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Grundsicherung im Alter – Das Sicherheitsnetz für Rentner

Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Leistung für Rentner, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Regelsatz und Bedarf

Der Regelsatz betraegt 563€ für Alleinstehende (unveraendert 2024-2026 durch die Besitzschutzregelung). Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Gesamtbedarf liegt typischerweise bei 900-1.100€ monatlich.

Anrechnung der Rente

Die gesetzliche Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet. Liegt deine Rente unter dem Grundsicherungsniveau, wird die Differenz aufgestockt.

Sozialleistung · SGB XII

Grundsicherung im Alter

Wenn die Rente nicht reicht: So funktioniert die Aufstockung

Die Grundsicherung im Alter hilft Rentnern mit zu geringer Rente. Erfahre, wie hoch die Leistungen sind, welche Freibeträge gelten und wie die Berechnung funktioniert.

Stand: 28. Juni 2026
Regelsatz 2024-2026

563

Alleinstehende/Monat

Ø Gesamtbedarf

924

inkl. Miete & Heizung

Steigerung seit 2005

+74.3%

von 345€ auf 563€

Empfaenger 65+

~690.000

ca. 3,5% der Rentner

Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie wurde 2003 eingeführt und sichert das Existenzminimum, wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen.

Anders als bei der Sozialhilfe müssen Kinder der Empfänger in der Regel keinen Unterhalt zahlen – es sei denn, sie verdienen über 100.000€ im Jahr.

Die Grundsicherung ist keine Schande, sondern ein Rechtsanspruch. Etwa 3,5% aller Rentner in Deutschland beziehen diese Leistung.

Entwicklung der Regelsätze seit 2003

Regelbedarf Alleinstehende (Stufe 1)
Monatlicher Regelsatz in Euro seit Einfuehrung 2003

Regelbedarfsstufen 2024-2026

StufePersonenkreisBetrag/Monat
Stufe 1Alleinstehende, Alleinerziehende563
Stufe 2Paare (je Partner)506
Stufe 3Erwachsene im Haushalt anderer (ohne Paar)451
Stufe 4Jugendliche 14-17 Jahre471
Stufe 5Kinder 6-13 Jahre390
Stufe 6Kinder 0-5 Jahre357

Besitzschutzregelung: Regelsaetze 2024-2026 unveraendert

Die Regelsaetze wurden 2024 um 12% erhoeht und gelten unveraendert für 2025 und 2026. Nach der Fortschreibungsformel haette es rechnerisch eine Absenkung gegeben – die sogenannte Besitzschutzregelung (§ 28a Abs. 6 SGB XII) verhindert jedoch eine Kuerzung der Leistungen.

Freibeträge: Was darf man behalten?

Nicht alles wird angerechnet – diese Freibeträge gelten

Vermögens-Schonbetrag
10.000€/ 20.000€ (Paar)

Dieses Vermögen dürfen Sie behalten, ohne dass es angerechnet wird.

  • Selbstgenutztes Wohneigentum angemessener Größe ist zusätzlich geschützt
  • Ein angemessenes Auto (ca. 7.500€) kann geschützt sein
  • Bestattungsvorsorge bis ca. 5.000€ ist geschützt
Renten-Freibetrag
bis 281€

Seit 2021 gibt es einen Freibetrag auf die gesetzliche Rente (Grundrentengesetz).

Voraussetzung: Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten

  • 100€ Sockelbetrag bleibt immer frei
  • Plus 30% der darüber liegenden Rente
  • Maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1 (281€)
Erwerbseinkommen-Freibetrag
bis 520€

Wer im Alter noch hinzuverdient, darf einen Teil behalten.

  • 100€ Grundfreibetrag
  • Plus 30% vom Brutto zwischen 100€ und 1.500€
  • Bei einem Minijob (538€): 307€ bleiben frei

Wichtig zu wissen

Private Vorsorge wird voll angerechnet!

Riester-Rente, Betriebsrente und private Rentenversicherungen werden zu 100% als Einkommen angerechnet. Nur die gesetzliche Rente hat einen Freibetrag.

Kinder zahlen selten Unterhalt

Seit 2020 werden Kinder nur zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000€ liegt. Die meisten Familien sind davon nicht betroffen.

