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Teil XII · Kapitel 94 12 Minuten Lesezeit

Leibrente oder Auszahlplan: welche Risiken trägst du jeweils?

Leibrente und Auszahlplan verteilen Risiken unterschiedlich – keine Form beseitigt sie alle. Eine lebenslange Leibrente schützt vor dem Risiko, länger zu leben als das eigene Kapital reichen würde. Beim Auszahlplan bestimmen Raten, Kapitalentwicklung und Vertragsregeln, wie weit das Vermögen trägt; in der neuen Produktwelt gehört eine anschließende Teilkapitalverrentung spätestens ab dem 85. Lebensjahr dazu. Inflation, Vertragskosten und die Frage, was Hinterbliebene erhalten, bleiben gesondert zu prüfen. Dieses Kapitel vergleicht die Risiken mit Rechtsstand 3. November 2026.

Rechts- und Informationsstand: 3. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neuen Regeln der Produktwelt gelten im Wesentlichen ab 1. Januar 2027. Bestehende Riester-Verträge wechseln nicht automatisch in dieses Modell.

In 20 Sekunden verstanden
  • 1. Eine echte lebenslange Leibrente deckt das persönliche Langlebigkeitsrisiko für den verrenteten Anteil ab: Die vertragliche Zahlung endet nicht an einem vorher festgelegten Auszahlungsdatum.
  • 2. Beim Auszahlplan hängen die Ratenphase und ihr Ergebnis vom Vertrag ab. In der neuen Produktwelt ist eine anschließende Teilkapitalverrentung spätestens ab dem 85. Lebensjahr vorgesehen – nicht automatisch eine Vollverrentung des gesamten Restkapitals.
  • 3. Beim 80/20-Modell der Leibrente werden 80 Prozent in eine lebenslange Leibrente umgewandelt; der übrige Anteil wird auf Rechnung und Risiko der Vertragsinhaberin oder des Vertragsinhabers angelegt und finanziert variable lebenslange Auszahlungen.
  • 4. Eine gleichbleibende oder steigende Nominalleistung ist keine Kaufkraftgarantie. Bei einem Auszahlplan können Kapitalmarktverlauf und Entnahmen die Entwicklung des noch angelegten Vermögens beeinflussen.
  • 5. Vererbbarkeit, Rentengarantiezeit, Hinterbliebenenleistung, Kosten und garantierte Beträge hängen von Modell und Vertrag ab. Vergleiche deshalb vollständige Zahlungs- und Todesfallszenarien statt nur die erste Monatsrate.

Wichtig: Der Auszahlplan ist in der neuen Produktwelt nicht einfach eine lebenslange Leibrente unter anderem Namen. Er verbindet eine Ratenphase mit einer späteren Teilkapitalverrentung; die Risiken und die Höhe der Leistungen hängen vom Vertrag ab.

Zuerst die Modelle trennen: was das Gesetz ab 2027 vorsieht

Eine lebenslange Leibrente ist eine Zahlung, die nach den Vertragsbedingungen so lange weiterläuft, wie die versicherte Person lebt. Ein Auszahlplan verteilt Vermögen dagegen zunächst in Raten über einen vorgesehenen Zeitraum. Das sind keine austauschbaren Begriffe: Sie bestimmen, wer das Risiko einer längeren Lebensdauer und die Entwicklung eines noch nicht ausgezahlten Kapitalanteils trägt.

Für die neue Produktwelt erlaubt § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a AltZertG ab 1. Januar 2027 eine lebenslange Leibrente oder Raten im Rahmen eines Auszahlplans mit anschließender Teilkapitalverrentung, die spätestens ab dem 85. Lebensjahr beginnen muss. Das bedeutet nicht, dass jeder Auszahlplan am 85. Geburtstag endet oder dass dann automatisch das ganze Restkapital verrentet wird. Höhe, Beginn und Zusammensetzung der Leistungen müssen aus dem konkreten Angebot hervorgehen.

