Vorabpauschale berechnen – ETF & Fonds Steuer 2025

Berechne die Vorabpauschale für deine ETFs und Fonds kostenlos. Mit aktuellem Basiszins 2025 (2,53%), Teilfreistellung und Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Besteuerung von Fondserträgen, die 2018 mit dem Investmentsteuergesetz (InvStG) eingeführt wurde. Sie soll verhindern, dass Anleger die Besteuerung thesaurierender Fonds bis zum Verkauf aufschieben.

Der Steuerstundungseffekt war früher ein beliebter Trick: Thesaurierende ausländische Fonds wurden erst beim Verkauf besteuert. Mit der Vorabpauschale wird nun jährlich eine kleine Vorauszahlung fällig.

So wird die Vorabpauschale berechnet

  1. Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 70%
  2. Basisertrag ist begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs
  3. Abzug von Ausschüttungen (bei ausschüttenden Fonds)
  4. Anwendung der Teilfreistellung (z.B. 30% bei Aktienfonds)
  5. Verrechnung mit Sparerpauschbetrag (1.000€/2.000€)
  6. Besteuerung mit 26,375% (Abgeltungssteuer + Soli)

Basiszins-Entwicklung

  • 2025: 2,53% – Vorabpauschale fällt an
  • 2024: 2,29% – Vorabpauschale fällt an
  • 2023: 2,55% – Vorabpauschale fällt an
  • 2022: -0,05% – Keine Vorabpauschale
  • 2021: -0,45% – Keine Vorabpauschale
  • 2020: -0,45% – Keine Vorabpauschale

Der Basiszins orientiert sich an der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen und wird jährlich von der Deutschen Bundesbank zum 2. Januar veröffentlicht.

Teilfreistellung nach Fondsart

Die Teilfreistellung reduziert die steuerpflichtigen Erträge und gilt sowohl für die Vorabpauschale als auch für Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne:

  • Aktienfonds (≥51% Aktien): 30% steuerfrei
  • Mischfonds (≥25% Aktien): 15% steuerfrei
  • Immobilienfonds inländisch: 60% steuerfrei
  • Immobilienfonds ausländisch: 80% steuerfrei
  • Rentenfonds / andere: 0% steuerfrei

Konkretes Rechenbeispiel 2025

Annahme: 50.000 € ETF (Aktienfonds) am 1. Januar 2025, Wertzuwachs im Jahr: 4.000 €

  • Basisertrag: 50.000 € × 2,53% × 70% = 885,50 €
  • Begrenzt auf Wertzuwachs: 885,50 € (4.000 € wäre höher)
  • Nach Teilfreistellung (30%): 885,50 € × 70% = 619,85 €
  • Abgeltungssteuer (26,375%): 619,85 € × 26,375% = 163,48 €

Bei ausreichendem Freistellungsauftrag (1.000 € Single) fällt keine Steuer an!

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Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver, steuerpflichtiger Kapitalertrag aus Investmentfonds, der seit 2018 mit dem Investmentsteuergesetz (InvStG) eingeführt wurde.

Sie soll den Steuerstundungseffekt bei thesaurierenden Fonds verringern, bei denen Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wieder angelegt werden.

Die Höhe der Vorabpauschale hängt vom Basiszins ab, der jährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird.

Die Geschichte vom Steuertrick, der zu gut war

Warum gibt es die Vorabpauschale überhaupt? Dafür müssen wir in die Zeit vor 2018 zurückblicken:

Vor 2018 gab es einen beliebten Steuertrick: Anleger investierten in thesaurierende ausländische Fonds, die ihre Gewinne automatisch reinvestierten.

Da keine Ausschüttungen erfolgten, fielen auch keine Steuern an. Die gesamte Steuerlast wurde auf den Verkauf verschoben – manchmal um Jahrzehnte.

Dieser 'Steuerstundungseffekt' war ein riesiger Vorteil: Während der reguläre Anleger jedes Jahr Abgeltungssteuer auf seine Dividenden zahlte, konnte der clevere Thesaurierer sein Vermögen steuerfrei wachsen lassen.

Das Finanzministerium schätzte die Steuerausfälle auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr.

