Wissensartikel · Pflegeversicherung

Private Pflegeversicherung (PPV)

Die private Pflegepflichtversicherung für PKV-Versicherte: Geschichte, Funktionsweise und Vergleich zur Sozialen Pflegeversicherung seit 1995

9.4 Mio.

PPV-Versicherte 2024

47.5 Mrd. €

Alterungsrückstellungen

380 Tsd.

Leistungsempfänger

42

PKV-Unternehmen

Die PPV – Das private Pendant zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist der Pflichtschutz für alle, die privat krankenversichert sind. Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 müssen auch PKV-Versicherte eine Absicherung gegen das Pflegerisiko nachweisen – jedoch in privater Hand.

Mit etwa 9,4 Millionen Versicherten ist die PPV der kleinere, aber nicht minder wichtige Teil der deutschen Pflegeabsicherung. Sie unterscheidet sich grundlegend von der Sozialen Pflegeversicherung (SPV): Statt Umlagefinanzierung setzt sie auf das Kapitaldeckungsverfahren mit Alterungsrückstellungen.

Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wissenswerte: Wie die PPV entstanden ist, wie sie funktioniert, was sie leistet und worin sich SPV und PPV unterscheiden. Außerdem erfahren Sie, welche Zusatzversicherungen sinnvoll sein können, um die 'Pflegelücke' zu schließen.

Was ist die Private Pflegeversicherung?
Die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist das Pendant zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) für privat Krankenversicherte. Seit 1995 sind alle in Deutschland lebenden Personen zur Absicherung des Pflegerisikos verpflichtet – entweder in der SPV oder der PPV.

Entstehungsgeschichte der PPV

Bereits 1978 bot die Bayerische Beamtenkrankenkasse als erstes Unternehmen eine Pflegekostentagegeld-Versicherung an. 1984 genehmigte das Bundesaufsichtsamt die von privaten Krankenversicherungen erarbeiteten Musterbedingungen für die Pflegeversicherung.

1986 boten bereits 16 Unternehmen private Pflegeversicherungen an – lange vor der gesetzlichen Pflicht. Die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl sprach sich zunächst gegen eine gesetzliche Pflegeversicherung aus.

Mit Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 wurden alle PKV-Versicherten zur privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) verpflichtet. Die PPV muss gleichwertige Leistungen wie die SPV bieten – arbeitet aber nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Grundlegende Unterschiede zur SPV

Kapitaldeckungsverfahren

Im Gegensatz zur SPV (Umlageverfahren) bildet die PPV Alterungsrückstellungen. Das angesparte Kapital soll steigende Kosten im Alter abfedern.

Risikoadäquate Beiträge

Die Beiträge richten sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand – nicht nach dem Einkommen wie in der SPV.

Kostenerstattung statt Sachleistung

Während die SPV direkt mit Pflegediensten abrechnet, erstattet die PPV nachgewiesene Kosten an den Versicherten.

Beitragsdeckelung

Der PPV-Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der SPV gedeckelt (2025: ca. 199€/Monat ohne Kinderlosenzuschlag).

Wer ist in der PPV versichert?

Privat Krankenversicherte

Alle Mitglieder einer PKV sind zur PPV verpflichtet

Beamte

Zahlen nur halben Beitragssatz – die andere Hälfte übernimmt Beihilfe im Pflegefall

Selbstständige

Freiwillig PKV-Versicherte mit PPV-Pflicht

Kinder

Beitragsfrei mitversichert wie in der Familienversicherung der SPV

Fazit: Die PPV im deutschen Pflegesystem

Die Private Pflegepflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Baustein der deutschen Pflegeabsicherung. Mit dem Kapitaldeckungsverfahren bietet sie einen Gegenentwurf zur umlagefinanzierten SPV – mit eigenen Stärken und Schwächen.

Die Leistungen sind gesetzlich identisch mit der SPV, aber die Finanzierungslogik unterscheidet sich fundamental. Für PKV-Versicherte ist die PPV keine Wahl, sondern Pflicht – aber sie profitieren von der demografieunabhängigeren Kapitaldeckung.

Unabhängig vom System bleibt die 'Pflegelücke' eine Herausforderung. Wer im Pflegefall finanziell abgesichert sein möchte, sollte über eine private Pflege-Zusatzversicherung nachdenken – ob als SPV- oder PPV-Versicherter.

Quellen
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV)
  • Bundesgesundheitsministerium
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • MEDICPROOF GmbH
  • Bundesamt für Soziale Sicherung

Wichtiger Hinweis

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