Auch bei der Leibrente gibt es verschiedene Ausgestaltungen. Neben der vollständigen Verrentung ist eine 80/20-Variante vorgesehen: 80 Prozent des maßgeblichen Kapitals werden lebenslang verrentet; der verbleibende Anteil wird auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners angelegt und soll variable lebenslange Auszahlungen ermöglichen. Kapitel 92 erklärt diese Modelle, Kapitel 93 den Auszahlplan im Einzelnen. Der Vergleich hier konzentriert sich darauf, wie sich die Risiken zwischen ihnen verteilen.

Das Gesetz setzt für die neue Produktwelt Vorgaben an die Leistungen, aber keinen einheitlichen Eurobetrag pro Kapitalbetrag und keine Zusage einer bestimmten realen Kaufkraft. Ebenso wenig darf aus den neuen Regeln geschlossen werden, dass ein bereits bestehender Riester-Vertrag automatisch dieselbe Auszahlungsform erhält. Für Altverträge gelten ihre jeweilige Rechtslage, Übergangsvorschriften und Vertragsbedingungen.

Langlebigkeitsrisiko: Leibrente schützt gezielter

Das Langlebigkeitsrisiko ist das Risiko, länger zu leben als die eigene Altersvorsorge bei einer selbst festgelegten Entnahmedauer reicht. Bei einer vertraglich zugesagten lebenslangen Leibrente trägt der Anbieter dieses Risiko für den verrenteten Anteil: Die vereinbarte lebenslange Zahlung läuft auch dann weiter, wenn die Person deutlich älter wird als bei der Kalkulation angenommen. Genau diese Absicherung ist der wichtigste Unterschied zu einem zeitlich begrenzten Kapitalverzehr.

Beim Auszahlplan bestimmen die Ratenphase, die Kapitalentwicklung und die vereinbarte spätere Teilkapitalverrentung, wie viel Einkommen aus den einzelnen Bestandteilen kommt. Die gesetzlich vorgesehene Teilkapitalverrentung spätestens ab 85 schafft eine lebenslange Komponente, aber sie ist nicht gleichbedeutend mit einer Leibrente des gesamten Kapitals ab Beginn der Auszahlungsphase. Reicht die Höhe des verrenteten Anteils später nicht für den persönlichen Bedarf, bleibt eine Versorgungslücke möglich.

Die 80/20-Leibrente teilt das Risiko ebenfalls auf: Die 80-prozentige Basis wird lebenslang gezahlt; für die zusätzlichen lebenslangen Auszahlungen aus dem angelegten Restkapital trägt die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber das Anlagerisiko. Frage daher nach der garantierten Basisrente und der Art, wie der variable Anteil berechnet und ausgezahlt wird. Ein Begriff wie „lebenslang“ sagt allein noch nicht, dass jeder Teil der Gesamtzahlung gleich hoch oder garantiert ist.

Kapitalmarkt und Entnahmen: welches Vermögen bleibt im Risiko?

Bei einer vollständigen Leibrente wird das für die Rente eingesetzte Kapital in eine vertragliche lebenslange Leistung umgewandelt. Du bist dann nicht mehr dafür verantwortlich, aus diesem verrenteten Kapital selbst jeden Monat Anteile zu verkaufen. Dafür kannst du nicht ohne Weiteres über ein frei verfügbares Restdepot verfügen; die konkrete Möglichkeit zur Kapitalauszahlung oder zu Zusatzoptionen richtet sich nach Gesetz und Vertrag.

Bei einem Auszahlplan kann Kapital, das noch nicht ausgezahlt oder verrentet wurde, weiter angelegt sein. Ob und wie dessen Wert schwankt, welche Anlage gewählt wird und wie die Raten darauf reagieren, hängt vom jeweiligen Produkt ab. Eine gesetzlich zulässige Auszahlungsform ist nicht automatisch ein Schutz vor Kursverlusten. Prüfe im Angebot, ob Raten garantiert, prognostiziert oder von einer Kapitalentwicklung abhängig sind und welche Kosten vom Vertragsvermögen abgehen.

