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Finanzänderungen 2027

Was sich 2026 bereits geändert hat und was 2027 noch kommt: Vorabpauschale-Basiszins 3,20 %, GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 € – alles schon gültig. Das Altersvorsorgedepot folgt ab 01.01.2027. Was du jetzt konkret tun solltest.

Stand: 12. Juni 2026
Kurzantwort

Drei Änderungen gelten bereits seit 01.01.2026: Vorabpauschale-Basiszins auf 3,20 %, GKV-Zusatzbeitrag auf 2,9 %, Beitragsbemessungsgrenze auf 101.400 €. Das Altersvorsorgedepot (AVD) kommt 2027 – Grundzulage bis 540 €/Jahr.

Stand Juni 2026: Das Altersvorsorgedepot-Gesetz braucht noch die Bundesrat-Zustimmung. Alle anderen Änderungen (Vorabpauschale, GKV, BBG) gelten bereits für 2026.

Die 4 wichtigsten Änderungen

Vorabpauschale: 3,20 %

Basiszins auf Höchststand. Thesaurierende ETFs werden stärker vorab besteuert.

GKV-Zusatzbeitrag: 2,9 %

Höchster Stand seit Jahren. Kassenwechsel kann bis zu 600 €/Jahr sparen.

BBG: 101.400 €/Jahr

Sprung von 90.600 € (+11%). Besserverdienende zahlen mehr Rentenbeitrag.

AVD ab 01.01.2027

Riester-Nachfolger mit bis 540 € Grundzulage. Geplant, braucht Bundesrat.

Weitere relevante Änderungen für Einkommen und Abgaben

Neben Vorabpauschale, GKV und AVD wirken 2026/2027 vor allem die verschobenen Grenzen bei Steuer, Kranken-/Pflegeversicherung und Beschäftigung.

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €

Der steuerfreie Grundbetrag steigt 2026 um 252 € gegenüber 2025. Entlastung ja, aber meist kleiner als die Mehrbelastung durch höhere Sozialbeitragsgrenzen.

BBG Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 69.750 €

Die monatliche Grenze steigt auf 5.812,50 €. Wer oberhalb der alten Grenze lag, zahlt 2026 in GKV/PV mehr Beiträge.

Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 €

Der Wechsel in die PKV ist für Angestellte erst oberhalb dieser Grenze möglich. Das verzögert den Wechsel für manche Einkommen.

Minijob-Grenze steigt auf 603 €

Die Grenze für geringfügige Beschäftigung steigt 2026 von 556 € auf 603 € pro Monat.

Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 € pro Kind

Der Freibetrag steigt 2026 von 9.312 € auf 9.756 € (4.878 € pro Elternteil). Das wirkt insbesondere bei höheren zu versteuernden Einkommen.

Altersentlastungsbetrag sinkt weiter

Für neue Jahrgänge sinkt der Maximalbetrag von 608 € (2025) auf 589 € (2026) und 570 € (2027).

Alle Zahlen im Überblick

Wert20252026 (aktuell)Änderung
Vorabpauschale Basiszins2,53 %3,20 %+67 BP
GKV Zusatzbeitrag (Ø)2,50 %2,90 %+40 BP
BBG Rente90.600 €101.400 €+11,9 %
BBG Kranken-/Pflegeversicherung66.150 €69.750 €+3.600 €
Versicherungspflichtgrenze73.800 €77.400 €+3.600 €
Grundfreibetrag12.096 €12.348 €+252 €
Kinderfreibetrag (pro Kind)9.312 €9.756 €+444 €
Minijob-Grenze (monatlich)556 €603 €+47 €
Altersentlastungsbetrag (max.)608 €589 €2027: 570 €
Sparerpauschbetrag1.000 € / 2.000 €1.000 € / 2.000 €unverändert
Abgeltungsteuer gesamt26,375 %26,375 %unverändert
AVD Grundzulageab 2027: 540 €NEU
AVD max. geförderter Eigenbeitragab 2027: 1.800 €NEU
AVD Mindestbeitragab 2027: 120 €NEU
AVD max. Gesamteinzahlungab 2027: 6.840 €NEU
Häufige Fragen

Nächster Schritt

Prüfe jetzt mit den Tools, wie diese Änderungen dich persönlich betreffen.

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