Vorabpauschale berechnen – ETF & Fonds Steuer 2025
Berechne die Vorabpauschale für deine ETFs und Fonds kostenlos. Mit aktuellem Basiszins 2025 (2,53%), Teilfreistellung und Beruecksichtigung des Sparerpauschbetrags.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Besteuerung von Fondsertraegen, die 2018 mit dem Investmentsteuergesetz (InvStG) eingefuehrt wurde. Sie soll verhindern, dass Anleger die Besteuerung thesaurierender Fonds bis zum Verkauf aufschieben.
Der Steuerstundungseffekt war frueher ein beliebter Trick: Thesaurierende auslaendische Fonds wurden erst beim Verkauf besteuert. Mit der Vorabpauschale wird nun jährlich eine kleine Vorauszahlung faellig.
So wird die Vorabpauschale berechnet
- Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 70%
- Basisertrag ist begrenzt auf den tatsaechlichen Wertzuwachs
- Abzug von Ausschuettungen (bei ausschuettenden Fonds)
- Anwendung der Teilfreistellung (z.B. 30% bei Aktienfonds)
- Verrechnung mit Sparerpauschbetrag (1.000€/2.000€)
- Besteuerung mit 26,375% (Abgeltungssteuer + Soli)
Basiszins-Entwicklung
- 2025: 2,53% – Vorabpauschale faellt an
- 2024: 2,29% – Vorabpauschale faellt an
- 2023: 2,55% – Vorabpauschale faellt an
- 2022: -0,05% – Keine Vorabpauschale
- 2021: -0,45% – Keine Vorabpauschale
- 2020: -0,45% – Keine Vorabpauschale
Der Basiszins orientiert sich an der langfristigen Rendite oeffentlicher Anleihen und wird jährlich von der Deutschen Bundesbank zum 2. Januar veroeffentlicht.
Teilfreistellung nach Fondsart
Die Teilfreistellung reduziert die steuerpflichtigen Ertraege und gilt sowohl für die Vorabpauschale als auch für Ausschuettungen und Veraeusserungsgewinne:
- Aktienfonds (≥51% Aktien): 30% steuerfrei
- Mischfonds (≥25% Aktien): 15% steuerfrei
- Immobilienfonds inlaendisch: 60% steuerfrei
- Immobilienfonds auslaendisch: 80% steuerfrei
- Rentenfonds / andere: 0% steuerfrei
Konkretes Rechenbeispiel 2025
Annahme: 50.000 € ETF (Aktienfonds) am 1. Januar 2025, Wertzuwachs im Jahr: 4.000 €
- Basisertrag: 50.000 € × 2,53% × 70% = 885,50 €
- Begrenzt auf Wertzuwachs: 885,50 € (4.000 € waere hoeher)
- Nach Teilfreistellung (30%): 885,50 € × 70% = 619,85 €
- Abgeltungssteuer (26,375%): 619,85 € × 26,375% = 163,48 €
Bei ausreichendem Freistellungsauftrag (1.000 € Single) faellt keine Steuer an!