Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab – eines der größten finanziellen Risiken im Alter. Hier erfahren Sie alles über Geschichte, Leistungen, Beiträge und die Zukunft der SPV.
Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) ist die 'fuenfte Saeule' der deutschen Sozialversicherung und wurde am 1. Januar 1995 eingefuehrt. Sie sichert das Risiko der Pflegebeduerftigkeit ab – eines der groessten finanziellen Risiken im Alter.
Mit der gestiegenen Lebenserwartung nahm seit den 1980er Jahren die Zahl der Pflegebeduerftigen stark zu. Viele Betroffene mussten Sozialhilfe beantragen, um die Pflegekosten zu decken. 1991 erhielten bereits 543.000 Pflegebeduerftige Sozialhilfe in Hoehe von 12,7 Milliarden DM.
Nach einem Gesetzentwurf Baden-Wuerttembergs 1990 beschlossen Bundestag und Bundesrat am 22. April 1994 das Pflegeversicherungsgesetz. Die SPV startete am 1. Januar 1995 mit einem Beitragssatz von 1,0%.
Der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Bluem und sein Staatssekretaer Karl Jung ('Vater der Pflegeversicherung') setzten das Umlageverfahren durch – gegen den Widerstand von Oekonomen, die eine kapitalgedeckte Loesung bevorzugten.
- Pflegekosten fuehrten viele Familien in die Sozialhilfe
- Pflege wurde ueberwiegend von Angehoerigen ohne Unterstuetzung geleistet
- 1991 erhielten bereits 543.000 Pflegebeduerftige Sozialhilfe
- Pflichtversicherung für alle gesetzlich Versicherten
- Finanzielle Unterstuetzung bei haeuslicher und stationaerer Pflege
- Soziale Absicherung der pflegenden Angehoerigen
Wussten Sie schon?
Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der SPV versichert. Es gilt: 'Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung'.
Die SPV wird im Umlageverfahren finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Haelfte des Beitragssatzes (Ausnahme: Sachsen).
Die SPV ist bewusst als Teilversicherung konzipiert. Sie deckt nicht alle Pflegekosten ab – der Eigenanteil kann erheblich sein.
Kinder und nicht erwerbstaetige Ehepartner können beitragsfrei mitversichert werden.
Wichtig: Teilkasko-Prinzip
Die Pflegeversicherung ist als Teilkasko konzipiert – sie deckt nicht alle Pflegekosten ab, sondern leistet einen Zuschuss. Der Rest muss aus eigenen Mitteln, durch Angehoerige oder Sozialhilfe finanziert werden.
Durchschnittlicher Eigenanteil im Pflegeheim (letzter verfuegbarer Stand 2024): 2.411 €/Monat
Pflichtversichert in der SPV
- • Alle gesetzlich Krankenversicherten
- • Familienversicherte (beitragsfrei)
- • Rentner mit GKV-Mitgliedschaft
- • Studenten und Praktikanten
- • Arbeitslose mit ALG I/II
Privat versichert
- • Privatversicherte muessen eine private Pflegeversicherung abschliessen
- • Leistungen sind gesetzlich mindestens gleichwertig zur SPV
- • Etwa 10% der Bevoelkerung sind privat pflegeversichert
Zahlen & Fakten 2024
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