Wenn während eines Kursrückgangs weiter Raten aus einem angelegten Vermögen entnommen werden, müssen bei gleichem Zahlbetrag gegebenenfalls mehr Anteile verkauft werden. Dadurch kann weniger Kapital an einer späteren Erholung teilnehmen. Dieser Reihenfolgeeffekt ist besonders relevant, wenn das Vertragsmodell tatsächlich investiertes Restvermögen und Entnahmen verbindet; er ist keine pauschale Aussage über jeden Auszahlplan. Lass dir deshalb nicht nur eine Durchschnittsrendite, sondern den Verlauf in ungünstigen und günstigen Szenarien zeigen.

Auch bei einer Leibrente sind nicht alle Risiken verschwunden. Maßgeblich sind die zugesagte garantierte Leistung, mögliche Überschüsse oder variable Bestandteile, Vertragskosten und die Leistungsfähigkeit des Anbieters. Bei einem Garantieprodukt ist außerdem zu unterscheiden, worauf eine Garantie bezogen ist: Eine Kapitalgarantie zum Auszahlungsbeginn ist weder eine Inflationsgarantie noch automatisch eine Garantie für eine bestimmte lebenslange Monatsrente.

Planbarkeit und Inflation: nominal ist nicht real

Eine lebenslange Rente bietet vor allem Planbarkeit der Zahlungsdauer. Bei einer festen, vertraglich zugesagten Monatsleistung lässt sich die Zahlung leichter in ein monatliches Budget einordnen. Das sagt aber nicht, ob die Rente für Miete, Pflege, Gesundheit und andere Ausgaben ausreicht. Ein Auszahlplan kann zu Beginn andere Raten oder mehr Spielraum bieten; wie flexibel du tatsächlich bist, entscheidet der Vertrag.

Beide Modelle sind dem Inflationsrisiko ausgesetzt, wenn die Auszahlung nicht entsprechend mit den Preisen steigt. Eine nominal gleichbleibende Zahlung kauft im Laufe der Zeit weniger. Auch eine gesetzlich zulässige gleichbleibende oder steigende Leistung ist nicht automatisch an einen Verbraucherpreisindex gekoppelt und muss die Inflation nicht vollständig ausgleichen.

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied sichtbar: Bei einer monatlichen Zahlung von 1.000 Euro und einer rein angenommenen Inflation von 2 Prozent pro Jahr entspräche die Kaufkraft nach 20 Jahren ungefähr 673 Euro in heutigen Preisen. Die Rechnung lautet 1.000 / 1,02 hoch 20. Die 2 Prozent sind hier nur eine Rechenannahme, keine Prognose und keine Aussage über die tatsächliche Inflation oder eine Vertragssteigerung.

Vergleiche bei Angeboten deshalb den gesamten Verlauf: garantierter Betrag zu Beginn, spätere Steigerungen oder variable Bestandteile, erwartete Raten nach Kosten sowie die Kaufkraft in einem eigenen Inflationsszenario. Bei Modellrechnungen sind Annahmen keine Zusagen. Stelle außerdem sicher, dass du Bruttoleistungen nicht mit dem verfügbaren Nettobetrag verwechselst; Steuern und mögliche Sozialabgaben hängen von deinem Einzelfall ab.

Todesfall und Vererbbarkeit: die Vertragsphase entscheidet

Eine lebenslange Leibrente ist nicht automatisch vererbbar. Ohne vereinbarte Hinterbliebenenleistung enden die Zahlungen grundsätzlich mit dem Tod der versicherten Person. Für die neue Produktwelt kann bei einer Leibrente eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart werden. Sie sichert eine Mindestzahlungsdauer nach Maßgabe des Vertrags, aber keine Rückzahlung des gesamten eingezahlten Kapitals. Eine Garantiezeit kann zudem die eigene Rentenhöhe beeinflussen.

Beim Auszahlplan kann ein noch vorhandenes Vertragsguthaben im Todesfall anders behandelt werden als eine bereits begonnene Leibrente. Ob ein Restbetrag an Hinterbliebene übertragen wird, wer begünstigt werden kann und welche Voraussetzungen gelten, ergibt sich aus den Vertrags- und Förderregeln. Aus der Bezeichnung „Auszahlplan“ folgt keine pauschale Vererbungsgarantie.

