Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab – eines der größten finanziellen Risiken im Alter. Hier erfahren Sie alles über Geschichte, Leistungen, Beiträge und die Zukunft der SPV.
Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) ist die 'fünfte Säule' der deutschen Sozialversicherung und wurde am 1. Januar 1995 eingeführt. Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab – eines der größten finanziellen Risiken im Alter.
Mit der gestiegenen Lebenserwartung nahm seit den 1980er Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen stark zu. Viele Betroffene mussten Sozialhilfe beantragen, um die Pflegekosten zu decken. 1991 erhielten bereits 543.000 Pflegebedürftige Sozialhilfe in Höhe von 12,7 Milliarden DM.
Nach einem Gesetzentwurf Baden-Württembergs 1990 beschlossen Bundestag und Bundesrat am 22. April 1994 das Pflegeversicherungsgesetz. Die SPV startete am 1. Januar 1995 mit einem Beitragssatz von 1,0%.
Der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm und sein Staatssekretär Karl Jung ('Vater der Pflegeversicherung') setzten das Umlageverfahren durch – gegen den Widerstand von Ökonomen, die eine kapitalgedeckte Lösung bevorzugten.
- Pflegekosten führten viele Familien in die Sozialhilfe
- Pflege wurde überwiegend von Angehörigen ohne Unterstützung geleistet
- 1991 erhielten bereits 543.000 Pflegebedürftige Sozialhilfe
- Pflichtversicherung für alle gesetzlich Versicherten
- Finanzielle Unterstützung bei häuslicher und stationärer Pflege
- Soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen
Wussten Sie schon?
Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der SPV versichert. Es gilt: 'Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung'.
Die SPV wird im Umlageverfahren finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte des Beitragssatzes (Ausnahme: Sachsen).
Die SPV ist bewusst als Teilversicherung konzipiert. Sie deckt nicht alle Pflegekosten ab – der Eigenanteil kann erheblich sein.
Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner können beitragsfrei mitversichert werden.
Wichtig: Teilkasko-Prinzip
Die Pflegeversicherung ist als Teilkasko konzipiert – sie deckt nicht alle Pflegekosten ab, sondern leistet einen Zuschuss. Der Rest muss aus eigenen Mitteln, durch Angehörige oder Sozialhilfe finanziert werden.
Durchschnittlicher Eigenanteil im Pflegeheim 2024: 2.411 €/Monat
Pflichtversichert in der SPV
- • Alle gesetzlich Krankenversicherten
- • Familienversicherte (beitragsfrei)
- • Rentner mit GKV-Mitgliedschaft
- • Studenten und Praktikanten
- • Arbeitslose mit ALG I/II
Privat versichert
- • Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen
- • Leistungen sind gesetzlich mindestens gleichwertig zur SPV
- • Etwa 10% der Bevölkerung sind privat pflegeversichert
Zahlen & Fakten 2024
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