Anbieter vergleichen: welche Vertragsmerkmale gehören in die Tabelle?
Ein Anbieter-Vergleich für das Altersvorsorgedepot ist mehr als ein Ranking nach Kosten. Entscheidend ist, ob du wirklich vergleichbare Verträge gegenüberstellst und die Zahlen aus Produktinformationsblatt, Bedingungen und Anlageunterlagen zusammenführst. Mit einer festen Tabelle erkennst du Unterschiede, offene Fragen und mögliche Ausschlussgründe, ohne aus einer Kennzahl eine Empfehlung abzuleiten.
Rechts- und Informationsstand: 2. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neuen Produktregeln gelten grundsätzlich ab 1. Januar 2027. Dieses Kapitel ist eine Vergleichsmethode, keine Übersicht konkreter Anbieterangebote.
- 1. Vergleiche zuerst dieselbe Produktart, Garantieform, Laufzeit, Beitragshöhe und Auszahlungsannahme. Sonst vergleichst du unterschiedliche Leistungen.
- 2. Das individuelle Produktinformationsblatt muss vor deiner Vertragserklärung vorliegen und weist gesetzlich festgelegte Vertrags-, Risiko-, Kosten- und Wechselinformationen aus.
- 3. Effektivkosten und Chancen-Risiko-Klasse sind standardisierte Vergleichswerte, aber weder Renditeprognose noch Garantie für das Ergebnis deines Vertrags.
- 4. Ergänze die Produktinformation mit Vertragsbedingungen, Preisverzeichnis und den Unterlagen zu den tatsächlich verfügbaren Anlagen.
- 5. Notiere neben Preis und Renditeannahmen auch Anlageauswahl, Flexibilität, Auszahlung, Wechselregeln, Zuständigkeiten und noch offene Fragen.
Wichtig: Zertifikat, niedrige Effektivkosten oder eine günstige Modellrechnung sind keine Qualitäts- oder Renditegarantie. Vergleiche immer die konkreten Bedingungen und trenne garantierte Werte von Modellannahmen.
Zuerst gleiche Angebote herstellen
Ein Vergleich ist nur aussagekräftig, wenn du erkennst, welche Leistung hinter den Zahlen steht. Ein Depot ohne Garantie ist nicht dasselbe Produkt wie ein Garantievertrag; ein Standardprodukt ist eine gesetzlich definierte Produktkategorie und nicht einfach ein besonders einfacher Tarif. Auch innerhalb derselben Produktart können Anlageauswahl, Bedingungen und Kosten voneinander abweichen. Kapitel 51 erklärt, für welche Verträge der 1-Prozent-Kostendeckel gilt; Kapitel 52 ordnet die unterschiedlichen Kostenarten ein.
Lege deshalb vor dem Ausfüllen eine gemeinsame Vergleichsbasis fest: gleiche Beitragshöhe, gleicher Ansparzeitraum, gleicher Startzeitpunkt und – soweit möglich – dieselbe Annahme zur Auszahlungsphase. Wenn die Produktinformationsblätter verschiedene Musterlaufzeiten oder Modellannahmen verwenden, schreibe die Abweichung sichtbar dazu. Rechne keine Zahlen passend, indem du garantierte Leistungen, Prognosewerte und unterschiedlich definierte Kostenkennzahlen in einer Spalte vermischst.
Zum Rechtsstand dieses Kapitels ist die Reform verkündet, die neuen Produktregeln gelten grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027. Ein gesetzlich möglicher Vertrag ist nicht automatisch schon am Markt verfügbar. Nutze die Tabelle daher als Prüfraster und kontrolliere bei einem konkreten Angebot, ob Produkt und Unterlagen tatsächlich vorliegen und welchen Stand sie haben.
