Nachhaltige Anlage, Ausschlüsse und Transparenz
Ein Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch nachhaltig. Das Gesetz schreibt weder für jeden Vertrag eine ESG-Anlagestrategie noch eine einheitliche Liste ausgeschlossener Branchen vor. Welche Unternehmen ein Fonds meidet oder welche Merkmale er fördert, ergibt sich aus der konkreten Strategie und den Offenlegungen. Prüfe deshalb Regeln und Reichweite statt nur den Produktnamen.
Rechts- und Informationsstand: 1. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neue Produktwelt gilt grundsätzlich ab 1. Januar 2027. Aussagen zu einzelnen Fonds lassen sich daraus nicht ableiten.
- 1. Die ab 2027 geltenden Regeln für Altersvorsorgedepots begrenzen die zulässigen Anlageformen, verpflichten aber nicht jedes Depot zu einer nachhaltigen Anlagestrategie oder zu einheitlichen Branchen-Ausschlüssen.
- 2. Begriffe wie „nachhaltig“, „ESG“ oder „klimafreundlich“ erklären allein nicht, welche Aktivitäten ein Fonds ausschließt oder welche er lediglich anders gewichtet.
- 3. Die SFDR enthält Offenlegungspflichten. Ihre Artikel 8 und 9 beschreiben unterschiedliche produktbezogene Angaben, sind aber kein staatliches Gütesiegel und keine einheitliche Nachhaltigkeitsnote.
- 4. Die EU-Taxonomie betrifft die ökologische Nachhaltigkeit bestimmter Wirtschaftsaktivitäten. Ein ausgewiesener Taxonomie-Anteil ist weder eine Gesamtbewertung des Fonds noch ein Maßstab für soziale oder ethische Kriterien.
- 5. Vergleiche Ausschlussregeln, Schwellen, Ausnahmen, tatsächliche Anlagen und regelmäßige Berichte. Gesetzliche Zulässigkeit, Fondsstrategie und dein Vertragsangebot sind drei verschiedene Ebenen.
Wichtig: Nachhaltigkeitsangaben ersetzen weder die Prüfung von Kosten und Anlagerisiken noch eine persönliche Anlageentscheidung. Dieses Kapitel ordnet Regeln und Produktinformationen ein und empfiehlt keinen Fonds.
Was das Altersvorsorgedepot-Recht vorgibt
Für die neue Produktwelt ist § 1 Absatz 1b AltZertG maßgeblich. Die Norm legt fest, welche Anlageformen ein Altersvorsorgedepot nutzen darf und welche Informationen der Anbieter zu den Anlagen elektronisch zugänglich machen muss. Sie verpflichtet aber nicht jedes Altersvorsorgedepot, nachhaltig zu investieren, und enthält keine einheitliche Liste von Branchen, die alle Anbieter ausschließen müssen.
Das ist eine wichtige Trennung: Die gesetzliche Positivliste beantwortet, welche Anlagekategorien grundsätzlich infrage kommen. Die Nachhaltigkeitsstrategie eines konkreten Fonds beantwortet dagegen, welche Merkmale berücksichtigt, welche Tätigkeiten ausgeschlossen und welche Anlagen tatsächlich gehalten werden. Auch der Anbieter muss den Fonds in sein Vertragsangebot aufnehmen; die gesetzliche Zulässigkeit allein verschafft dir kein Auswahlrecht.
Das Reformgesetz ist bereits verkündet, die neue Produktwelt gilt grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027. Die Aussagen dieses Kapitels zu den neuen AVD-Verträgen beschreiben daher den Rechtsstand vor dem Start der neuen Produktwelt. Sie sagen nicht voraus, welche Fonds einzelne Anbieter künftig anbieten.
Zur gesetzlichen Produktauswahl und zu den Fondskategorien lies auch Kapitel 44 zu ETFs und Fonds. Kapitel 45 erklärt, warum das geförderte Depot keine freie Auswahl jedes Wertpapiers ist.
Was ein Ausschluss konkret bedeutet
Ein Ausschluss ist eine Regel in der Anlagestrategie, die bestimmte Unternehmen, Tätigkeiten oder Emittenten für ein Produkt unzulässig macht. Die Reichweite hängt von der Definition ab. Eine Regel zu Kohle kann etwa nur den Abbau thermischer Kohle betreffen, zusätzlich die Stromerzeugung erfassen oder auf weitere fossile Aktivitäten zielen. Eine pauschale Werbeaussage wie „fossilfrei“ verrät diese Details nicht.
Achte deshalb auf die genaue Tätigkeit, auf Umsatz- oder andere Schwellenwerte, auf Ausnahmen und auf die Frage, ob die Regel direkte und indirekte Anlagen erfasst. Ausschlüsse können beispielsweise kontroverse Waffen, Tabak, Kohle oder Verstöße gegen internationale Normen betreffen. Diese Beispiele sind keine gesetzlich einheitliche AVD-Liste: Jeder Fonds kann Definitionen und Umfang anders festlegen.
