Finanzänderungen 2027
Was sich 2026 bereits geändert hat und was 2027 noch kommt: Vorabpauschale-Basiszins 3,20 %, GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 € – alles schon gültig. Das Altersvorsorgedepot folgt ab 01.01.2027. Was du jetzt konkret tun solltest.
Drei Änderungen gelten bereits seit 01.01.2026: Vorabpauschale-Basiszins auf 3,20 %, GKV-Zusatzbeitrag auf 2,9 %, Beitragsbemessungsgrenze auf 101.400 €. Das Altersvorsorgedepot (AVD) kommt 2027 – Grundzulage bis 540 €/Jahr.
Stand Juni 2026: Das Altersvorsorgedepot-Gesetz braucht noch die Bundesrat-Zustimmung. Alle anderen Änderungen (Vorabpauschale, GKV, BBG) gelten bereits für 2026.
Die 4 wichtigsten Änderungen
Vorabpauschale: 3,20 %
Basiszins auf Höchststand. Thesaurierende ETFs werden stärker vorab besteuert.
GKV-Zusatzbeitrag: 2,9 %
Höchster Stand seit Jahren. Kassenwechsel kann bis zu 600 €/Jahr sparen.
BBG: 101.400 €/Jahr
Sprung von 90.600 € (+11%). Besserverdienende zahlen mehr Rentenbeitrag.
AVD ab 01.01.2027
Riester-Nachfolger mit bis 540 € Grundzulage. Geplant, braucht Bundesrat.
Weitere relevante Änderungen für Einkommen und Abgaben
Neben Vorabpauschale, GKV und AVD wirken 2026/2027 vor allem die verschobenen Grenzen bei Steuer, Kranken-/Pflegeversicherung und Beschäftigung.
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
Der steuerfreie Grundbetrag steigt 2026 um 252 € gegenüber 2025. Entlastung ja, aber meist kleiner als die Mehrbelastung durch höhere Sozialbeitragsgrenzen.
BBG Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 69.750 €
Die monatliche Grenze steigt auf 5.812,50 €. Wer oberhalb der alten Grenze lag, zahlt 2026 in GKV/PV mehr Beiträge.
Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 €
Der Wechsel in die PKV ist für Angestellte erst oberhalb dieser Grenze möglich. Das verzögert den Wechsel für manche Einkommen.
Minijob-Grenze steigt auf 603 €
Die Grenze für geringfügige Beschäftigung steigt 2026 von 556 € auf 603 € pro Monat.
Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 € pro Kind
Der Freibetrag steigt 2026 von 9.312 € auf 9.756 € (4.878 € pro Elternteil). Das wirkt insbesondere bei höheren zu versteuernden Einkommen.
Altersentlastungsbetrag sinkt weiter
Für neue Jahrgänge sinkt der Maximalbetrag von 608 € (2025) auf 589 € (2026) und 570 € (2027).
Alle Zahlen im Überblick
| Wert | 2025 | 2026 (aktuell) | Änderung |
|---|---|---|---|
| Vorabpauschale Basiszins | 2,53 % | 3,20 % | +67 BP |
| GKV Zusatzbeitrag (Ø) | 2,50 % | 2,90 % | +40 BP |
| BBG Rente | 90.600 € | 101.400 € | +11,9 % |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 66.150 € | 69.750 € | +3.600 € |
| Versicherungspflichtgrenze | 73.800 € | 77.400 € | +3.600 € |
| Grundfreibetrag | 12.096 € | 12.348 € | +252 € |
| Kinderfreibetrag (pro Kind) | 9.312 € | 9.756 € | +444 € |
| Minijob-Grenze (monatlich) | 556 € | 603 € | +47 € |
| Altersentlastungsbetrag (max.) | 608 € | 589 € | 2027: 570 € |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € | 1.000 € / 2.000 € | unverändert |
| Abgeltungsteuer gesamt | 26,375 % | 26,375 % | unverändert |
| AVD Grundzulage | – | ab 2027: 540 € | NEU |
| AVD max. geförderter Eigenbeitrag | – | ab 2027: 1.800 € | NEU |
| AVD Mindestbeitrag | – | ab 2027: 120 € | NEU |
| AVD max. Gesamteinzahlung | – | ab 2027: 6.840 € | NEU |
Nächster Schritt
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