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Teil VI · Kapitel 41 10 Minuten Lesezeit

Altersvorsorgedepot ohne Garantie: was bedeutet das Verlustrisiko?

Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann stärker an den Kapitalmärkten investieren als ein Produkt mit Beitragsgarantie. Das eröffnet Chancen, schützt aber nicht davor, dass der Vertragswert zeitweise oder auch zum Ende der Ansparphase unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Was das konkret bedeutet, zeigen Gesetz, Rechenbeispiele und die wichtigsten Prüffragen.

Rechts- und Informationsstand: 1. November 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet; die neue Produktwelt ist grundsätzlich ab 1. Januar 2027 anzuwenden. Tatsächliche Produktangebote und Vertragsbedingungen können sich unterscheiden.

In 20 Sekunden verstanden
  • 1. Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie ist Teil der ab 2027 geltenden neuen Produktwelt. § 1 Absatz 1b AltZertG schreibt weder ein Mindestkapital am Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung vor.
  • 2. Der Vertragswert kann deshalb unter den eingezahlten Beiträgen und Zulagen liegen. Ein Verlust ist möglich, aber nicht zwangsläufig; auch eine positive Entwicklung ist nicht garantiert.
  • 3. Ohne Garantie bedeutet nicht, dass jede beliebige Anlage erlaubt ist. Das Gesetz begrenzt die zulässigen Anlagen; für bestimmte Fonds gilt eine Grenze beim Risikoindikator.
  • 4. Ein Kursverlust von 30 Prozent lässt 70 Prozent des vorherigen Werts übrig. Um von dort zum Ausgangswert zurückzukehren, ist anschließend ein Plus von rund 42,9 Prozent nötig.
  • 5. Besonders nahe an der Auszahlungsphase kann ein Einbruch schwer wiegen, wenn gleichzeitig Geld entnommen wird. Zertifizierung und Fondsschutz sind keine Garantie gegen solche Marktverluste.

Wichtig: Die Beispiele sind vereinfachte Rechenmodelle. Sie unterstellen keine bestimmte künftige Rendite und berücksichtigen weder Kosten noch Steuern oder individuelle Vertragsbedingungen. Sie sind keine persönliche Anlageempfehlung.

Was „ohne Garantie“ rechtlich bedeutet

Das neue Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, dessen Vermögen in gesetzlich zugelassene Anlagen investiert wird. Die Reform ist bereits verkündet. Nach der ab 2027 geltenden Fassung des § 1 Absatz 1b AltZertG ist bei diesem Vertrag weder ein Mindestkapital am Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung während der Ansparphase vereinbart. Es gibt also keinen zugesagten Mindestwert des angesparten Vertragsvermögens für das Ende der Ansparphase.

Das ist der Kern des Verlustrisikos: Wenn die Anlagen an Wert verlieren, kann der Vertragswert unter den insgesamt eingezahlten Beiträgen liegen. Das gilt auch dann, wenn Zulagen gutgeschrieben wurden und mit angelegt sind. Die gesetzliche Förderung ersetzt keine Kapitalgarantie. Umgekehrt bedeutet „ohne Garantie“ nicht, dass ein Verlust sicher eintreten muss. Der Wert kann steigen oder fallen; ein bestimmtes Ergebnis ist nicht versprochen.

„Ohne Garantie“ heißt außerdem nicht „ohne Regeln“. § 1 Absatz 1b AltZertG zählt zulässige Anlagen auf. Bei bestimmten Fonds ist zum Beispiel eine Einstufung von höchstens Risikoklasse 5 im Basisinformationsblatt Voraussetzung. Das ist eine Produktgrenze, aber keine Begrenzung des möglichen Verlusts auf einen bestimmten Prozentsatz und keine Zusage, dass der Kurs nicht fällt. Welche Anlagen tatsächlich auswählbar sind, hängt zusätzlich vom Anbieter und Vertrag ab.

Die neue Produktwelt ist grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden. Bis dahin gelten für bestehende Riester-Verträge grundsätzlich die bisherigen Vertrags- und Förderregeln; ein Vertrag wird nicht allein durch den Jahreswechsel automatisch zu einem neuen Altersvorsorgedepot. Die neuen Garantieprodukte sind wiederum eine eigene Produktart. Welche Garantiehöhe und welcher Garantiebetrag gelten, muss anhand der jeweiligen Vertragsbedingungen beurteilt werden. Mehr dazu erklärt Kapitel 8 zur Aussagekraft der Zertifizierung.