Nicht jede nachhaltigkeitsbezogene Strategie arbeitet mit Verboten. Ein Fonds kann Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in die Bewertung einbeziehen, Unternehmen gegenüber einem Vergleichsindex anders gewichten oder über Stimmrechte und Dialog auf Veränderungen hinwirken. Solche Ansätze können neben Ausschlüssen bestehen; sie bedeuten aber nicht automatisch, dass bestimmte Branchen vollständig fehlen.
Was SFDR und EU-Taxonomie zeigen
Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) verlangt für erfasste Finanzmarktteilnehmer und Finanzprodukte Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken und – je nach Produkt – zu beworbenen Umwelt- oder Sozialmerkmalen beziehungsweise nachhaltigen Anlagezielen. Artikel 8 und 9 knüpfen an unterschiedliche Produktmerkmale und Offenlegungen an. Sie sind keine amtlichen Gütesiegel, keine Rangfolge und keine Garantie, dass ein Fonds alle persönlichen Vorstellungen von Nachhaltigkeit erfüllt.
Die EU-Taxonomie ist enger gefasst: Sie ordnet bestimmte Wirtschaftsaktivitäten danach ein, ob sie Kriterien ökologischer Nachhaltigkeit erfüllen. Ein ausgewiesener Taxonomie-Anteil bezieht sich auf den Anteil der entsprechenden Aktivitäten, nicht auf eine vollständige Bewertung aller Unternehmen oder des gesamten Fonds. Er beantwortet außerdem nicht automatisch soziale oder ethische Fragen.
Offenlegung schafft überprüfbare Informationen, ist aber keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis. Lies nach, welche Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden, welche Ziele oder Merkmale ein Produkt tatsächlich nennt und wie es Abweichungen sowie Fortschritte im regelmäßigen Bericht beschreibt. Vergleiche dabei dieselben Bezugsgrößen und Zeiträume.
Zwei beispielhafte Strategien im Vergleich
Die folgenden Fälle sind erfunden und dienen nur dazu, die Unterschiede zwischen Ausschluss und ESG-Integration zu zeigen. Sie beschreiben keine realen Fonds und stellen keine Aussage dazu dar, ob ein bestimmtes Produkt für einen AVD-Vertrag zugelassen oder verfügbar wäre.
| Fiktive Strategie | Mögliche Ausgestaltung | Was du nachliest |
|---|---|---|
| Fiktives Beispiel A: gezielte Ausschlüsse | Der Fonds schließt bestimmte kontroverse Waffen und Unternehmen mit Umsätzen aus thermischer Kohle aus. Andere fossile Aktivitäten oder Unternehmen unterhalb festgelegter Umsatzschwellen können je nach Fondsregeln weiterhin zulässig sein. | Lies nach, welche Tätigkeiten und Umsatzanteile erfasst sind, welche Schwellen gelten und ob Ausnahmen vorgesehen sind. |
| Fiktives Beispiel B: ESG-Integration und Dialog | Der Fonds bewertet Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken und übt gegebenenfalls Stimmrechte aus oder sucht den Dialog mit Unternehmen. Das bedeutet nicht automatisch, dass ganze Branchen ausgeschlossen sind. | Prüfe, ob die Strategie Ausschlüsse, Auswahlregeln, Engagement oder eine Kombination davon vorsieht und wie der Anbieter Fortschritte berichtet. |
Zwei Fonds können beide Umwelt- oder Sozialmerkmale bewerben und trotzdem ganz unterschiedliche Ausschlüsse, Schwellen und Auswahlmethoden anwenden. Für einen fairen Vergleich genügt daher weder ein gemeinsamer Produktname noch die SFDR-Angabe allein.
So prüfst du eine Strategie Schritt für Schritt
- 1. Was soll die Strategie erreichen?
Unterscheide, ob ein Fonds ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, nachhaltige Investitionen anstrebt oder Nachhaltigkeitsrisiken lediglich in Anlageentscheidungen einbezieht. Die Begriffe beschreiben nicht dasselbe.
- 2. Was wird tatsächlich ausgeschlossen?
Suche nach einer konkreten Ausschlussliste. Achte auf Tätigkeiten, betroffene Unternehmen oder Emittenten, Umsatzschwellen, Datenquellen, indirekte Beteiligungen und Ausnahmen. „Keine Kohle“ kann je nach Definition beispielsweise Förderung, Stromerzeugung oder beide Tätigkeiten meinen.
- 3. Welche Methode gilt für die übrigen Anlagen?
Ein Fonds kann Unternehmen anhand ihrer ESG-Merkmale auswählen, gegenüber einem Referenzindex anders gewichten oder den Dialog suchen, ohne sämtliche nicht nachhaltigen Aktivitäten auszuschließen. Prüfe die Methode und den Referenzwert.
- 4. Stimmen Offenlegung und tatsächliche Anlagen überein?
Vergleiche vorvertragliche Informationen mit dem regelmäßigen Bericht und – soweit verfügbar – der aktuellen Bestandsliste. Eine Strategie beschreibt Regeln; ein Bericht zeigt, wie sie im betrachteten Zeitraum angewandt wurden.