Diese Vertragsmerkmale gehören in die Tabelle
Starte mit dem individuellen Produktinformationsblatt. Der Anbieter muss es dir spätestens vor deiner Vertragserklärung bereitstellen. Das Gesetz nennt unter anderem Produktart, Zertifizierungsnummer, wesentliche Vertragsbestandteile, Chancen-Risiko-Klasse, Kostenaufstellung und Informationen zum Preis-Leistungs-Verhältnis, zur Insolvenzsicherung sowie zu Anbieterwechsel und Kündigung. Nutze diese standardisierten Angaben als gemeinsame Vergleichsspalten und ergänze sie um Vertragsdetails, die für deine Entscheidung wichtig sind.
| Merkmal | Was du konkret vergleichst | Wo du es prüfst |
|---|---|---|
| Produktart und Zertifizierung | Ist es ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, ein Garantieprodukt oder ein Standardprodukt? Wie lauten Produktname und Zertifizierungsnummer? | Produktinformationsblatt und Vertragsunterlagen |
| Garantie und Risiko | Gibt es eine Beitragsgarantie? Welche Chancen-Risiko-Klasse ist ausgewiesen und welche Schwankungen oder Verluste bleiben möglich? | Produktinformationsblatt, Garantiebedingungen und Anlagebeschreibung |
| Anlage und Auswahl | Welche Fonds oder anderen zulässigen Anlagen stehen tatsächlich zur Wahl? Wer legt die Auswahl fest und welche Selbstwahl- oder Wechselrechte hast du? | Vertragsbedingungen, Anlagebedingungen und Fondsunterlagen |
| Kosten und Kostenwirkung | Welche Effektivkosten, Einzelkosten, Bezugsgrößen und Anlasskosten sind ausgewiesen? Welche Kosten können beim Wechsel oder in der Auszahlungsphase anfallen? | Produktinformationsblatt, Preisverzeichnis und Vertragsbedingungen |
| Beiträge und Anpassungen | Gibt es Mindestbeiträge oder weitere Grenzen? Wie lassen sich Beiträge ändern, aussetzen oder nachzahlen und was kostet das? | Vertragsbedingungen und Preisverzeichnis |
| Modellwerte und Leistungen | Welche Werte werden für dieselbe Laufzeit und dieselben Annahmen ausgewiesen? Sind garantierte und modellierte Werte klar getrennt? | Individuelles Produktinformationsblatt |
| Auszahlungsphase | Welche Auszahlungsformen und Wahlmöglichkeiten sind vertraglich vorgesehen? Welche Kosten, Fristen und Leistungsvoraussetzungen gelten? | Produktinformationsblatt und Vertragsbedingungen |
| Wechsel und Kündigung | Welche Kosten, Übertragungswerte und Fristen gelten? Können beim neuen Anbieter erneut Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen? | Produktinformationsblatt und Wechselinformationen |
| Anbieter, Verwahrung und Schutz | Wer ist Vertragspartner, wer verwahrt oder verwaltet das Vermögen und welche Insolvenzsicherung ist genannt? Was deckt sie ausdrücklich nicht ab? | Produktinformationsblatt und Vertragsunterlagen |
| Service und offene Punkte | Wie laufen Zulagenkommunikation, Auskünfte und Änderungen ab? Welche Zusagen sind verbindlich und welche Angaben musst du noch schriftlich klären? | Leistungsbeschreibung, Vertragsunterlagen und schriftliche Anbieterauskunft |
Beim Anlageangebot zählt nicht, was ein Anbieter theoretisch anbieten könnte, sondern welche Anlagen in deinem konkreten Vertrag zugänglich sind und wer die Auswahl trifft. Schreibe daher auch Wahlmöglichkeiten, voreingestellte Anlage und Wechselrechte auf. Die gesetzliche Positivliste legt fest, was grundsätzlich zulässig sein kann; sie verpflichtet einen Anbieter nicht, jede zulässige Anlage in sein Angebot aufzunehmen. Für die Einordnung von Fondsrisiken und Auswahlrechten siehe auch Kapitel 49.