2018 kam das Aus: Mit dem neuen Investmentsteuergesetz wurde die Vorabpauschale eingeführt. Jetzt zahlt jeder Fondsanleger eine jährliche 'Vorauszahlung' – fair für alle, egal ob ausschüttend oder thesaurierend.

Die gute Nachricht: Bei einem späteren Verkauf werden alle gezahlten Vorabpauschalen angerechnet. Es gibt keine Doppelbesteuerung – nur eine zeitliche Verschiebung.

So wird die Vorabpauschale berechnet

Vorabpauschale = Fondswert × Basiszins × 70% - Ausschüttungen

Der Basisertrag ergibt sich aus dem Fondswert am 1. Januar multipliziert mit 70% des Basiszinses. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt – bei Verlust fällt keine Steuer an. Dann wird die Teilfreistellung (z.B. 30% bei Aktienfonds) abgezogen.

Konkretes Rechenbeispiel 2025

Du hast einen thesaurierenden ETF (Aktienfonds) mit 50.000 € Wert am 1. Januar 2025. Der Basiszins beträgt 2,53%.

Basisertrag: 50.000 € × 2,53% × 70% = 885,50 €. Nach 30% Teilfreistellung: 619,85 € steuerpflichtig. Steuer (26,375%): ca. 163 €.

Bei 100.000 € Depotwert wären es etwa 326 € Steuer – sofern dein Sparerpauschbetrag aufgebraucht ist.

💡 Liegt dein Fonds noch im Sparerpauschbetrag (1.000 €/2.000 €), zahlst du gar nichts! Daher: Freistellungsauftrag nicht vergessen.

Basiszins-Entwicklung

20252,53% – Vorabpauschale fällt an
20242,29% – Vorabpauschale fällt an
20232,55% – Vorabpauschale fällt an
2022−0,05% – Keine Vorabpauschale (negativ)
2021−0,45% – Keine Vorabpauschale (negativ)
2020−0,45% – Keine Vorabpauschale (negativ)

Teilfreistellungen nach Fondsart

Aktienfonds (≥51% Aktien)30% steuerfrei – die meisten ETFs auf MSCI World, S&P 500, etc.
Mischfonds (≥25% Aktien)15% steuerfrei – z.B. Multi-Asset ETFs
Immobilienfonds inländisch60% steuerfrei – offene Immobilienfonds Deutschland
Immobilienfonds ausländisch80% steuerfrei – offene Immobilienfonds international
Anleihen-/Geldmarktfonds0% steuerfrei – volle Besteuerung

Die wichtigsten Steuerspar-Tipps

So minimierst du die Steuerlast durch die Vorabpauschale:

👉 Nutze deinen Sparerpauschbetrag optimal – er deckt bei vielen Anlegern die gesamte Vorabpauschale ab.

1.000 € Sparerpauschbetrag reicht für ca. 160.000 € Aktienfonds-Vermögen (2025)
Verteile Freistellungsaufträge clever auf mehrere Depots
Prüfe im Dezember: Ist noch Pauschbetrag frei? Dann Gewinne realisieren!
Ehepartner: 2.000 € gemeinsamer Pauschbetrag nutzen

Unterjährige Käufe – das musst du wissen

Bei unterjährigem Erwerb von Fondsanteilen vermindert sich die Vorabpauschale anteilig.

Für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat wird die Vorabpauschale um 1/12 reduziert.

Kaufst du im Juli, werden nur 6/12 (50%) der Vorabpauschale fällig.

Bei Sparplänen wird jede einzelne Kaufposition separat betrachtet – das kann die Berechnung kompliziert machen.

Häufige Fehler bei der Vorabpauschale

1

Keine Liquidität

Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar ab – sorge für Deckung auf dem Verrechnungskonto!

2

Freistellungsauftrag vergessen

Ohne Auftrag zahlt die Bank Steuern, die du später umständlich zurückholen musst

3

Doppelbesteuerung fürchten

Keine Sorge: Gezahlte Vorabpauschalen werden beim Verkauf angerechnet

4

Panik wegen Steuer

Bei 50.000 € Depot sind es nur ~163 € pro Jahr – kein Grund, Anlageentscheidungen zu ändern

5

Thesaurierer meiden

Der Unterschied zu Ausschüttern ist steuerlich heute minimal

Wichtiger Hinweis

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen und historischen Durchschnittswerten. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Alle Angaben ohne Gewähr.