Die fünfte Säule der Sozialversicherung

Soziale Pflegeversicherung (SPV)

Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab – eines der größten finanziellen Risiken im Alter. Hier erfahren Sie alles über Geschichte, Leistungen, Beiträge und die Zukunft der SPV.

3,6%
Aktueller Beitragssatz
73 Mio.
Versicherte
5.2 Mio.
Pflegebedürftige
+260%
Beitragssteigerung seit 1995
Entstehungsgeschichte

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) ist die 'fünfte Säule' der deutschen Sozialversicherung und wurde am 1. Januar 1995 eingeführt. Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab – eines der größten finanziellen Risiken im Alter.

Mit der gestiegenen Lebenserwartung nahm seit den 1980er Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen stark zu. Viele Betroffene mussten Sozialhilfe beantragen, um die Pflegekosten zu decken. 1991 erhielten bereits 543.000 Pflegebedürftige Sozialhilfe in Höhe von 12,7 Milliarden DM.

Nach einem Gesetzentwurf Baden-Württembergs 1990 beschlossen Bundestag und Bundesrat am 22. April 1994 das Pflegeversicherungsgesetz. Die SPV startete am 1. Januar 1995 mit einem Beitragssatz von 1,0%.

Der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm und sein Staatssekretär Karl Jung ('Vater der Pflegeversicherung') setzten das Umlageverfahren durch – gegen den Widerstand von Ökonomen, die eine kapitalgedeckte Lösung bevorzugten.

Das Problem vor 1995
  • Pflegekosten führten viele Familien in die Sozialhilfe
  • Pflege wurde überwiegend von Angehörigen ohne Unterstützung geleistet
  • 1991 erhielten bereits 543.000 Pflegebedürftige Sozialhilfe
Die Lösung ab 1995
  • Pflichtversicherung für alle gesetzlich Versicherten
  • Finanzielle Unterstützung bei häuslicher und stationärer Pflege
  • Soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen
So funktioniert die SPV
Pflichtversicherung

Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der SPV versichert. Es gilt: 'Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung'.

Beitragsfinanzierung

Die SPV wird im Umlageverfahren finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte des Beitragssatzes (Ausnahme: Sachsen).

Teilkasko-Prinzip

Die SPV ist bewusst als Teilversicherung konzipiert. Sie deckt nicht alle Pflegekosten ab – der Eigenanteil kann erheblich sein.

Familienversicherung

Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner können beitragsfrei mitversichert werden.

Wer ist versichert?

Pflichtversichert in der SPV

  • • Alle gesetzlich Krankenversicherten
  • • Familienversicherte (beitragsfrei)
  • • Rentner mit GKV-Mitgliedschaft
  • • Studenten und Praktikanten
  • • Arbeitslose mit ALG I/II

Privat versichert

  • • Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen
  • • Leistungen sind gesetzlich mindestens gleichwertig zur SPV
  • • Etwa 10% der Bevölkerung sind privat pflegeversichert

Zahlen & Fakten 2024

73 Mio.
Versicherte
5.2 Mio.
Pflegebedürftige
59 Mrd. €
Ausgaben/Jahr
84%
Ambulante Pflege

Wichtiger Hinweis

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Berechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Berechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen und historischen Durchschnittswerten. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Alle Angaben ohne Gewähr.