Besonders wichtig ist der Übergang um das 85. Lebensjahr: Frage, was bei einem Todesfall vor Beginn der Teilkapitalverrentung geschieht, welcher Betrag dann noch im Plan liegt und welche Leistung nach der Verrentung an Hinterbliebene möglich ist. Vergleiche konkrete Fälle – etwa einen Todesfall kurz nach Auszahlungsbeginn, während der Ratenphase und nach dem Beginn der lebenslangen Teilrente. Die BMF-FAQ erläutert die grundsätzlichen Vererbungsmöglichkeiten, ersetzt aber nicht die Prüfung deiner Vertragsklauseln.

Beispiel ohne erfundene Rentenfaktoren

Angenommen, zu Beginn der Auszahlungsphase stehen 100.000 Euro zur Verfügung und es wird keine Kapitalauszahlung zu Beginn gewählt. Bei einer vollständigen Leibrente wird das Kapital in eine vertragliche lebenslange Monatsleistung umgewandelt. Wie hoch sie ist, kann nur das konkrete Angebot beantworten. Lebt die Person länger als erwartet, endet die vereinbarte Leibrente nicht an einem vorher festgelegten Alter.

Bei einem Auszahlplan werden die Zahlungen zunächst nach dem vereinbarten Plan geleistet. Die Höhe und die Entwicklung des noch vorhandenen Kapitals hängen vom Vertragsmodell und gegebenenfalls von der Anlage ab. Spätestens ab 85 muss die gesetzlich vorgesehene Teilkapitalverrentung beginnen. Der konkrete verrentete Anteil und die dadurch entstehende Monatsleistung lassen sich ohne Produktbedingungen und Angebot nicht seriös aus den 100.000 Euro errechnen.

Stirbt die Person während der Ratenphase, kann ein noch vorhandener Vertragswert je nach Bedingungen für Hinterbliebene relevant sein. Stirbt sie nach Beginn einer lebenslangen Rente, hängt eine Fortzahlung von Garantiezeit oder Hinterbliebenenleistung ab. Lebt sie sehr lange, bleibt die lebenslange Zahlung für den verrenteten Anteil bestehen; ein verbleibender nicht verrenteter Anteil folgt weiterhin seinen eigenen Regeln. Das Beispiel zeigt die unterschiedliche Risikoverteilung, nicht welches Modell in Euro besser abschneidet.

Für einen fairen Vergleich müssen beide Angebote dieselbe Ausgangssumme, denselben Beginn, dieselbe Annahme zur Einmalauszahlung, dieselben Kosten und dieselben Hinterbliebenenoptionen verwenden. Stelle garantierte Leistungen getrennt neben Prognosen und variable Auszahlungen. Ohne diese Angaben wäre ein Vergleich der ersten Monatsrate irreführend.

Diese Fragen helfen beim Angebotsvergleich

Lass dir zuerst die Zahlungsstruktur schriftlich erklären: Welche Beträge sind garantiert, welche können sich verändern, wann beginnt eine lebenslange Teilrente und welcher Kapitalanteil wird dafür verwendet? Beim 80/20-Modell solltest du die garantierte Rentenbasis von den variablen lebenslangen Auszahlungen trennen. Beim Auszahlplan gehören die Ratenphase und die Leistung nach der Teilkapitalverrentung in dieselbe Betrachtung.

Prüfe dann die Risikofälle: Was passiert bei schwacher Kapitalentwicklung, hoher Inflation oder sehr langem Leben? Was wird bei einem Todesfall in den unterschiedlichen Phasen ausgezahlt? Wie wirken sich Rentengarantiezeit, Hinterbliebenenleistung und mögliche Kapitaloptionen auf die eigene Monatsleistung aus? Bitte den Anbieter um nachvollziehbare Szenarien statt nur um eine optimistische Beispielrechnung.

Vergleiche außerdem einmalige und laufende Kosten, mögliche Änderungen der Leistungen, Auszahlungsrhythmus, Anlage- und Umschichtungsregeln sowie die Bedingungen für einen Anbieterwechsel oder eine Änderung der Auszahlungsform. Eine höhere Anfangsrate kann mit mehr Schwankung, weniger lebenslang abgesichertem Kapital oder geringerer Hinterbliebenenabsicherung verbunden sein – das ist anhand des konkreten Vertrags zu prüfen, nicht aus der Überschrift abzuleiten.