Vergleichstabelle zum Ausfüllen
Die folgende Vorlage ist bewusst neutral: Sie enthält keine erfundenen Anbieterwerte und keine Rangfolge. Trage für jedes konkrete Angebot den Wortlaut oder Zahlenwert aus dem jeweiligen Dokument ein, nenne die Seiten- oder Abschnittsnummer und markiere ungeklärte Punkte. Bei mehr als zwei Angeboten kannst du weitere Spalten ergänzen.
| Prüfpunkt | Angebot A | Angebot B | Beleg / offene Frage |
|---|---|---|---|
| Produktart, Produktname und Zertifizierungsnummer | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Garantie, Chancen-Risiko-Klasse und Anlagekonzept | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Auswahlmöglichkeiten und verfügbare Anlagen | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Effektivkosten und einzelne Kostenbestandteile | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Mindestbeitrag, Beitragsänderung und Beitragspause | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Modellwerte mit gleicher Laufzeit und gleichen Annahmen | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Auszahlungsoptionen, Fristen und Kosten | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Wechselkosten, Übertragungswert und Kündigungsfolgen | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Vertragspartner, Verwahrstelle und genannte Insolvenzsicherung | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
| Offene Frage, zuständige Stelle und schriftlicher Beleg | eintragen | eintragen | Fundstelle notieren |
Bei Effektivkosten und Modellwerten gehört zusätzlich die Laufzeit und die zugrundegelegte Wertentwicklung in die Tabelle. Bei einer Garantie notierst du, worauf sie sich bezieht und wann sie greift. Bei einem Wechsel trennst du Kosten beim bisherigen Anbieter von möglichen Entgelten des neuen Anbieters. Kapitel 50 erklärt, was Effektivkosten aussagen und warum sie keine Gebührenrechnung sind.
In fünf Schritten vom Prospekt zur Entscheidung
- 1. Den Vergleichsrahmen festlegen
Notiere zuerst, was du vergleichen willst: dieselbe Produktart, ein gleicher monatlicher Beitrag, derselbe Zeitraum bis zum geplanten Auszahlungsbeginn und dieselbe Auszahlungsannahme. Wenn eine Garantie für dich zwingend ist, vergleiche nicht stillschweigend mit einem Depot ohne Garantie. Unterschiedliche Produktarten können unterschiedliche Chancen, Risiken und Leistungen haben.
- 2. Mit dem individuellen Produktinformationsblatt starten
Der Anbieter muss dir das individuelle Produktinformationsblatt spätestens vor Abgabe deiner Vertragserklärung bereitstellen. Es enthält unter anderem Produktart, Zertifizierungsnummer, wesentliche Vertragsbestandteile, Chancen-Risiko-Klasse, Kostenaufstellung, Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis, Hinweise zur Insolvenzsicherung sowie Informationen zu Anbieterwechsel und Kündigung. Vergleiche zunächst dieselben Felder und dieselben Laufzeiten.
- 3. Modellzahlen richtig lesen
Die Wertentwicklungen für die gesetzlich vorgesehenen Berechnungen hängen von der Chancen-Risiko-Klasse ab. Die Effektivkosten werden nach einer vorgegebenen Methodik berechnet und drücken eine Kostenwirkung auf die Wertentwicklung aus. Das sind standardisierte Rechenannahmen, keine persönliche Renditeprognose. Halte Annahme, Zeitraum und ausgewiesenes Ergebnis in deiner Tabelle fest; setze modellierte Beträge nicht mit garantiertem Kapital gleich.
- 4. Bedingungen und Anlagen danebenlegen
Das Produktinformationsblatt ist ein Ausgangspunkt, nicht der ganze Vertrag. Prüfe im Preisverzeichnis und in den Bedingungen, wann Gebühren ausgelöst werden, worauf sie berechnet werden und welche Rechte du bei Beitragspause, Fondswechsel, Anbieterwechsel oder Auszahlung hast. Vergleiche zusätzlich die tatsächlich verfügbaren Anlagen und ihre Risiken. Eine Fondskennzahl wie die laufenden Fondskosten beschreibt nicht allein die gesamten Vertragskosten.
