenbeginn, dem Beginn und Ende des Garantiezeitraums sowie danach, ob sich die Garantie auf die gesamte Leibrente oder nur auf einen bestimmten Leistungsteil bezieht. Nicht garantierte Überschüsse oder variable Komponenten sollten separat ausgewiesen werden.

Lass dir außerdem erklären, wer bei einem Tod innerhalb der Garantiezeit die Leistung erhält und ob die Raten fortgesetzt oder nach einer anderen vertraglich vorgesehenen Methode abgewickelt werden. Frage, ob und wie du die begünstigte Person später ändern kannst, was bei deren vorherigem Tod gilt und welche Nachweise der Anbieter verlangt. Bei einer 80/20-Variante müssen die Regeln für den verrenteten Anteil und den separat angelegten Anteil einzeln beantwortet werden.

Vergleiche danach die Kosten und Folgen nicht nur anhand der ersten Monatsrate. Relevant sind auch die Dauer des Schutzes, mögliche Änderungen der Zahlung, die Behandlung nach Ende der Garantiezeit sowie die steuerliche Bescheinigung für eine Person, die nach dem Tod weiter Zahlungen erhält. Einkommensteuer ist von einer möglichen Rückzahlung der Förderung und von einer erbrechtlichen Frage zu unterscheiden. § 22 EStG enthält Regeln zur Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen; die konkrete Behandlung hängt von Leistungsart, Förderstatus und Empfänger ab. Eine individuelle Nettozusage lässt sich aus der Garantiezeit allein nicht berechnen.

Kurze Fragen zum Kapitel

Endet eine lebenslange Leibrente immer mit dem Tod?

Grundsätzlich endet die Zahlung mit dem Tod der versicherten Person. Eine vereinbarte Rentengarantiezeit oder eine andere vertragliche Todesfallleistung kann Zahlungen für eine verbleibende Mindestdauer vorsehen.

Sind zehn oder zwanzig Jahre Rentengarantie automatisch enthalten?

Nein. Für die ab 2027 geltende neue Produktwelt erlaubt § 1 AltZertG bei einer lebenslangen Leibrente eine Mindestauszahlungsdauer von zehn oder zwanzig Jahren. Ob und welche Option ein konkreter Vertrag enthält, steht im Angebot und in den Vertragsbedingungen.

Bekommen die Erben bei einer Garantiezeit das Restkapital ausgezahlt?

Nicht automatisch. Die Garantiezeit betrifft eine vereinbarte Mindestdauer der Rentenzahlung und ist keine Zusage, das eingezahlte Kapital oder einen rechnerischen Restbetrag zurückzuzahlen. Begünstigte und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Vertrag.

Was geschieht, wenn der Tod erst nach der Garantiezeit eintritt?

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestzahlungsdauer entstehen aus der Rentengarantiezeit keine weiteren Zahlungen. Die lebenslange Rente endet grundsätzlich mit dem Tod, sofern der Vertrag keine andere Leistung vorsieht.

Gilt die zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantie auch für alte Riester-Verträge?

Nicht pauschal. Für ältere Riester-Verträge sind deren Vertragsbedingungen, Abschlusszeitpunkt und Übergangsregeln maßgeblich. Die neue Produktwelt gilt im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2027 und stellt Altverträge nicht automatisch um.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die ab 2027 geltenden Produktregeln sind vom am 3. November 2026 noch maßgeblichen Recht und von den Vertragsbedingungen älterer Produkte zu unterscheiden. Die Gesetzestexte legen den Rahmen fest; die konkrete Rentenhöhe und Begünstigung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und Vertrag.

Die Leistungsformen und die 80/20-Variante erklärt Kapitel 92. Den Unterschied zwischen Leibrente und Auszahlplan ordnet Kapitel 94 ein; zum Todesfall im Auszahlplan siehe Kapitel 108. Die Besteuerung nach Auszahlform behandelt Kapitel 102. Zur Übersicht von Teil XIV.

Weiterlesen

Artikel teilen

Wichtiger Hinweis

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen, Artikel und Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Anlageberatung, Anlageempfehlung, Steuerberatung oder Rechtsberatung im Sinne des § 34f bzw. § 34h GewO dar und ersetzen diese nicht. Die dargestellten Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen und historischen Durchschnittswerten. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Alle Angaben ohne Gewähr.