Wohneigentum ist geschützt

Eine selbstgenutzte Immobilie angemessener Größe wird nicht als Vermögen angerechnet. Sie müssen Ihr Haus nicht verkaufen.

So wird die Grundsicherung berechnet

Die Formel

Grundsicherung = Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen

Zum Gesamtbedarf zaehlen:

  • Regelbedarf

    Pauschale für Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, Strom, etc.)

    563€
  • Unterkunftskosten

    Miete inkl. Nebenkosten, muss angemessen sein

    tatsaechlich angemessen
  • Heizkosten

    Heizkosten nach tatsaechlichem Bedarf

    tatsaechlich angemessen
  • Mehrbedarfe

    z.B. bei Behinderung, Alleinerziehung, kostenaufwaendiger Ernaehrung

    individuell
  • Kranken-/Pflegeversicherung

    Beitraege werden übernommen, falls nicht gesetzlich versichert

    falls nicht versichert
Beispiel: Alleinstehende Rentnerin, 72 Jahre, Miete 450€ warm
Monatliche Rente 850€ brutto, Miete 450€ warm, 35 Jahre gearbeitet

Bedarf:

Regelbedarf563
Miete inkl. NK390
Heizkosten60
Gesamtbedarf1013

Anrechenbares Einkommen:

Gesetzliche Rente brutto850
Freibetrag Rente (33+ Jahre)-156
KV/PV-Beitrag-93
Anrechenbares Einkommen601
Grundsicherung:412

Gesamteinkuenfte nach Aufstockung: 1262€/Monat

So stellen Sie den Antrag

1

Zuständigkeit klären

Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

2

Unterlagen sammeln

Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge (3 Monate), Vermögensnachweise.

3

Antrag stellen

Persönlich beim Sozialamt oder schriftlich per Post.

4

Bearbeitung abwarten

Die Bearbeitung dauert ca. 4-8 Wochen. Rückwirkende Zahlung nur 1 Monat.

Benoetigte Unterlagen
Personalausweis
Rentenbescheid
Mietvertrag und Mietquittungen
Kontoauszuege der letzten 3 Monate
Nachweise über Vermoegen (Sparbuecher, Depots, Lebensversicherungen)
Krankenversicherungsnachweis
Ggf. Schwerbehindertenausweis

Regelsatz-Entwicklung der letzten 10 Jahre

JahrRegelsatzAenderungProzent
2017409+5€+1.2%
2018416+7€+1.7%
2019424+8€+1.9%
2020432+8€+1.9%
2021446+14€+3.2%
2022449+3€+0.7%
2023502+53€+11.8%
2024563+61€+12.2%
2025563±0€0%
2026563±0€0%

Häufige Fragen zur Grundsicherung

Ab welcher Rente bekomme ich Grundsicherung?

Es gibt keine feste Grenze. Entscheidend ist, ob Ihre Einkünfte unter dem Gesamtbedarf (Regelsatz + Miete + Heizung) liegen. Bei ca. 900-1.100€ Gesamteinkommen kann ein Anspruch bestehen.

Muss ich meine Ersparnisse aufbrauchen?

Nein. Als Alleinstehender dürfen Sie 10.000€ Schonvermögen behalten, als Paar 20.000€. Selbstgenutztes Wohneigentum ist zusätzlich geschützt.

Müssen meine Kinder für mich zahlen?

Nur wenn sie über 100.000€ im Jahr verdienen. Das betrifft weniger als 5% der Bevölkerung.

Wird meine Riester-Rente angerechnet?

Ja, leider zu 100%. Nur die gesetzliche Rente hat einen Freibetrag (bis 281€). Das ist ein großer Kritikpunkt am System.

Kann ich trotz Grundsicherung arbeiten?

Ja! 100€ plus 30% des weiteren Einkommens bleiben frei. Bei einem Minijob (538€) dürfen Sie 307€ behalten.

Was ist mit meiner Lebensversicherung?

Lebensversicherungen zählen zum Vermögen. Liegt der Rückkaufswert über dem Schonvermögen, müssen Sie diese ggf. auflösen oder beleihen.

Unsicher, ob Sie Anspruch haben?

In einem Beratungsgespraech können wir Ihre individuelle Situation analysieren und pruefen, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statistisches Bundesamt · Stand: 2026-01-18

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