- 5. Belege und offene Fragen dokumentieren
Schreibe zu jeder Zahl die Fundstelle, den Stand des Dokuments und eine offene Frage auf. Bitte den Anbieter um eine schriftliche Erklärung, wenn Kosten, Zuständigkeiten, Garantien oder Auszahlungsregeln nicht eindeutig sind. Ein Verkaufsgespräch oder eine mündliche Aussage ersetzt keine Vertragsbedingung. Prüfe die Unterlagen erneut, wenn sich das konkrete Angebot oder der Rechtsstand ändert.
Ein praktischer Zwischenschritt ist, offene Punkte nicht mit Annahmen zu füllen. Wenn ein Anbieter Kosten oder Bedingungen nicht beziffert, notiere „nicht angegeben“ und frage nach einer schriftlichen Ergänzung. Wenn sich eine Aussage auf eine Produktvariante bezieht, prüfe, ob dieselbe Variante auch in deinem Vertragsangebot steht. Eine vollständige Tabelle kann gerade dadurch nützlich sein, dass sie zeigt, welche Information für eine faire Entscheidung noch fehlt.
Prüfe außerdem, ob Produktinformationsblatt, Preisverzeichnis und Vertragsbedingungen zusammenpassen. Das gesetzliche Informationsblatt muss Kosten getrennt nach den vorgegebenen Positionen ausweisen; nicht ausgewiesene Kosten dürfen nach § 7 AltZertG grundsätzlich nicht geschuldet sein, soweit die Vorschrift keine abweichende Hinweisregel vorsieht. Bei Unklarheit geht es daher nicht nur um einen Zahlenvergleich, sondern auch um die Frage, was dir verbindlich angeboten wird.
Was die Kennzahlen nicht sagen
Eine Zertifizierung besagt nicht, dass ein Vertrag wirtschaftlich tragfähig ist, jede Anbieterzusage erfüllt werden kann oder alle Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind. Das steht ausdrücklich in § 3 Absatz 3 AltZertG. Beziehe daher Anbieter, Verwahrstelle und die im Produktinformationsblatt genannte Insolvenzsicherung in deine Prüfung ein. Der dort beschriebene Schutz ist nicht mit einer Garantie gegen Wertschwankungen oder Verluste aus Kapitalmarktanlagen gleichzusetzen.
Auch ein niedriges Kostenniveau entscheidet nicht allein über die Passung. Ein Produkt mit anderen Risiken, anderer Garantieleistung oder eingeschränkten Wahlmöglichkeiten kann nicht allein über eine einzelne Prozentzahl mit einem anderen Vertrag gleichgesetzt werden. Lies bei Prognose- oder Modellwerten die zugrundegelegten Annahmen mit und behandle sie nicht als Versprechen. Bei einem Anbieterwechsel gehören außerdem Übertragungswert, Kosten und mögliche neue Abschlusskosten in den Vergleich; Kapitel 56 behandelt den Wechselablauf im Detail.
Diese Prüfliste ist keine individuelle Produktempfehlung. Welcher Vertrag passt, hängt auch von deinem Anlagehorizont, deiner Risikotragfähigkeit und deinem Bedarf an Garantien und Flexibilität ab. Nutze die Tabelle, um Unterschiede und Rückfragen sichtbar zu machen – nicht um aus unvollständigen Angaben einen scheinbar objektiven Testsieger zu konstruieren.
Kurze Fragen zum Kapitel
Welche Angaben gehören mindestens in meine Vergleichstabelle?
Notiere mindestens Produktart und Zertifizierungsnummer, Garantie und Chancen-Risiko-Klasse, Anlage- und Auswahlmöglichkeiten, Effektivkosten und einzelne Gebühren, Beitragsspielraum, vergleichbare Modellwerte, Auszahlungsoptionen, Wechsel- und Kündigungsfolgen sowie Anbieter, Verwahrung und genannte Insolvenzsicherung. Halte auch Fundstelle und offene Fragen fest.
