Unterkunftskosten bei Grundsicherung
Bei Grundsicherung im Alter werden neben dem Regelsatz auch die Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung) übernommen – allerdings nur in "angemessener" Höhe.
Angemessene Unterkunftskosten
Was als angemessen gilt, variiert stark nach Region. In Großstädten wie München oder Frankfurt sind die Obergrenzen höher als in ländlichen Gebieten. Die Werte werden von den Kommunen festgelegt.
Typische Mietobergrenzen
Für eine alleinstehende Person liegen die Mietobergrenzen zwischen 350€ (ländlich) und 750€+ (Großstadt). Hinzu kommen Heizkosten.