Welche Risiken den Wert bewegen

Ein Vertragswert entsteht aus den Anlagen im Depot, den Einzahlungen und Zulagen, den Wertveränderungen und den Kosten. Deshalb kann die Entwicklung vom eingezahlten Gesamtbetrag abweichen. Ein kurzer Blick auf den Kontostand sagt nicht automatisch, wie sich das Depot bis zum Auszahlungsbeginn entwickeln wird; er zeigt aber den aktuellen Marktwert und damit auch, welches Vermögen zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist.

  • Markt- und Kursrisiko: Fallen die Kurse der gehaltenen Anlagen, sinkt der Wert des Vertrags. Auch ein breit gestreuter Fonds kann in einer allgemeinen Börsenkrise deutlich verlieren.
  • Zusammensetzung und Streuung: Wertpapiere, Branchen, Regionen und Währungen reagieren unterschiedlich. Eine breite Streuung kann einzelne Ausfälle weniger gewichtig machen, beseitigt aber weder allgemeine Markteinbrüche noch jedes Währungs- oder Konzentrationsrisiko.
  • Zeitpunkt und Einzahlungen: Bei regelmäßigen Einzahlungen wird nicht das gesamte Geld zum selben Kurs investiert. Der Kontowert hängt deshalb von Einzahlungszeitpunkten, Kursverläufen, Kosten und der konkreten Anlageauswahl ab.
  • Kosten und Kaufkraft: Vertrags- und Anlagekosten mindern den Wert, der für die Vorsorge arbeitet. Selbst ein nominal unveränderter Betrag kann außerdem wegen Inflation später weniger kaufen. Das sind zusätzliche Effekte, nicht dasselbe wie ein Kursverlust.

Eine breite Streuung kann das Gewicht einzelner Unternehmen oder Branchen verringern. Sie kann aber nicht verhindern, dass viele Märkte gleichzeitig fallen. Umgekehrt ist ein einzelnes schlechtes Börsenjahr nicht gleichbedeutend mit einem endgültigen Verlust in derselben Höhe: Während der Ansparphase können weitere Einzahlungen und spätere Kursbewegungen den Kontostand verändern. Eine Erholung ist jedoch weder sicher noch zeitlich planbar.

Auch die Kosten bleiben relevant, selbst wenn die Märkte seitwärts laufen. Gebühren werden dem Vertragsvermögen entnommen oder mindern die investierte Summe. Die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen sollen deshalb neben Kosten auch einen Risikoindikator und Wertentwicklungsszenarien zeigen. Solche Szenarien beruhen auf Annahmen und sind keine Prognose oder Garantie.

Ein Kursverlust in Zahlen

Angenommen, ein bestimmter Anlagebetrag von 10.000 Euro fällt um 30 Prozent. Übrig bleiben 7.000 Euro. Um von diesem niedrigeren Wert wieder auf 10.000 Euro zu kommen, müsste der Betrag danach um rund 42,9 Prozent steigen.

Rechenweg: Verlust und Erholung sind nicht symmetrisch

10.000 Euro × (1 − 0,30) = 7.000 Euro.

Für die Rückkehr zum Ausgangswert braucht es 3.000 Euro Zuwachs auf 7.000 Euro. Das entspricht rund 42,9 Prozent.

Das Beispiel betrachtet nur einen einmaligen Anlagebetrag. Bei laufenden Einzahlungen wird jede Rate zu einem anderen Zeitpunkt investiert; deshalb lässt sich ein einzelner Kursrückgang nicht direkt auf die Summe aller bisherigen Einzahlungen übertragen.

Ein Minus auf dem Depotkonto ist zunächst eine Wertminderung zum jeweiligen Stichtag. Ob ein Verlust später teilweise oder vollständig aufgeholt wird, hängt von den folgenden Marktbewegungen, weiteren Einzahlungen und den Kosten ab. Wer während eines Rückgangs verkauft oder Auszahlungen erhält, hat danach weniger Vermögen, das an einer möglichen Erholung teilnehmen kann. Das macht den Zeitpunkt von Verlusten besonders wichtig.

Warum der Zeitpunkt der Verluste zählt

Ein starker Rückgang viele Jahre vor dem geplanten Auszahlungsbeginn kann mehr Zeit für eine Erholung lassen als ein Einbruch kurz davor. Das ist keine Garantie für eine spätere Erholung. Nahe am Auszahlungsbeginn wird wichtig, ob das Vermögen weiter investiert bleibt, ob und wann Entnahmen starten und welche Auszahlungsform vereinbart ist. Diese Abfolge von Renditen und Entnahmen wird häufig als Renditereihenfolgerisiko bezeichnet.