- 5. Passt das Produkt überhaupt in deinen Vertrag?
Auch ein Fonds mit passender Strategie muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und vom Anbieter für deinen Vertrag angeboten werden. Ob du selbst auswählen darfst, richtet sich zusätzlich nach den Vertragsbedingungen.
Beginne mit den vorvertraglichen Produktinformationen und den Anlagebedingungen oder dem Verkaufsprospekt. Nutze anschließend den regelmäßigen Bericht, um die Umsetzung einzuordnen. Eine aktuelle Bestandsliste kann helfen, ist aber nur eine Momentaufnahme: Bestände können sich ändern und eine einzelne Liste ersetzt keine Prüfung der Strategie. Für den Altersvorsorgevertrag kommen die Anbieterinformationen und deine konkreten Auswahlmöglichkeiten hinzu.
Für einen nachhaltigkeitsbezogenen Vergleich kannst du so vorgehen: Notiere zunächst deine eigenen Ausschlusswünsche, etwa bestimmte Tätigkeiten oder Emittenten. Prüfe dann, ob die Produktregeln diese Wünsche mit passender Definition, Schwelle und Reichweite abdecken. Falls nicht, ist das Produkt möglicherweise nicht deckungsgleich mit deinen Vorstellungen – auch wenn es nachhaltigkeitsbezogene Merkmale bewirbt. Das ist keine Aussage über Rendite, Sicherheit oder die Qualität des Fonds.
Weitere Orientierung zu zulässigen Anlageformen findest du in Kapitel 11 zur Positivlisteund in Kapitel 45 zu direkten Anlagen.
Kurze Fragen zum Kapitel
Muss jedes Altersvorsorgedepot nachhaltig investieren?
Nein. Die Regeln für das Altersvorsorgedepot nennen zulässige Anlageformen, schreiben aber keine allgemeine nachhaltige Anlagestrategie für jeden Vertrag und keine einheitliche Liste ausgeschlossener Branchen vor. Entscheidend sind der konkrete Fonds, seine Offenlegungen, das Angebot des Anbieters und dein Vertrag.
Bedeutet Artikel 8 oder Artikel 9 SFDR ein Nachhaltigkeitssiegel?
Nein. Die Artikel knüpfen an bestimmte Produktmerkmale beziehungsweise Anlageziele an und lösen Offenlegungspflichten aus. Sie sind keine staatliche Zertifizierung, keine einheitliche Rangliste und keine Garantie dafür, dass ein Produkt alle persönlichen Nachhaltigkeitsvorstellungen erfüllt.
Schließt ein nachhaltiger Fonds automatisch Waffen, Kohle oder Öl aus?
Nein. Ausschlüsse unterscheiden sich nach Tätigkeit, Schwelle, betroffener Anlage und möglichen Ausnahmen. Andere Fonds integrieren ESG-Faktoren oder führen Unternehmensdialoge, ohne ganze Branchen auszuschließen. Maßgeblich sind die konkreten Anlagebedingungen und Offenlegungen.
Was sagt der Taxonomie-Anteil eines Fonds aus?
Er gibt an, in welchem Umfang bestimmte Wirtschaftsaktivitäten anhand der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Er bewertet nicht automatisch jedes Merkmal eines Fonds und beantwortet für sich genommen keine sozialen oder ethischen Fragen.
Wo finde ich die Kriterien eines Fonds?
Suche in den vorvertraglichen Produktinformationen, im Verkaufsprospekt beziehungsweise den Anlagebedingungen und im regelmäßigen Bericht nach Anlagestrategie, Ausschlüssen, Schwellen, Ausnahmen und Methodik. Vergleiche sie, soweit verfügbar, mit der aktuellen Bestandsliste und den Informationen deines Altersvorsorgeanbieters.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Anlageformen ergeben sich aus dem AltZertG in der ab 2027 geltenden Fassung. Nachhaltigkeitsbezogene Angaben richten sich nach den anwendbaren EU-Offenlegungsvorschriften und den konkreten Produktunterlagen. Aus einer gesetzlichen AVD-Zulassung folgt kein Nachhaltigkeitsurteil.
- § 1 AltZertG in der Fassung ab 1. Januar 2027 Dokumentierte künftige Gesetzesfassung: zulässige Anlagen und elektronische Bereitstellung von Anlageinformationen.
- BMF-FAQ: Wie kann ich nachvollziehen, ob mein Anbieter mein Geld nach nachhaltigen und ethischen Grundsätzen anlegt? Amtliche FAQ der Bundesregierung zur Transparenz nachhaltiger und ethischer Anlagestrategien.
- Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung, SFDR) Primärquelle zu Nachhaltigkeitsrisiken und produktbezogenen Offenlegungspflichten, insbesondere nach den Artikeln 6, 8 und 9.
- Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Primärquelle zur Einordnung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und zu taxonomiebezogenen Offenlegungen.
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