Reicht das Produktinformationsblatt für den Anbietervergleich?
Es ist der gesetzlich vorgesehene und standardisierte Startpunkt, ersetzt aber nicht die Vertragsprüfung. Lies zusätzlich Vertragsbedingungen, Preisverzeichnis und Unterlagen zu den Anlagen. So erkennst du etwa, wann Gebühren entstehen, welche Änderungen erlaubt sind und welche Auszahlungsoptionen tatsächlich vereinbart werden.
Kann ich Effektivkosten oder Chancen-Risiko-Klassen wie eine Renditeprognose behandeln?
Nein. Effektivkosten zeigen nach einem vorgeschriebenen Verfahren die rechnerische Minderung der Wertentwicklung durch Kosten. Chancen-Risiko-Klassen und Modellwerte beruhen auf gesetzlich festgelegten Verfahren und Annahmen. Sie versprechen weder eine bestimmte Rendite noch einen bestimmten Vertragswert.
Ist das zertifizierte Angebot mit den niedrigsten Kosten automatisch das beste?
Nein. Eine Zertifizierung bestätigt nicht, dass ein Vertrag wirtschaftlich tragfähig, jede Anbieterzusage erfüllbar oder jede Klausel zivilrechtlich wirksam ist. Niedrige Kosten sagen außerdem nichts allein darüber aus, ob Anlage, Garantie, Flexibilität und Auszahlungsregeln zu deinem Ziel passen.
Kann ich bereits konkrete Anbieterangebote für die neue Produktwelt vergleichen?
Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neuen Produktregeln gelten grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027. Zum hier ausgewiesenen Stand 2. November 2026 ist dieses Kapitel deshalb eine Prüfmethode und keine Marktübersicht. Ob und wann ein Anbieter ein konkretes Produkt tatsächlich anbietet, musst du anhand aktueller Anbieterunterlagen prüfen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Rechts- und Informationsstand dieses Kapitels ist der 2. November 2026. Die Reform ist verkündet; die neuen Produktregeln gelten grundsätzlich ab 1. Januar 2027. Für konkrete Angebote sind die jeweils aktuellen Produkt- und Vertragsunterlagen maßgeblich. Gesetzliche Modellwerte sind keine Renditegarantie.
- § 7 AltZertG: Individuelles Produktinformationsblatt
Primärquelle zu Zeitpunkt und Pflichtangaben des individuellen Produktinformationsblatts, einschließlich Kosten, Preis-Leistungs-Verhältnis, Insolvenzsicherung, Anbieterwechsel und Kündigung.
- § 3 AltZertG: Zertifizierungsstelle und Prüfungsumfang
Primärquelle zu Rolle und Grenzen der Zertifizierung: Wirtschaftlichkeit, Erfüllbarkeit von Zusagen und zivilrechtliche Wirksamkeit der Bedingungen werden nicht geprüft.
- § 8 AltvPIBV: Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis
Primärquelle zu Effektivkosten, garantierten Angaben und modellierten Werten im Produktinformationsblatt.
- § 10 AltvPIBV: Wertentwicklungsannahmen und Effektivkosten
Primärquelle zu standardisierten Wertentwicklungen nach Chancen-Risiko-Klasse und zur Methodik der Effektivkosten.
- § 11 AltvPIBV: Informationen zum Anbieterwechsel und zur Kündigung
Primärquelle zu Wechselkosten, modellierten Übertragungswerten, Fristen und möglichen neuen Abschlusskosten.
- BMF-FAQ: Reform der privaten Altersvorsorge
Amtliche Einordnung der Reform und der neuen Produktwelt; konkrete Vertragsangaben sind weiterhin den Produkt- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Wichtiger Hinweis
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