Das folgende Modell zeigt nur den Effekt der Reihenfolge. Es unterstellt ein Startvermögen von 100.000 Euro, eine Entnahme von 5.000 Euro nach jedem Jahresergebnis und zwei Jahresrenditen von −20 und +20 Prozent. Kosten, Steuern, Einzahlungen und Vertragsregeln sind nicht berücksichtigt.

Gleiche Jahresrenditen, aber unterschiedliche Reihenfolge der Verluste
ReihenfolgeVereinfachter VerlaufRest nach zwei Jahren
Verlust zuerst100.000 Euro, danach −20 Prozent und 5.000 Euro Entnahme: 75.000 Euro. Anschließend +20 Prozent und 5.000 Euro Entnahme: 85.000 Euro.85.000 Euro
Gewinn zuerst100.000 Euro, danach +20 Prozent und 5.000 Euro Entnahme: 115.000 Euro. Anschließend −20 Prozent und 5.000 Euro Entnahme: 87.000 Euro.87.000 Euro

Obwohl beide Varianten dieselben zwei Renditen enthalten, bleibt im Modell nach „Verlust zuerst“ ein um 2.000 Euro niedrigerer Betrag übrig. Ohne Entnahmen ergäben dieselben Renditen in beiden Reihenfolgen rechnerisch 96.000 Euro. Die Abweichung entsteht hier durch die zwischenzeitlichen Entnahmen. Das ist kein Ergebnisversprechen für ein Altersvorsorgedepot, sondern eine Erklärung dafür, warum Verluste kurz vor oder während Auszahlungen besonders ins Gewicht fallen können.

Die konkrete Auszahlungsphase hängt vom Vertrag und den geltenden Regeln ab. Wenn du Auszahlungen planst, sollten Anlage, Zeitpunkt, Kosten und mögliche Verrentung zusammen betrachtet werden. Allgemeine Gedanken zu Entnahmen findest du auch in den Beiträgen zu Entnahmephase und Renditereihenfolge und Entnahmestrategien.

Was Zertifizierung und Fondsschutz leisten

Eine Zertifizierung macht aus einem Vertrag ohne Garantie kein Garantieprodukt. Sie bestätigt nicht, dass ein bestimmter Betrag, eine Rendite oder die Zahlungsfähigkeit eines Anbieters garantiert ist. Beim Altersvorsorgedepot sind Zertifizierung und fehlende Mindestwertentwicklung miteinander vereinbar, weil der Gesetzgeber gerade diese Produktart ohne Mindestkapital zulässt.

Davon zu unterscheiden ist die Insolvenz einer Fondsgesellschaft. Wird ein Investmentfonds als Sondervermögen geführt, muss sein Vermögen nach § 92 KAGB vom eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt gehalten werden. Das betrifft die rechtliche Trennung von Fondsvermögen und Gesellschaftsvermögen. Es schützt nicht vor sinkenden Kursen der Anlagen und gleicht keine Verluste aus. Außerdem hängt der Schutz im Einzelfall von der konkreten Anlage- und Verwahrstruktur ab.

Die gesetzliche Einlagensicherung knüpft an Einlagen im Sinne des § 2 EinSiG an; sie ist keine Kursverlustversicherung für Wertpapiere. Sie darf nicht mit einer Beitragsgarantie im Altersvorsorgevertrag verwechselt werden. Für die Beurteilung solltest du deshalb drei Fragen getrennt halten: Wie entwickelt sich der Marktwert? Wie ist das Vermögen rechtlich verwahrt? Und welche Leistung sagt der Vertrag tatsächlich zu?

Risiko vor dem Abschluss einordnen

Eine pauschale Empfehlung für oder gegen ein Depot ohne Garantie lässt sich aus dem Produktnamen nicht ableiten. Entscheidend sind deine persönliche finanzielle Lage, der geplante Anlagehorizont, die zulässigen Anlagen und die Frage, wie du auf zwischenzeitliche Verluste reagieren würdest. Prüfe vor einem Abschluss insbesondere:

  1. Produktart und Rechtsstand prüfen: Unterscheide ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie von einem Garantieprodukt und von einem bestehenden Riester-Vertrag. Die neue gesetzliche Produktwelt ist ab 2027 vorgesehen; ein alter Vertrag wechselt nicht automatisch.
  2. Produktinformationsblatt lesen: Prüfe den Risikoindikator, die möglichen Anlagen, die Szenarien zur Wertentwicklung, die ausgewiesenen Kosten und die Auszahlungsbedingungen. Szenarien veranschaulichen Annahmen, sie sind keine Zusage für ein späteres Ergebnis.
  3. Einen starken Rückgang gedanklich durchspielen: Überlege, wie du reagieren würdest, wenn der Kontowert deutlich fällt und eine Erholung Zeit braucht. Entscheidend ist auch, ob du das Geld voraussichtlich vorzeitig benötigst oder andere Rücklagen hast.
  4. Zeitpunkt der Auszahlung mitdenken: Je näher ein geplanter Entnahmebeginn rückt, desto weniger Zeit bleibt, einen Rückgang auszusitzen. Prüfe, welche Auszahlungsformen dein Vertrag zulässt und wie sie mit den Anlagen zusammenwirken.
  5. Kosten und Anlageauswahl vergleichen: Vergleiche nicht nur eine mögliche Renditezahl. Berücksichtige laufende und einmalige Kosten, Streuung, verständliche Informationen und die Frage, ob du die gewählte Anlage langfristig durchhalten kannst.

Achte bei Wertentwicklungsszenarien darauf, welche Laufzeit und Annahmen zugrunde liegen. Ein günstiges Szenario ist keine wahrscheinliche Mindestleistung; ein ungünstiges Szenario beschreibt ebenfalls keine sichere Ober- oder Untergrenze. Vergleiche die erwarteten Kosten über den gesamten Vertrag und prüfe, ob du bei deutlichen Schwankungen an deiner gewählten Anlage festhalten könntest.

Die passende Risikohöhe ist nicht allein eine Frage der Renditechance. Eine Anlage, deren Schwankungen du voraussichtlich nicht aushältst oder bei der du im Verlustfall verkaufen müsstest, kann trotz langer Laufzeit ungeeignet sein. Das ist keine individuelle Anlageberatung. Nutze Produktinformationen und Vertragsunterlagen und kläre offene Punkte vor deiner Entscheidung.

Kurze Fragen zum Kapitel

Kann der Wert unter meine Einzahlungen und Zulagen fallen?

Ja. Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie gibt es nach der neuen Regelung keine zugesagte Mindestwertentwicklung und kein garantiertes Mindestkapital am Ende der Ansparphase. Der Vertragswert kann deshalb unter den insgesamt eingezahlten Beiträgen und Zulagen liegen. Wie stark, hängt unter anderem von Anlage, Kosten und Marktverlauf ab.

Bedeutet „ohne Garantie“, dass ich sicher Verlust mache?

Nein. „Ohne Garantie“ bedeutet, dass ein bestimmter Mindestwert nicht vertraglich zugesagt ist. Der Wert kann steigen oder fallen. Weder ein Verlust noch eine bestimmte Rendite sind dadurch vorgegeben.

Schützt die Zertifizierung vor Verlusten?

Nein. Die Zertifizierung bescheinigt die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an den Vertrag. Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie gehört gerade dazu, dass kein Mindestkapital und keine Mindestwertentwicklung zugesagt werden. Die Zertifizierung ist weder Rendite- noch Kapitalgarantie.

Ist mein Fonds bei einer Insolvenz vor Kursverlusten geschützt?

Das sind zwei verschiedene Risiken. Bei einem Fonds, der als Sondervermögen geführt wird, ist das Fondsvermögen nach § 92 KAGB vom eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt zu halten. Diese Trennung verhindert keinen Rückgang des Marktwerts und ersetzt keine Garantie. Die konkrete Vertrags- und Verwahrstruktur solltest du den Produktunterlagen entnehmen.

Kann sich ein Rückgang vor dem Rentenbeginn wieder ausgleichen?

Das ist möglich, aber nicht sicher und nicht planbar. Ein Rückgang um 30 Prozent erfordert vom niedrigeren Wert aus ein Plus von rund 42,9 Prozent, um rechnerisch zum Ausgangswert zurückzukehren. Zusätzliche Einzahlungen, Kosten, Steuern und die konkrete Auszahlungsform verändern das Ergebnis.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Rechtsstand dieses Entwurfs ist der 1. November 2026. Das Reformgesetz ist verkündet, die dargestellte neue Produktregelung gilt grundsätzlich ab 2027. Die künftige Gesetzesfassung ist von den bis Ende 2026 geltenden Regeln für bestehende Verträge zu unterscheiden. Die Produktunterlagen des konkreten Anbieters bleiben für dessen tatsächliche Anlagen, Kosten und Vertragsbedingungen maßgeblich.

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