Die passende Form hängt davon ab, welche Risiken du selbst tragen kannst und welche du gegen eine vertragliche Leistung abgeben willst. Wer vor allem Schutz vor einem sehr langen Ruhestand sucht, sollte auf die Höhe der garantierten lebenslangen Leistung achten. Wer die Entwicklung des nicht verrenteten Kapitals und mögliche Leistungen an Hinterbliebene höher gewichtet, muss die vertraglichen Grenzen, Schwankungen und das Risiko einer unzureichenden Versorgung mitbedenken. Es gibt keinen pauschalen Sieger.

Rechtsstand: neue Produktwelt und Altverträge nicht vermischen

Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet. Die neuen Produktregeln, auf die sich der Vergleich bezieht, gelten im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2027. Am Rechtsstand 3. November 2026 sind diese Regeln beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Die amtliche Fassung des § 1 AltZertG ab 2027 und das verkündete Gesetz sind deshalb von der derzeit geltenden Gesetzesfassung zu unterscheiden.

Ein bestehender Riester-Vertrag wechselt nicht automatisch in die neue Produktwelt. Bei einem Altvertrag sind Abschlusszeitpunkt, Vertragsbedingungen, anwendbare Übergangsvorschriften und eine mögliche Änderungs- oder Wechselentscheidung einzeln zu prüfen. Das Kapitel vergleicht die gesetzlich vorgesehenen Formen der neuen Produktwelt und ersetzt keine Prüfung des eigenen Angebots.

Kurze Fragen zum Kapitel

Welche Auszahlungsform schützt besser vor einem sehr langen Leben?

Eine vertraglich zugesagte lebenslange Leibrente schützt für den verrenteten Anteil davor, dass die Zahlung an einem vorher festgelegten Enddatum aufhört. Beim Auszahlplan ist für die neue Produktwelt eine anschließende Teilkapitalverrentung spätestens ab 85 vorgesehen; sie ist aber nicht automatisch eine Vollverrentung des gesamten Kapitals.

Ist ein Auszahlplan automatisch riskanter als eine Leibrente?

Nicht pauschal. Die Risiken unterscheiden sich: Bei einer Leibrente wird das Langlebigkeitsrisiko des verrenteten Anteils vertraglich abgesichert. Bei einem Auszahlplan sind Raten, verbleibendes Anlagevermögen, Kapitalmarktregeln und spätere Teilkapitalrente wichtig. Garantien, Kosten und Vertragsbedingungen können den Vergleich verändern.

Ist die Zahlung aus der Leibrente gegen Inflation geschützt?

Nein, nicht automatisch. Eine gleichbleibende nominale Monatsleistung verliert bei steigenden Preisen Kaufkraft. Vertragliche Steigerungen sind nicht zwingend an die Inflation gekoppelt und müssen sie nicht vollständig ausgleichen.

Kann ich das Restkapital eines Auszahlplans immer vererben?

Das lässt sich nicht allgemein zusagen. Maßgeblich sind die Vertrags- und Förderregeln sowie der Zeitpunkt des Todes. Prüfe getrennt, was während der Ratenphase, bei Beginn der Teilkapitalverrentung und nach Beginn der lebenslangen Rente gilt.

Gelten diese Regeln für meinen bestehenden Riester-Vertrag?

Nicht automatisch. Die hier verglichenen neuen Produktregeln gelten im Wesentlichen ab 1. Januar 2027. Für bestehende Riester-Verträge sind Abschlusszeitpunkt, Übergangsvorschriften und individuelle Vertragsbedingungen maßgeblich.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet, die neuen Produktregeln gelten jedoch im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2027. Die Quellen trennen die künftige Rechtslage von der derzeit geltenden Regelung und erläutern den Rechtsstand vom 3. November 2026.

Die lebenslange Leibrente und der Auszahlplan bis mindestens 85 werden in den vorherigen Kapiteln einzeln erklärt. Die Übersicht aller Abschnitte findest du in der Altersvorsorgedepot-Bibel, Teil XII.

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